Der Neumarkter Stadtrat stimmte in nicht öffentlicher Sitzung dem Ankauf der Liegenschaft der Arbeitsagentur in der Mariahilfstraße 37 zu. Ein entsprechender Kaufvertrag wurde mit der Bundesanstalt für Arbeit abgeschlossen. Dieser Erwerb sichert der Stadt die Kontrolle über eine strategisch wichtige Immobilie und eröffnet Perspektiven für die künftige Stadtentwicklung.
Der tatsächliche Eigentumsübergang ist an Bedingungen geknüpft. Er erfolgt nach dem Umzug der Arbeitsagentur in ihren Neubau am Kanalweg und der vollständigen Räumung des Vertragsobjekts. Als spätester Termin für diesen Übergang ist der 1. Juli 2027 vereinbart. Bis dahin verbleibt die Nutzung bei der aktuellen Institution, was eine geordnete Übergabe und Planung für die Stadt ermöglicht.
Potenzial für Bildungs- und Verwaltungseinrichtungen sowie Wohnraum
Oberbürgermeister Markus Ochsenkühn äußerte sich zu den vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten des Komplexes. Er betonte, dass die zentrale Lage und die gute Erreichbarkeit des Gebäudes hervorragende Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte Nutzung im Interesse der Stadtgesellschaft bieten. Die Immobilie sei prädestiniert für Funktionen, welche die städtische Infrastruktur stärken und den Bürgern zugutekommen.
Im Fokus der Überlegungen stehen insbesondere Bildungs- und Verwaltungseinrichtungen. An diesem Standort könnten moderne Lern-, Beratungs- und Arbeitsräume geschaffen, sowie Verwaltungsdienstleistungen gebündelt und bürgernah angeboten werden. Die Erreichbarkeit und Zugänglichkeit der Lage spielen hierbei eine entscheidende Rolle für die Effizienz solcher Angebote.
Des Weiteren wird die Gebäudestruktur und das Grundstück als geeignet erachtet, Wohnraum zu entwickeln. Dies würde einen Beitrag zur Deckung des örtlichen Bedarfs leisten und die städtebauliche Entwicklung abrunden. Die Kombination unterschiedlicher Nutzungsformen – von Bildungs- und Verwaltungsangeboten bis hin zu Wohnraum – könnte eine wichtige Funktion für die nachhaltige Entwicklung Neumarkts darstellen.
- —Strategische Standortsicherung für die Stadt Neumarkt.
- —Potenzial für die Bündelung von Bildungs- und Verwaltungsdienstleistungen.
- —Möglichkeit zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum.
- —Eigentumsübergang spätestens zum 1. Juli 2027.
Markus Ochsenkühn hob hervor, dass die vielseitigen Nutzungsperspektiven das Potenzial des Standorts unterstreichen, langfristig einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Stadt zu leisten. Er merkte an, dass die Stadt sich die Liegenschaft nun gesichert habe und darauffolgende Entscheidungen zur konkreten Nutzung strategisch gemeinsam mit dem Stadtrat getroffen werden müssen.




