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Härtefall im Mietrecht: Worauf Käufer besonders achten sollten

Beim Kauf einer vermieteten Immobilie kann ein Härtefall im Mietrecht den Eigenbedarf des neuen Eigentümers deutlich einschränken – worauf Käufer achten sollten, erklärt dieser Ratgeber.

6 min Lesezeit
Härtefall im Mietrecht: Worauf Käufer besonders achten sollten

Wer eine vermietete Wohnung oder ein vermietetes Haus kauft, trägt nicht nur die Immobilie selbst, sondern auch die bestehenden Mietverhältnisse. Entscheidend für viele Käufer ist, ob sie die Mieter später wegen Eigenbedarfs kündigen können. Hier kommt die sogenannte Härtefallklausel ins Spiel: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Mieter einer Kündigung widersprechen, wenn der Auszug für ihn oder seine Familie eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Für Käufer bedeutet das: Der geplante Eigenbedarf kann scheitern, wenn ein Härtefall vorliegt. Dieser Ratgeber zeigt, worauf Eigentümer beim Kauf einer vermieteten Immobilie besonders achten sollten, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Was ist ein Härtefall im Mietrecht?

Im deutschen Mietrecht ist ein Härtefall eine Situation, in der die Beendigung eines Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen Angehörigen des Haushalts eine unzumutbare Härte darstellen würde. Diese Regelung findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und schützt Mieter vor Kündigungen, die sie in eine existenzielle oder gesundheitliche Notlage bringen würden. Ein Härtefall kann sowohl bei ordentlichen Kündigungen als auch bei Eigenbedarfskündigungen eine Rolle spielen.

Ein Härtefall liegt vor, wenn der Umzug für den Mieter unzumutbar ist. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Mieter schwer krank ist, pflegebedürftig oder sehr alt. Auch wenn der Mieter keine passende Ersatzwohnung zu angemessenen Bedingungen finden kann, kann dies als Härtefall gewertet werden. Die Entscheidung darüber, ob ein Härtefall vorliegt, trifft das Gericht im Einzelfall und berücksichtigt dabei sowohl die Interessen des Mieters als auch die des Vermieters.

  • Ein Härtefall liegt vor, wenn der Umzug für den Mieter unzumutbar ist.
  • Typische Gründe sind hohes Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder keine passende Ersatzwohnung.
  • Die Entscheidung trifft das Gericht im Einzelfall und berücksichtigt beide Seiten.

Wie wirkt sich ein Härtefall auf den Eigenbedarf aus?

Ein Eigenbedarfskündigung ist eine Kündigung, bei der der Vermieter die Wohnung für sich selbst oder für nahe Angehörige benötigt. Wenn ein Mieter einen Härtefall geltend macht, kann er der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Das bedeutet, dass der Vermieter den Mieter nicht ausziehen lassen kann, auch wenn er einen berechtigten Eigenbedarf hat.

Für Käufer bedeutet das: Der geplante Eigenbedarf kann scheitern, wenn ein Härtefall vorliegt. Das kann insbesondere dann problematisch sein, wenn der Käufer die Immobilie mit der Absicht gekauft hat, sie selbst zu nutzen oder zu sanieren. In solchen Fällen kann der Käufer gezwungen sein, den Mieter weiterhin zu dulden oder mit ihm zu verhandeln.

  • Ein Härtefall kann eine Eigenbedarfskündigung unwirksam machen.
  • Der Mieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.
  • Der Käufer kann gezwungen sein, den Mieter weiterhin zu dulden.

Welche Gründe gelten als Härtefall?

Es gibt verschiedene Gründe, die als Härtefall gewertet werden können. Dazu gehören unter anderem hohes Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder eine sehr lange Wohndauer. Auch wenn der Mieter keine passende Ersatzwohnung zu angemessenen Bedingungen finden kann, kann dies als Härtefall gelten. Weitere Gründe können schwere psychische Erkrankungen, drohende Verschlechterung des Gesundheitszustands oder bevorstehende Therapien sein.

Ein Härtefall kann auch vorliegen, wenn der Mieter Kinder im Schulalter hat und ein Schulwechsel nicht zumutbar ist. Auch ein unzureichendes Einkommen oder ein bevorstehendes Examen können als Härtefall bewertet werden. Die Entscheidung darüber, ob ein Härtefall vorliegt, trifft das Gericht im Einzelfall und berücksichtigt dabei alle Umstände.

  • Hohes Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder sehr lange Wohndauer.
  • Keine passende Ersatzwohnung zu angemessenen Bedingungen.
  • Schwere psychische Erkrankungen, drohende Verschlechterung des Gesundheitszustands oder bevorstehende Therapien.
  • Kinder im Schulalter, unzureichendes Einkommen oder bevorstehendes Examen.

