Was Sonderimmobilien von normalen Gewerbeobjekten unterscheidet
Der Wert hängt hier weniger am Quadratmeterpreis als an drei anderen Größen: an der planungsrechtlichen Zulässigkeit am konkreten Standort, an der baulichen Eignung für die jeweilige Nutzung und an einem Käuferkreis, der klein und über Portale kaum erreichbar ist.
Ein zweiter Punkt wird regelmäßig missverstanden: Behördliche Erlaubnisse hängen an der betreibenden Person und ihrem Betriebskonzept, nicht am Grundstück. Was mit der Immobilie übergeht, sind die baulichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür, eine solche Erlaubnis überhaupt beantragen zu können. Diese Unterscheidung sauber zu erklären, gehört für uns zur Vermarktung.
Drittens die Drittverwendung. Häuser mit vielen Einzelzimmern samt eigenem Bad lassen sich grundsätzlich auch für Beherbergung und verwandte Konzepte denken. Ob eine Umnutzung genehmigungsfähig ist, entscheidet die Bauaufsicht im Einzelfall — der erste Schritt ist eine schriftliche Bauvoranfrage, nicht ein Kaufvertrag.
