Mit dem bevorstehenden Gebäudemodernisierungsgesetz, welches unter anderem Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie in deutsches Recht überführt, wird eine bundesweite Solarpflicht etabliert. Diese Vorgabe wird ab dem Jahr 2030 auch für den Neubau von Wohngebäuden verbindlich. Für Projektentwickler und Wohnungsunternehmen rückt damit die Fragestellung nach der Installation von Photovoltaikanlagen in den Hintergrund. Vielmehr konzentriert sich die Herausforderung auf die optimale Dimensionierung dieser Anlagen sowie auf die strategische Nutzung des generierten Stroms innerhalb des Gebäudes.
Julius Pahmeier, Gründer und Geschäftsführer von VREY, bewertet die Neuerung als keine grundlegende Umwälzung für den Neubausektor, da in vielen Bundesländern bereits vergleichbare Regelungen existieren und oftmals durch Förderprogramme ergänzt werden, die an die Errichtung von Photovoltaikanlagen gekoppelt sind. Obwohl er ordnungspolitischen Zwängen grundsätzlich kritisch gegenübersteht, sieht Pahmeier in einer klaren gesetzlichen Vorgabe auch eine Vereinfachung von Prozessen, da die grundlegende Entscheidung über die Installation einer PV-Anlage entfällt. Die entscheidende Frage verlagere sich auf die sinnvolle Implementierung.
Technische und wirtschaftliche Integration
Die Umsetzung von Photovoltaikanlagen ist für viele Projektentwickler laut VREY noch kein Standardprozess. Es bedarf einer frühzeitigen Integration technischer und wirtschaftlicher Aspekte. Technisch ist hierbei die Koordination verschiedener Gewerke essentiell, indem bereits in der Planungsphase Themen wie die Zählerstruktur, Wärmepumpen oder Wallboxen berücksichtigt werden. Wirtschaftlich steht die optimale Größe der Anlage im Fokus, basierend auf dem prognostizierten Stromverbrauch im Gebäude. Ein umfassendes Versorgungskonzept sollte daher von Anfang an Teil der Projektplanung sein.
Eine Beschränkung auf die Erfüllung von Mindestanforderungen, etwa die Nutzung des Solarstroms ausschließlich für den Allgemeinstrom, führt oft dazu, dass das volle wirtschaftliche Potenzial der Anlage ungenutzt bleibt. Ein signifikanter Anteil des erzeugten Stroms wird in diesem Fall in das Netz eingespeist. Angesichts sinkender Einspeisevergütungen wird diese Option zunehmend unattraktiver. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung hingegen ermöglicht die direkte Nutzung des Stroms durch die Bewohner des Gebäudes, was den lokalen Verbrauch erhöht und eine effizientere Dimensionierung der Anlage begünstigt. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist, dass der administrative Aufwand für dieses Modell minimal gehalten werden sollte, da dies ein entscheidender Faktor für Projektentwickler und Bauträger darstellt.
Je früher Projektentwickler diese komplexen Fragestellungen in die Planungsphasen integrieren, desto reibungsloser gestalten sich die notwendigen Abläufe. Da die Implementierung von Photovoltaikanlagen für zahlreiche Marktteilnehmer noch kein etablierter Standard ist, können erfahrene Partner bei der Zusammenführung technischer und wirtschaftlicher Anforderungen sowie der Definition klarer Prozesse unterstützen. Einmal etablierte Abläufe lassen sich dann auf nachfolgende Projekte übertragen und zu einem integralen Bestandteil der Regelprozesse entwickeln.














