Nach der jüngsten Kabinettsklausur hat der Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM) eine klare Erwartungshaltung gegenüber der Bundesregierung formuliert. Der Verband fordert, die angekündigten Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit durch konkrete legislative Schritte zu untersetzen. Im Fokus stehen dabei primär zwei als überfällig bezeichnete Anpassungen, die als wesentlich für den kooperierenden Mittelstand erachtet werden.
Die erste zentrale Forderung betrifft die Arbeitszeitregelung. Der BKM pocht auf die im Koalitionsvertrag festgehaltene Umstellung der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Diese Änderung wird als essenziell für eine gesteigerte Flexibilität in den Betrieben und bei den Beschäftigten angesehen. Günter Althaus, Präsident des BKM und CEO der Reformhaus eG, betonte in diesem Zusammenhang, dass Reformen, die bereits im Vorjahr angekündigt, jedoch nicht realisiert wurden, nun dringend umgesetzt werden müssen. Er sieht die Koalitionsvereinbarung als einen konkreten Arbeitsauftrag.
Arbeitszeitflexibilisierung als Notwendigkeit
In einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt benötigen sowohl Unternehmen als auch ihre Mitarbeiter mehr Flexibilität und eine größere Zeitsouveränität. Der BKM plädiert daher für eine generelle Ersetzung der gesetzlich fixierten täglichen Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Obergrenze, ohne Einschränkung auf spezifische Betriebsarten. Eine solche Anpassung würde Unternehmen in die Lage versetzen, effektiver auf temporäre Auftragsspitzen und wechselnde Auslastungen zu reagieren. Für die Beschäftigten würde dies bei gleichbleibender Gesamtarbeitszeit einen erweiterten Gestaltungsspielraum und zusätzliche persönliche Freiräume bedeuten. Die jüngste Stellungnahme von Kanzleramtschefin Nina Warken, welche die Notwendigkeit von Änderungen am Arbeitszeitgesetz unterstrich, wird vom BKM als wichtiges Signal gewertet, das nun zügig in einen Gesetzentwurf münden sollte.
Forderung nach Stromsteuerentlastung für den gesamten Mittelstand
Eine weitere zentrale Forderung des BKM betrifft die Stromsteuer. Der Verband spricht sich gegen eine fortgesetzte Ungleichbehandlung aus. Die Bundesregierung hatte die Stromsteuer bereits für produzierende Unternehmen sowie für die Land- und Forstwirtschaft dauerhaft auf das europäische Mindestmaß reduziert. Handel und Dienstleistungssektor blieben von dieser spezifischen Entlastung jedoch bisher unberücksichtigt. Günter Althaus machte deutlich, dass Händler, Dienstleister und eine Vielzahl von Handwerksbetrieben derzeit hohe Stromkosten tragen. Eine Entlastung erst in den 2030er-Jahren sei für viele dieser Unternehmen nicht tragbar. Die Stromsteuer müsse daher für alle Unternehmen auf das EU-Mindestmaß gesenkt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands als Rückgrat der deutschen Wirtschaft nachhaltig zu sichern.
Der BKM betont, dass die Bundesregierung trotz der zunehmenden globalen Herausforderungen in Geopolitik und Welthandel die Bedeutung des Mittelstandes für die deutsche Wirtschaft nicht außer Acht lassen darf. Die aktuellen Gegebenheiten erforderten vielmehr gezielte Entlastungsimpulse, um die Resilienz und Innovationskraft der Unternehmen zu stärken.














