Die Europäische Union beabsichtigt, neue gesetzliche Vorschriften für den Bau- und Wohnungssektor einzuführen, deren potenzielle Auswirkungen in Bayern aufmerksam verfolgt werden. Bayerns Bauminister äußert Bedenken hinsichtlich einer erwarteten Zunahme der Bürokratie und steigender Baukosten. Diese Einschätzung basiert auf den diskutierten Reformen des EU-Vergaberechts und einem geplanten Gesetz zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.
Am 1. Juli soll ein Gesetzesvorschlag zur Reform des EU-Vergaberechts folgen. Bereits Anfang März wurde im Rahmen des „Industrial Accelerator Act“ ein Vorschlag für Mindestquoten grüner Baustoffe bei öffentlichen Bauaufträgen unterbreitet. Diese Quoten sehen unter anderem 25 Prozent für Stahl und Aluminium sowie fünf Prozent für Zement vor. Diese Regelungen sollen nach Ansicht des bayerischen Bauministers zu einem „Bürokratiemonster“ führen und die Kosten im Bausektor weiter erhöhen.
Auswirkungen auf öffentliche Bauvorhaben und den Wohnungsmarkt
Die bayerische Staatsbauverwaltung vergibt jährlich Aufträge im Umfang von über 3,8 Milliarden Euro für Bau- und Infrastrukturmaßnahmen. Zusätzliche Kriterien und Quoten in diesem Bereich werden die öffentlichen Vergabeverfahren deutlich komplexer gestalten und ihre rechtliche Anfälligkeit erhöhen, da derzeit praktikable Nachweisinstrumente für die Anforderungen fehlen. Zudem würde die Überprüfung und gegebenenfalls Sanktionierung der Einhaltung dieser Vorgaben auf den Baustellen ein erhebliches Konfliktpotential bergen.
Diese Entwicklungen betreffen nicht nur öffentliche Auftraggeber, sondern auch Bauunternehmen und letztlich die Endverbraucher, da sie zu einer weiteren Verteuerung des Bauens und Wohnens führen können. Dies steht im Gegensatz zu aktuellen Initiativen, die auf eine Reduzierung der Baukosten abzielen. Aus bayerischer Sicht ist es daher erforderlich, die Schwellenwerte für europaweite Vergaben zu erhöhen und den Vergabeverfahren mehr Flexibilität zu ermöglichen.
Geplantes EU-Gesetz zu bezahlbarem Wohnraum und Zuständigkeitsfragen
Ein weiteres EU-Gesetz, welches am 7. Juli vorgestellt werden soll, zielt auf die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ab. Hiermit könnten weitere Eingriffe verbunden sein, wie neue Indikatoren zur Marktbeobachtung, Vorgaben für den sozialen Wohnungsbau und die Wohnraumförderung sowie zusätzliche Regelungen zur Kurzzeitvermietung. Bayerns Bauminister betont hierbei, dass die Zuständigkeit für Wohnungsbau und Wohnraumförderung bei den Mitgliedstaaten – in Deutschland bei den Bundesländern – liege und nicht bei der EU. Die EU-Vorschriften könnten entgegen dem Ziel der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum wirken.
Bayern hat sich aktiv in den Konsultationsprozessen der EU eingebracht, um zur Vereinfachung der EU-Gesetzgebung in diesem Sektor beizutragen und kostentreibende EU-Vorgaben zu eliminieren. Für das Jahr 2027 ist ein EU-Vereinfachungspaket in Planung, das bestehende Umwelt-, Energie- und Finanzmarktvorschriften überprüfen soll. Dies wird als sinnvoller Ansatzpunkt zur Erzielung von Erleichterungen und zur Förderung bezahlbaren Wohnraums betrachtet. Notwendige Anpassungen werden unter anderem hinsichtlich der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur sowie bei starren Einspar- und Sanierungsverpflichtungen für öffentliche Gebäude gesehen. Der Fokus sollte dabei auf der Reduktion von Treibhausgasemissionen liegen, um sowohl Kosten zu sparen als auch bessere Ergebnisse zu erzielen.




