Der Bund verstärkt die Klimavorsorge im Gebäudebestand durch die Einbindung von außenliegenden Verschattungssystemen in die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“. Maßnahmen wie Rollläden, Raffstoren oder Markisen sind neben Dämmarbeiten und dem Austausch von Fenstern und Türen nun als förderfähig anerkannt. Diese Entwicklung signalisiert eine strategische Neuausrichtung in der Betrachtung energetischer Sanierungsmaßnahmen und unterstreicht die Relevanz des Rollladen- und Sonnenschutzhandwerks.
Simon Schmid, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz e. V. (BVRS), bewertet diese Entscheidung positiv. Er äußerte, dass Klimavorsorge ohne außenliegenden Sonnenschutz nicht mehr umsetzbar sei, weshalb die Bereitstellung von Fördermitteln durch die Bundesregierung als eine konsequente Maßnahme zu betrachten ist.
Beratungskompetenz im Fokus
Obwohl die Förderbedingungen klar definiert sind, erweist sich deren Komplexität für Bauherren und Entscheidungsträger oft als Herausforderung. Schmid hob die spezialisierte Expertise der Mitgliedsbetriebe hervor, die befähigt sind, technische Planung, Wirtschaftlichkeit und die Einhaltung der Förderbedingungen zu koordinieren. Dies umfasst die Beratung bei der Auswahl geeigneter Sonnenschutzlösungen, die Prüfung baulicher Voraussetzungen und die Sicherstellung der Förderfähigkeit. Digitale Tools von Herstellern können hier unterstützend wirken, indem sie bei der Einschätzung von Förderchancen und potenziellen Zuschüssen im Vorfeld assistieren.
Der sommerliche Wärmeschutz spielt eine zentrale Rolle für die Klimavorsorge in Wohngebäuden. Eine Studie von Guidehouse, im Auftrag der European Solar Shading Organization durchgeführt, belegt die signifikanten Vorteile dynamischer Sonnenschutzsysteme. Demnach könnte der Stromverbrauch für Raumkühlung bis zum Jahr 2050 um etwa 60 Prozent reduziert werden, verglichen mit einer Entwicklung ohne gezielten Ausbau solcher Systeme. Dies führt zu einer energieeffizienten Reduzierung der Hitzelast in Gebäuden.
Schmid erläutert den physikalischen Nutzen, indem außenliegender Sonnenschutz die Wärme abwehrt, bevor sie in das Gebäudeinnere eindringt. Dies verbessert die Bewohnbarkeit von Wohnräumen in heißen Sommermonaten und mindert den Bedarf an stromintensiven Klimageräten. Eine Prognose des Ingenieurbüros Hauser, im Rahmen der Repräsentanz Transparente Gebäudehülle erstellt, untermauert dies: Ein fachgerecht installierter außenliegender Sonnenschutz kann dazu beitragen, dass ein Wohnraum auch im Jahr 2045 ohne Klimaanlage nutzbar bleibt. Das Rollladen- und Sonnenschutzhandwerk etabliert sich damit als ein wesentlicher Akteur in der Klimavorsorge.
Eckdaten der Förderung
Die BEG EM sieht einen Grundfördersatz von 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben vor. Die Mindestinvestition beträgt 300 Euro. Pro Wohneinheit können jährlich bis zu 30.000 Euro an förderfähigen Kosten angesetzt werden. Bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und Genehmigung der Maßnahmen erhöht sich dieser Betrag auf bis zu 60.000 Euro. Zudem ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Bonus von fünf Prozent auf die Förderung möglich.




