Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beabsichtigte, die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter und -makler nach § 34c Abs. 2a Gewerbeordnung (GewO) ersatzlos zu streichen. Diese Maßnahme war Teil des Bürokratieabbaugesetzes. Nach intensiven Beratungen im parlamentarischen Verfahren und deutlicher Kritik vonseiten der Immobilienbranche hat sich die Politik nun entschieden, diese Pläne zurückzuziehen. Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. bewertet diese Kurskorrektur als zutreffend und spricht sich für eine Ausweitung der Pflicht aus, um Rechtssicherheit, Qualität und Verbraucherschutz zu gewährleisten.
BVI-Präsident Thomas Meier kommentierte, die Beibehaltung der Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter sei ein klares Bekenntnis zu fachlichen Standards in einer Branche, die Vermögenswerte in Milliardenhöhe verantwortet und maßgeblich zur Energiewende im Gebäudebestand beiträgt. Eine Abschaffung wäre aus seiner Sicht verbraucherpolitisch fahrlässig gewesen. Die Weiterbildungspflicht wurde im Jahr 2018 eingeführt, um einen flächendeckenden Mindeststandard in Bezug auf Qualitätssicherung, Rechtssicherheit und Verbraucherschutz zu etablieren. Sie verpflichtet Immobilienverwalter zu 20 Stunden Fortbildung innerhalb von drei Kalenderjahren.
Anforderungen an ein Mindestmaß in der Immobilienverwaltung
Das Beibehalten dieses Mindeststandards wird vom BVI als unerlässlich erachtet. Meier betonte, eine Weiterbildung von knapp sieben Stunden pro Jahr stelle eine Grundvoraussetzung für eine solide Verwaltung dar. Die gesetzliche Verankerung schaffe einen Anreiz, das Branchenwissen aktuell zu halten und auf dieser Basis für Eigentümergemeinschaften rechtssichere Entscheidungen zu treffen. Vor diesem Hintergrund begrüßt der BVI nicht nur die Beibehaltung der Weiterbildungspflicht, sondern fordert deren Ausweitung.
Die Anforderungen an das Berufsbild sind in den vergangenen Jahren signifikant gestiegen. Die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften erfordert umfassendes juristisches, technisches und betriebswirtschaftliches Wissen für ein stetig wachsendes Aufgabenspektrum. Dieses reicht von Sanierungsprojekten über Brandschutz bis zu komplexen Finanzierungsfragen. Dabei werden immense Vermögenswerte treuhändisch von Verwaltern betreut.
Forderungen des BVI nach verstärkter Qualifikation
Meier führte aus, ein Arbeitstag Weiterbildung pro Jahr reiche für die Verantwortung von Milliardenwerten nicht aus, zumal auch betriebsinterne Schulungen angerechnet werden können. Zur Absicherung von Qualität, Rechtssicherheit und Verbraucherschutz in der Immobilienverwaltung hält der BVI einen Pflichtumfang von mindestens 20 Stunden pro Jahr für angemessen. Das Argument, freiwillige Weiterbildung sei ausreichend, überzeugt den Verband nicht. In vielen Regionen bestünde ein Mangel an qualifizierten Verwaltern, was den Druck zur obligatorischen Weiterbildung reduziere. Auch der Verweis auf die einmalige freiwillige Zertifizierung nach § 26a WEG sei unzureichend, da diese eine einmalige Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer darstellt und keine laufende Qualifikation ersetze.
Meier unterstrich, es sei umso wichtiger, dass die Weiterbildungspflicht erhalten bleibt und möglichst bald ausgebaut wird. Er bezeichnete sie als "Sicherheitsgurt der Branche", der nie hätte zur Diskussion stehen dürfen. Die Politik sollte daher erneut die Einführung eines eigenen Ausbildungsberufs sowie eines verbindlichen Sachkundenachweises für Immobilienverwalter prüfen.




