Warum der Standort hier fast alles ist
Der Glücksspielstaatsvertrag und die Ausführungsgesetze der Länder verlangen einen Mindestabstand zwischen Spielhallen und häufig auch zu Schulen und Jugendeinrichtungen. Je nach Bundesland liegt dieser Abstand zwischen 100 und 500 Metern Luftlinie. Dazu kommt das Verbundverbot: Mehrere Konzessionen unter einem Dach, wie sie bis 2017 üblich waren, sind nicht mehr zulässig.
In der Folge sind bestehende, erlaubte Standorte knapp geworden, während Flächen ohne Erlaubnisaussicht kaum noch als Spielhalle verwertbar sind. Wer eine Spielhallenimmobilie bewertet, muss deshalb zuerst die Genehmigungslage prüfen und erst danach über Quadratmeter und Miete sprechen.
