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Exklusivauftrag beim Makler erklärt

Der Exklusivauftrag an einen Makler bietet klare Vorteile und ist für Immobilienverkäufer oft die effizienteste Verkaufsstrategie. Wir beleuchten die Funktionsweise, Vor- und Nachteile sowie wichtige rechtliche Aspekte.

7 min Lesezeit
Exklusivauftrag beim Makler erklärt

Beim Verkauf einer Immobilie stellt sich für viele Eigentümer die Frage nach der besten Verkaufsstrategie. Ein häufig und erfolgreich genutztes Instrument ist der Exklusivauftrag an einen Immobilienmakler. Dieser Vertragsart liegt die Idee zugrunde, dass eine enge und verbindliche Zusammenarbeit zwischen Verkäufer und Makler zu den besten Ergebnissen führt. Doch was genau verbirgt sich hinter einem Exklusivauftrag, welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus für beide Seiten und wann ist diese Beauftragungsform sinnvoll? Dieser Artikel beleuchtet die Facetten des Exklusivauftrags detailliert und bietet Ihnen eine fundierte Grundlage für Ihre Entscheidung.

Was ist ein Exklusivauftrag beim Immobilienmakler?

Ein Exklusivauftrag, oft auch als Alleinauftrag bezeichnet, ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Immobilienmakler und einem Immobilieneigentümer. Sie besagt, dass der Verkäufer für einen festgelegten Zeitraum ausschließlich diesen einen Makler mit dem Verkauf seiner Immobilie betraut. Während dieser Laufzeit ist es dem Eigentümer untersagt, andere Makler zu beauftragen oder selbst aktiv Verkaufsbemühungen zu unternehmen, die zur Folge haben könnten, dass er Maklerprovision sparen möchte. Im Gegenzug verpflichtet sich der Makler, sich mit besonderem Engagement und allen erforderlichen Mitteln für den erfolgreichen Verkauf der Immobilie einzusetzen. Er erhält die alleinigen Vermarktungsrechte und die Garantie, die Provision zu erhalten, sofern die Immobilie durch seine Tätigkeit verkauft wird.

Diese Exklusivität schafft eine Vertrauensbasis und motiviert den Makler, da er sicher sein kann, dass sein Aufwand nicht durch einen anderen Makler oder den Privatverkauf des Eigentümers unterlaufen wird. Die Rahmenbedingungen eines solchen Vertrags werden detailliert schriftlich festgehalten.

Arten von Makleraufträgen im Vergleich

Neben dem Exklusivauftrag gibt es verschiedene andere Formen der Maklerbeauftragung, die sich hinsichtlich der Bindung und der Rechte und Pflichten unterscheiden. Ein grundlegendes Verständnis dieser Unterschiede hilft, die Vorteile des Exklusivauftrags besser einzuordnen.

Die gängigsten Auftragsformen sind:

  • Der einfache Maklerauftrag: Hierbei kann der Eigentümer beliebig viele Makler beauftragen und die Immobilie auch selbst verkaufen. Eine Provision fällt nur an, wenn der beauftragte Makler den Verkauf erfolgreich vermittelt. Der Makler hat jedoch kaum Anreiz, viel Aufwand zu betreiben, da seine Chancen auf Provision ungewiss sind.
  • Der qualifizierte Alleinauftrag: Dies ist eine verschärfte Form des Exklusivauftrags. Neben der Exklusivität der Maklerbeauftragung verpflichtet sich der Eigentümer auch, während der Vertragslaufzeit keine eigenen Verkaufsaktivitäten zu unternehmen (beispielsweise Inserate schalten). Findet der Eigentümer selbst einen Käufer, muss er in der Regel dennoch einen Teil der Provision an den Makler zahlen, da dieser nachweislich die Verkaufsbemühungen nicht behindern durfte.
  • Der Exklusivauftrag (Alleinauftrag): Wie bereits beschrieben, wird hier nur ein Makler beauftragt. Der Eigentümer darf jedoch selbst einen Käufer suchen und die Immobilie privat verkaufen. In diesem Fall entfällt die Provision für den Makler, es sei denn, der Vertrag sieht eine Entschädigung vor.

Vorteile eines Exklusivauftrags für den Verkäufer

Der Exklusivauftrag bietet für Verkäufer eine Reihe von signifikanten Vorteilen, die den Verkaufssprozess effizienter und oft auch erfolgreicher gestalten können. Diese Vorteile resultieren primär aus der erhöhten Motivation und der gebündelten Expertise des beauftragten Maklers.

