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ZIA fordert Übertragung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes auf den Hochbau

Der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft (ZIA) sieht im neuen Infrastruktur-Zukunftsgesetz eine Vorlage für die Modernisierung und Beschleunigung des Bauplanungsrechts, insbesondere für den Wohnungsbau.

ZIA fordert Übertragung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes auf den Hochbau

Der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft (ZIA) betrachtet das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Infrastruktur-Zukunftsgesetz als präzedenzgebend für die Modernisierung und Beschleunigung von Bauplanungsrecht. Diese Einschätzung bezieht sich ausdrücklich auch auf den Bereich des Hochbaus und des Wohnungsbaus. Nach Ansicht des Verbandes demonstriert das Gesetz, wie Planungs- und Genehmigungsverfahren effizienter gestaltet und digitalisiert werden können. Diese Methoden sollen nachdrücklich auf den Wohnungs- und Hochbau übertragen werden, da dort ähnliche Notwendigkeiten bestehen.

Iris Schöberl, Präsidentin des ZIA, betonte hierbei die Notwendigkeit, das Prinzip des überragenden öffentlichen Interesses konsequent anzuwenden. Ihr zufolge muss die Priorisierung von Infrastrukturprojekten — wie Schienen-, Straßen- oder Energievorhaben — eine vergleichbare Relevanz für den Wohnungsbau implizieren. Die derzeitige Wohnraumbedarfslage erfordere eine Gleichstellung in derartigen Betrachtungen, um den Bau dringend benötigter Wohneinheiten zu ermöglichen und zu beschleunigen.

Digitalisierung und Prozessbeschleunigung

Insbesondere die im Infrastruktur-Zukunftsgesetz vorgesehene vollständige Digitalisierung der Verfahren wird vom ZIA positiv bewertet. Die verpflichtende elektronische Einreichung von Dokumenten, die digitale Beteiligung aller Akteure sowie der „digital only“-Ansatz stellen aus Verbandssicht einen signifikanten Fortschritt dar. Diese Standards sollen ohne Einschränkungen in das allgemeine Bauplanungsrecht überführt werden, um eine kohärente und moderne Verwaltung aller Bauvorhaben zu gewährleisten und die Effizienz zu steigern.

  • Verbindliche Fristen für die Abgabe von Stellungnahmen und die Erteilung von Genehmigungen.
  • Der gezielte Einsatz externer Projektmanager zur Unterstützung und Beschleunigung von Verfahren.
  • Die Möglichkeit, vorbereitende Baumaßnahmen zu einem früheren Zeitpunkt umzusetzen.

Frau Schöberl hob hervor, dass eine frühzeitige Planbarkeit ein fundamentaler Faktor für die schnellere und zuverlässigere Durchführung von Bauprozessen ist. In Bezug auf das jüngst gestartete parlamentarische Verfahren zur BauGB-Novelle sieht der ZIA die Gelegenheit für gezielte Verbesserungen im Gesetzentwurf. Hierbei werden insbesondere eine verbindliche Fristenlogik, eine konsequente Beschleunigung der Abläufe sowie eine rechtliche Gleichstellung vorbereitender Maßnahmen als essenziell betrachtet. Der Verband fordert, die im Infrastruktur-Zukunftsgesetz verankerten Instrumente in die Weiterentwicklung des Baugesetzbuches (BauGB) zu integrieren.

Eine weitere Forderung des ZIA betrifft die Vorlage des Referentenentwurfs zum Gebäudetyp E noch vor der Sommerpause. Die Präsidentin des ZIA betonte in diesem Kontext, dass ein klarer rechtlicher Rahmen für einen vereinfachten, seriellen und kosteneffizienten Gebäudebau einen entscheidenden Beitrag zur Senkung der Baukosten leisten kann. Ohne diese Maßnahme bleibe ein erhebliches Potenzial zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung ungenutzt, was sich angesichts der aktuellen Marktlage als nachteilig erweist.

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