Wie kann ein Mieter einen Härtefall geltend machen?

Ein Mieter kann einem Härtefall widersprechen, indem er schriftlich widerspricht und die Gründe für den Härtefall detailliert darlegt. Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Vermieter eingehen. Der Mieter muss dabei die Gründe für den Härtefall konkret und nachvollziehbar darlegen.

Der Mieter kann beispielsweise ärztliche Atteste, Gutachten oder andere Unterlagen vorlegen, die die gesundheitlichen oder sozialen Umstände belegen. Auch wenn der Mieter keine passende Ersatzwohnung finden kann, sollte er dies nachweisen. Der Vermieter kann den Mieter auf Verlangen um Auskunft über die Gründe des Widerspruchs bitten.

  • Schriftlicher Widerspruch spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist.
  • Detaillierte Darlegung der Gründe für den Härtefall.
  • Vorlage von ärztlichen Attesten, Gutachten oder anderen Unterlagen.
  • Nachweis, dass keine passende Ersatzwohnung gefunden werden kann.

Was sollten Käufer vor dem Kauf prüfen?

Käufer sollten vor dem Kauf einer vermieteten Immobilie die bestehenden Mietverhältnisse genau prüfen. Dazu gehört die Überprüfung der Mietverträge, der Kündigungsfristen und eventueller Schutzklauseln. Auch die persönlichen Umstände der Mieter sollten berücksichtigt werden, insbesondere wenn der Käufer die Immobilie für Eigenbedarf nutzen möchte.

Käufer sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie alle Rechte und Pflichten des Vermieters übernehmen. Das bedeutet, dass sie auch die bestehenden Mietverhältnisse und eventuelle Härtefälle übernehmen. Es ist ratsam, sich vor dem Kauf von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten zu lassen, um mögliche Risiken zu erkennen.

  • Überprüfung der Mietverträge und Kündigungsfristen.
  • Berücksichtigung der persönlichen Umstände der Mieter.
  • Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht.
  • Klärung, ob Schutzklauseln oder Härtefälle bestehen.

Wie kann ein Käufer Härtefälle vermeiden?

Käufer können Härtefälle vermeiden, indem sie die Immobilie nur kaufen, wenn sie sicher sind, dass die Mieter keine Härtegründe haben. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Mieter jung und gesund sind und keine besonderen Umstände vorliegen. Auch wenn die Mieter bereits eine passende Ersatzwohnung gefunden haben, kann dies ein Hinweis darauf sein, dass kein Härtefall vorliegt.

Käufer können auch verhandeln, ob die Mieter bereit sind, die Wohnung freiwillig zu räumen. In solchen Fällen kann eine Abfindung oder eine andere Vereinbarung getroffen werden. Es ist wichtig, dass solche Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden, um später keine Probleme zu bekommen.

  • Kauf nur, wenn keine Härtegründe der Mieter erkennbar sind.
  • Verhandlung über freiwillige Räumung der Mieter.
  • Abfindung oder andere Vereinbarungen schriftlich festhalten.
  • Klärung, ob die Mieter bereits eine passende Ersatzwohnung gefunden haben.

Was passiert, wenn ein Härtefall vorliegt?

Wenn ein Härtefall vorliegt, kann der Mieter der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Das bedeutet, dass der Vermieter den Mieter nicht ausziehen lassen kann, auch wenn er einen berechtigten Eigenbedarf hat. In solchen Fällen kann der Vermieter gezwungen sein, den Mieter weiterhin zu dulden oder mit ihm zu verhandeln.

Der Vermieter kann versuchen, den Härtefall zu widerlegen, indem er die Gründe des Mieters in Frage stellt. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Mieter keine passende Ersatzwohnung gefunden hat, obwohl er sich nicht ausreichend bemüht hat. Auch wenn der Mieter seine gesundheitlichen oder sozialen Umstände nicht ausreichend belegt, kann der Härtefall widerlegt werden.

  • Mieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.
  • Vermieter kann den Härtefall versuchen zu widerlegen.
  • Vermieter kann gezwungen sein, den Mieter weiterhin zu dulden.
  • Verhandlung über Abfindung oder andere Vereinbarungen möglich.

Fazit

Ein Härtefall im Mietrecht kann den Eigenbedarf eines Käufers erheblich einschränken. Käufer sollten daher vor dem Kauf einer vermieteten Immobilie die bestehenden Mietverhältnisse genau prüfen und sich über mögliche Härtegründe der Mieter informieren. Es ist ratsam, sich von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten zu lassen, um mögliche Risiken zu erkennen und zu vermeiden. Nur so kann sichergestellt werden, dass der geplante Eigenbedarf nicht durch einen Härtefall scheitert.

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