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Verlängerung des EH55-Förderprogramms angekündigt

Bundesbauministerin Hubertz hat eine Verlängerung der EH55-Plus-Förderung bekanntgegeben, die über das bisherige Befristungsdatum hinausgehen und bis zur Ausschöpfung der Mittel valide sein soll.

Verlängerung des EH55-Förderprogramms angekündigt

Die Bundesbauministerin kündigte im Rahmen des diesjährigen Tages der Immobilienwirtschaft, einer zentralen Veranstaltung des Zentralen Immobilien Ausschusses e.V. (ZIA), eine bevorstehende Verlängerung der EH55-Plus-Förderung an. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Konditionen für die energetische Sanierung und den klimafreundlichen Neubau von Immobilien über den ursprünglich festgelegten Zeitraum hinaus zu sichern.

Aktuell ist die genannte Förderkulisse bis zum 30. Juni 2026 befristet. Eine substanzielle Änderung dieser Befristung wurde durch Ministerin Hubertz in Aussicht gestellt. Die Förderung soll demnach voraussichtlich so lange Bestand haben, bis das zur Verfügung stehende Gesamtvolumen vollumfänglich in Anspruch genommen wurde.

Details und Umfang der Förderung

Das Gesamtvolumen des EH55-Programms beläuft sich auf 800 Millionen Euro. Für einzelne Wohneinheiten stehen zinsverbilligte Kredite in einer Höhe von bis zu 100.000 Euro bereit. Diese finanziellen Anreize sollen die Realisierung von Bauprojekten unterstützen, die hohe energetische Standards erfüllen.

Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des ZIA, kommentierte die angekündigte Verlängerung als ein signifikantes Signal für die Bau- und Immobilienbranche. Die Fortführung der Förderung wird als wichtiger Impuls für Investitionen in nachhaltiges Bauen bewertet.

Förderkriterien des EH55-Standards

Die Förderkriterien für den EH55-Standard sind spezifisch definiert. Förderfähig sind der Neubau oder der Ersterwerb von Wohngebäuden. Kommunen haben zudem die Möglichkeit, einen Zuschuss in Höhe von 5 Prozent zu erhalten. Die zu fördernden Wohngebäude müssen im Effizienzhausstandard 55 konzipiert sein.

  • Die Wärmeerzeugung muss zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien stammen.
  • Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind explizit von der Förderung ausgeschlossen.
  • Förderfähige Technologien umfassen Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme und Biomasse.
  • Bei Antragsstellung muss eine Baugenehmigung für das Vorhaben vorliegen, der Baubeginn darf jedoch noch nicht erfolgt sein.

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