  • Hohes Engagement des Maklers: Da der Makler die Gewissheit hat, im Erfolgsfall die Provision zu erhalten, investiert er in der Regel mehr Zeit, Ressourcen und Marketingmaßnahmen in den Verkauf der Immobilie.
  • Professionelle Vermarktung: Makler mit Exklusivauftrag erstellen oft hochwertige Exposés, professionelle Fotos, Drohnenbilder oder virtuelle Rundgänge und nutzen diverse kostenpflichtige Kanäle zur Vermarktung, um die bestmögliche Präsentation zu gewährleisten.
  • Keine Preisverwirrung am Markt: Wenn nur ein Makler die Immobilie anbietet, wird ein einheitlicher Angebotspreis kommuniziert. Bei mehreren Maklern kann es vorkommen, dass unterschiedliche Preise oder gar unterschiedliche Beschreibungen der Immobilie kursieren, was bei potenziellen Käufern Misstrauen hervorrufen und den Verkaufsprozess erschweren kann.
  • Bessere Konditionen in der Preisverhandlung: Ein allein beauftragter Makler kann die Verhandlungen mit Kaufinteressenten gezielter und selbstbewusster führen, da er nicht befürchten muss, dass ein anderer Makler „unterbietet“ oder die Verhandlungen stört. Dies kann zu einem höheren Verkaufspreis führen.
  • Qualifizierte Käuferauswahl: Der Makler sichtet und filtert die Interessenten, führt Besichtigungen durch und prüft deren Bonität. Dies spart dem Eigentümer viel Zeit und erspart ihm unnötige Besichtigungen mit nicht ernsthaften Interessenten.
  • Transparenz und Kommunikation: Der Makler ist dem Verkäufer gegenüber rechenschaftspflichtig und informiert regelmäßig über den Stand der Vermarktung und erzielte Fortschritte (Reporting).

Nachteile und Risiken des Exklusivauftrags

Auch wenn der Exklusivauftrag viele Vorteile bietet, birgt er auch potenzielle Nachteile und Risiken, die vor der Unterzeichnung sorgfältig abgewogen werden sollten. Die Bindung an einen einzigen Makler erfordert Vertrauen und eine sorgfältige Auswahl.

  • Abhängigkeit vom Makler: Der Verkäufer ist für die Dauer des Vertrags an den gewählten Makler gebunden. Sollte sich herausstellen, dass der Makler nicht leistungsfähig ist oder die Chemie nicht stimmt, kann ein Wechsel erst nach Ablauf des Vertrages erfolgen.
  • Potenzieller Stillstand bei falscher Maklerwahl: Ein unengagierter oder inkompetenter Makler kann wertvolle Verkaufszeit verlieren. Die Immobilie bleibt möglicherweise länger am Markt, als nötig wäre.
  • Entfall der Möglichkeit zum Privatverkauf (je nach Vertrag): Während beim einfachen Alleinauftrag der Privatverkauf weiterhin möglich ist, kann beim qualifizierten Alleinauftrag auch eine Entschädigungszahlung fällig werden, wenn der Eigentümer selbst einen Käufer findet.
  • Klar formulierte Vertragspunkte sind entscheidend: Unscharfe Formulierungen im Vertrag können zu Streitigkeiten führen, insbesondere bezüglich der Laufzeit, Kündigungsmodalitäten und den Leistungen des Maklers.

Wichtige Inhalte eines Exklusivvertrags

Ein schriftlicher Exklusivauftrag ist unverzichtbar und sollte alle relevanten Aspekte des Verkaufs und der Zusammenarbeit detailliert regeln. Achten Sie auf die Vollständigkeit und Präzision folgender Punkte:

