Das Bundeskabinett hat den von der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vorgelegten Stadtentwicklungsbericht 2025 gebilligt. Dieser Bericht stellt eine fundierte Analyse der aktuellen Situation in deutschen Städten und Gemeinden dar und dokumentiert zugleich die Aktivitäten des Bundes in der Stadtentwicklungspolitik der vergangenen vier Jahre. Erarbeitet wurde der Bericht unter wissenschaftlicher Begleitung durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).
Der Stadtentwicklungsbericht 2025 liefert eine detaillierte Erörterung der Ziele, Strategien und Handlungsfelder der deutschen Stadtentwicklungspolitik. Er identifiziert prägnant wesentliche Herausforderungen für die künftige Stadt- und Regionalentwicklung und skizziert darauf aufbauend politische Handlungsoptionen. Diese sollen dazu dienen, Städte und Gemeinden gezielt zu unterstützen und deren Resilienz zu stärken. Eine zentrale Grundlage bildet dabei die Verknüpfung von Wohnungsbau-, Raumordnungs- und Regionalpolitik des Bundes.
Fokusthemen und Finanzierung
Im Fokus des Berichts stehen verschiedene Zukunftsfragen. Dazu zählen unter anderem der Umgang mit den Folgen des Klimawandels, die Entwicklung neuer Wohngebiete sowie die Revitalisierung bestehender Stadtquartiere. Auch die Stärkung lokaler Zentren und Ortskerne sowie der Ausbau nachhaltiger Mobilitätskonzepte und leistungsfähiger Infrastrukturen werden thematisiert und als integrationsbedürftige Aspekte der Stadtplanung gewertet.
Die Bundesministerin betonte, dass Stadtentwicklung grundlegend für die Gestaltung des heutigen und zukünftigen Lebensraums sei, sowohl in urbanen als auch in ländlichen Kontexten. Sie verwies auf die Städtebauförderung als zentralen Hebel, dessen Bundesmittel in diesem Jahr erstmals auf eine Milliarde Euro erhöht wurden. Diese Investitionen zielen auf die Verbesserung der Lebensqualität ab, von Schulsanierungen über Spielplätze bis hin zu Grünflächen und sozialen Einrichtungen.
Digitale Transformation und strategische Orientierung
Gleichzeitig wird die zunehmende Digitalisierung und intelligentere Ausrichtung der Stadtentwicklung betont. Dies führt zu schnelleren Planungsabläufen, höherer Transparenz von Prozessen und einer verbesserten Steuerbarkeit von Entscheidungen. Diese Entwicklungen sollen die Handlungsfähigkeit der Kommunen festigen und sie widerstandsfähiger gegenüber aktuellen Herausforderungen machen.
Ein übergeordnetes Ziel von Bund, Ländern und Kommunen bleibt die Schaffung und der Erhalt lebenswerter, funktionsfähiger und gemeinwohlorientierter Städte, Gemeinden und Regionen. Die deutsche Stadtentwicklungspolitik orientiert sich dabei weiterhin an der „Neuen Leipzig-Charta: Die transformative Kraft der Städte für das Gemeinwohl“, die 2020 während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft verabschiedet wurde. Diese Charta bildet den konzeptionellen Rahmen für eine integrierte Stadtentwicklung, die soziale, ökologische und wirtschaftliche Dimensionen synergistisch betrachtet, um städtische wie ländliche Strukturen auf künftige Anforderungen vorzubereiten.




