Die Niedersächsische Landesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes vorgelegt, dessen erklärtes Ziel die Reduzierung bürokratischer Hürden ist. Diese Initiative trägt den aktuellen Herausforderungen am Wohnungsmarkt Rechnung. Im Rahmen des laufenden Anhörungsverfahrens hat der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw) die im Gesetzentwurf enthaltenen Vorschläge grundsätzlich positiv aufgenommen. Die Branche vermisst jedoch spezifische und klare Regelungen bezüglich der klimagerechten Gebäudesanierung.
Dr. Susanne Schmitt, Verbandsdirektorin des vdw, äußerte sich zum Gesetzentwurf und betonte, dass die 180 Mitgliedsunternehmen des Verbandes sensibel mit schützenswerten Kulturgütern und ausgewiesenen Baudenkmälern umgehen. Innerhalb ihres Gesamtbestandes von rund 400.000 Wohnungen gebe es zahlreiche Mehrfamilienhäuser und Gebäudeensembles, bei denen Denkmalschutzbestimmungen Anwendung fänden und respektiert würden. Sie hob hervor, dass sich die Rahmenbedingungen am Wohnungsmarkt in den letzten Jahren signifikant verändert hätten. Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen stellten zunehmend fest, dass seitens des Denkmalschutzes oft wenig Kompromissbereitschaft bestehe, übergeordnete Ziele wie bezahlbares und klimagerechtes Wohnen aktiv zu fördern.
Forderungen der Wohnungswirtschaft
Der vdw erachtet die geplante Einschränkung des Schutzumfangs von Gruppendenkmälern auf das äußere Erscheinungsbild als zielführend. Häufig befänden sich im Inneren solcher Gebiete Bauten, die nicht mehr sanierungsfähig seien und durch eine zeitgemäße Wohnbebauung ersetzt werden müssten. Außerdem unterstützt der Verband die vorgeschlagene Änderung zur archäologischen Untersuchungspflicht bei Erdarbeiten. Die bisherige Praxis habe, selbst bei „Nullfunden“, zu erheblichen Kosten geführt und den geplanten Wohnungsbau unnötig verzögert und verteuert. Hohe Baukosten resultierten in hohen Mieten, was nicht dem Geschäftsmodell der Wohnungsgenossenschaften und kommunalen Wohnungsgesellschaften entspreche, die bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen schaffen wollen.
Dr. Schmitt verwies auf einen früheren Gastbeitrag für das Landesamt für Denkmalpflege, in dem sie die Notwendigkeit von weniger Vorschriften beim Bauen sowie für eine maßvolle, realisierbare und bezahlbare Sanierung alter Gebäude dargelegt hatte, verbunden mit der Forderung nach politischer Unterstützung für diesen Ansatz. Der aktuelle Entwurf für das neue Denkmalschutzgesetz weise in diesem Punkt erhebliche Lücken auf. Es fehlten einheitliche und nachvollziehbare Kriterien für die denkmalrechtliche Beurteilung von Modernisierungsmaßnahmen. In der Praxis sei eine inkonsistente Bewertung gleicher Maßnahmen bei vergleichbaren Objekten zu beobachten, wie das Beispiel der Dämmung einer rückwärtigen Fassade zeige, die einmal genehmigt und dann bei einem ähnlichen Objekt abgelehnt wurde.
Einklang von Denkmalschutz und Klimaschutz
Die Verbandsdirektorin betonte, dass Denkmalschutz und Klimaschutz durch pragmatische Regelungen in Einklang gebracht werden müssten. Maßnahmen zur Energieeinsparung an denkmalgeschützten Gebäuden, wie Fassadendämmungen an nicht prägenden Gebäudeseiten, moderne Fensterlösungen und die Nutzung erneuerbarer Energien, etwa Photovoltaikanlagen auf Dächern, dürften nicht an Denkmalschutzregeln scheitern. Zudem fehle es in vielen Fällen an Dokumenten oder Unterlagen zum ursprünglichen Erscheinungsbild eines Denkmals. Die denkmalrechtliche Bewertung erfolge dann häufig auf der Grundlage fachlicher Einschätzungen, die je nach Einzelfall variieren können und nicht immer transparent seien. Transparente und objektive Maßstäbe seien hier essenziell, um Eigentümern Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten.