  • Laufzeit des Vertrages: Typischerweise wird eine Laufzeit von drei bis sechs Monaten vereinbart. Eine Verlängerung ist im Einvernehmen der Parteien möglich. Die Laufzeit sollte angemessen sein, um dem Makler ausreichend Zeit für die Vermarktung zu geben, den Verkäufer aber nicht unnötig lange zu binden.
  • Kündigungsmodalitäten: Regeln Sie, unter welchen Bedingungen und mit welcher Frist der Vertrag gekündigt werden kann. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund sollte ebenfalls erwähnt werden.
  • Maklerprovision: Die Höhe der Provision und die genauen Zahlungsbedingungen (z.B. Fälligkeit bei notariellem Kaufvertrag) müssen klar festgelegt sein.
  • Leistungskatalog des Maklers: Welche konkreten Leistungen erbringt der Makler? Dazu gehören beispielsweise die Erstellung eines Exposés, Durchführung von Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Verhandlungsführung, Organisation des Notartermins. Je detaillierter, desto besser.
  • Angebotspreis: Der gewünschte Verkaufspreis und der Spielraum für Verhandlungen sollten schriftlich festgehalten werden.
  • Umfang der Exklusivität: Präzisieren Sie, ob es sich um einen einfachen Alleinauftrag (Privatverkauf durch Eigentümer möglich) oder einen qualifizierten Alleinauftrag handelt (Privatverkauf durch Eigentümer ausgeschlossen oder mit Entschädigung verbunden).

So treffen Sie die richtige Maklerwahl für einen Alleinauftrag

Die Entscheidung für einen Exklusivauftrag ist eng mit der Auswahl des richtigen Maklers verknüpft. Da Sie für eine bestimmte Zeit an diesen Partner gebunden sein werden, sollte die Wahl sorgfältig getroffen werden. Gehen Sie dabei strategisch vor und prüfen Sie potenzielle Kandidaten gründlich.

  • Referenzen prüfen: Bitten Sie um Referenzen von zufriedenen Kunden in Ihrer Region und suchen Sie nach Online-Bewertungen. Ein seriöser Makler wird Ihnen diese gerne zur Verfügung stellen.
  • Regionale Expertise: Ein Makler mit Expertise im lokalen Markt kennt die Preise, die Nachfrage und die Besonderheiten Ihrer Gegend am besten. Er hat Zugriff auf lokale Käufernetzwerke und kann den Wert Ihrer Immobilie realistisch einschätzen.
  • Marketingkonzept: Lassen Sie sich das geplante Marketingkonzept detailliert erläutern. Welche Kanäle werden genutzt? Wie wird die Immobilie präsentiert? Werden professionelle Fotos/Videos erstellt? Ein überzeugendes Konzept ist ein gutes Zeichen.
  • Kommunikation und Chemie: Achten Sie auf eine offene und transparente Kommunikation. Fühlen Sie sich wohl mit dem Makler? Eine gute persönliche Chemie ist entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
  • Vertragsprüfung: Nehmen Sie sich Zeit, den Vertragsentwurf sorgfältig zu lesen und zu verstehen. Scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen oder gegebenenfalls einen Anwalt hinzuzuziehen. Alle Leistungen und Kosten müssen klar aufgeführt sein.

Kosten und Provision beim Exklusivauftrag

Die Kosten für den Makler, also die Provision, sind ein entscheidender Faktor und sollten vorab detailliert besprochen und im Vertrag fixiert werden. Die Höhe der Maklerprovision ist in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt, unterliegt jedoch regionalen Gepflogenheiten und ist oft verhandelbar. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt für den Verkauf von Wohnimmobilien, dass sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision in der Regel teilen (§ 656d BGB). Dies bedeutet, dass der Verkäufer mindestens die Hälfte der Provision zu tragen hat, während die andere Hälfte vom Käufer übernommen wird.

Die Provision wird in der Regel erst fällig, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde. Wichtig ist, dass der Makler seine Leistungen auch wirklich erbracht hat und der Verkauf auf seine Nachweistätigkeit oder Vermittlung zurückzuführen ist. Auch wenn die gesetzliche Regelung die hälftige Teilung vorsieht, kann die Gesamtprovision und damit auch der Anteil des Verkäufers variieren. Ein Beispiel: Beträgt die Gesamtprovision 7,14% (inkl. Mehrwertsteuer) des Kaufpreises, zahlen sowohl Käufer als auch Verkäufer in der Regel jeweils 3,57% des Kaufpreises.

Fazit

Ein Exklusivauftrag kann für Immobilieneigentümer eine überaus effektive Verkaufsstrategie sein, wenn der richtige Makler ausgewählt und die Vertragsbedingungen klar definiert sind. Die Bindung an einen alleinigen Makler motiviert diesen zu höchstem Engagement und professioneller Vermarktung, was in der Regel zu einem zügigen und erfolgreichen Verkauf zu bestmöglichen Konditionen führt. Es ist jedoch essenziell, die Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen und den Maklervertrag genau zu prüfen. Eine fundierte Entscheidung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind der Schlüssel zum Erfolg beim Immobilienverkauf mit einem Exklusivauftrag.

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Michael Freitag
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