Der Deutsche Erbbaurechtsverband hat in seinem jüngsten Erbbaurechtsmonitor die Vergabe und Bestände von Erbbaurechten in Deutschland analysiert. Für diese Erhebung wurden 138 Erbbaurechtsgeber bundesweit zu ihren Praktiken und Portfolios befragt. Die Mehrheit der Teilnehmer setzte sich aus Kommunen, Kirchen und kirchlichen Stiftungen zusammen, welche traditionell als bedeutende Eigentümer großer Flächen fungieren.
Signifikante regionale Unterschiede wurden in der Vergabe von Erbbaurechten festgestellt. 20 Prozent der befragten Institutionen vergaben ihre meisten Erbbaurechte in Niedersachsen. Baden-Württemberg folgt mit 16,7 Prozent. Bayern und Nordrhein-Westfalen weisen jeweils 12,5 Prozent auf. Dies sind die Bundesländer mit der höchsten Aktivität im Bereich des Erbbaurechts. Gründe hierfür liegen oft in historischen Eigentumsstrukturen und der Bodenpolitik.
Regionale Konzentration und Historie
Im Mittelfeld der Vergabe von Erbbaurechten positionieren sich Hessen mit 10 Prozent, Rheinland-Pfalz mit 9,2 Prozent, Brandenburg mit 6,7 Prozent und Sachsen mit 4,2 Prozent. Die geringsten Aktivitäten in diesem Segment wurden in den Stadtstaaten Bremen und Hamburg sowie im Saarland registriert. Dies ist insofern nachvollziehbar, als große Flächenländer naturgemäß mehr Spielraum für die Vergabe von Erbbaurechten bieten als urbane Zentren mit begrenztem Grundbesitz.
Dr. Matthias Nagel, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied des Deutschen Erbbaurechtsverbands, erläuterte, dass die regionalen Divergenzen historisch bedingt seien. So habe das Erbbaurecht in Niedersachsen eine lange Tradition, was sich an großen Erbbaurechtsgebern wie der Klosterkammer Hannover sowie Städten wie Wolfsburg und Lüneburg zeige. In Baden-Württemberg seien die Stiftung Schönau und die Stadt Heidelberg prominente Beispiele. Kirchliche Organisationen und Kommunen halten ihren Grundbesitz oft langfristig, um gesellschaftspolitische Ziele zu verfolgen oder aufgrund von Veräußerungsverboten.
- —Niedersachsen: 20%
- —Baden-Württemberg: 16,7%
- —Bayern: 12,5%
- —Nordrhein-Westfalen: 12,5%
Seit den 1950er-Jahren erlebte das Erbbaurecht eine Renaissance. In den neuen Bundesländern hingegen war die Entwicklung anders; dort war das Erbbaurecht historisch durch die Eigentumsverhältnisse der DDR geprägt. Das Instrument wurde zum 31.12.1975 sogar aufgehoben und durch das sogenannte „Gebäudeeigentum“ ersetzt.
In jüngster Zeit entscheiden sich zunehmend mehr Kommunen bundesweit dafür, Grundstücke im Erbbaurecht zu vergeben, anstatt diese zu veräußern. Diese Strategie ermöglicht es ihnen, Bodenspekulationen vorzubeugen, den Einfluss auf die Nutzung der Flächen zu wahren und eine aktive Bodenpolitik zu betreiben, die den langfristigen Interessen der Gemeinden dient.




