In Plattling fand die Unterzeichnung des Mietvertrages für das künftige Verwaltungsgericht Niederbayern statt. Bauminister Christian Bernreiter und Innenminister Joachim Herrmann besiegelten die Vereinbarung für den zukünftigen Gerichtsstandort, der ab dem 1. Juli 2028 im ehemaligen Postgebäude am Bahnhofsplatz entstehen wird. Der Freistaat Bayern wird das Gebäude anmieten und folgt damit dem im April 2026 beschlossenen Grundsatz „Mieten statt Bauen“.
Diesbezüglich erklärte Bauminister Bernreiter, ein eigenständiges Verwaltungsgericht für Niederbayern stelle ein Kernelement der Heimatstrategie dar und sei für die gesamte Region von großer Bedeutung. Er wies auch darauf hin, dass Plattling hierfür optimale Rahmenbedingungen biete. Die Vertragsunterzeichnung wurde als wichtiger Schritt zur Stärkung Niederbayerns als Justiz- und Behördenstandort gewertet, was kurze Wege für die Bürger und eine bürgernahe Verwaltung garantiere. Dies unterstreiche das Bekenntnis zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in Bayern.
Standortwahl und Kapazitäten
Im künftigen Verwaltungsgericht werden sieben Kammern mit etwa 50 Stellen eingerichtet. Innenminister Herrmann bezeichnete die Unterzeichnung des Mietvertrags als einen bedeutenden Meilenstein für die bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit. Er bestätigte, dass mit der Errichtung dieses Verwaltungsgerichts künftig alle sieben Regierungsbezirke über ein eigenes Verwaltungsgericht verfügen werden. Plattling zeichne sich durch seine zentrale Lage in Niederbayern und eine vorteilhafte Verkehrsanbindung aus. Damit würden heimatnahe Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen und ein bürgernaher, leistungsfähiger Rechtsschutz vor Ort etabliert.
Der Standort des Gerichts im ehemaligen Postgebäude direkt am Bahnhof wird als ideal erachtet. Die Erreichbarkeit vom Verwaltungsgericht in Regensburg aus ist gewährleistet, ebenso die kurzen Wege zwischen dem öffentlichen Nahverkehr und dem Gerichtsgebäude. Das Projekt in Bahnnähe gilt aufgrund erforderlicher Umplanungen und Freistellungsverfahren im Bereich der Bahnflächen als anspruchsvoll. Der vorliegende Entwurf skizziert ein modernes und funktionales Gebäude, das Arbeitsplätze für qualifizierte Verwaltungsrichter sowie Verwaltungsangestellte bieten soll.
Neue Strategie: Mieten statt Bauen
Die Anmietung des Gebäudes steht im Einklang mit dem im April 2026 vom Bayerischen Kabinett verabschiedeten Grundsatz „Mieten statt Bauen“. Diese Strategie signalisiert einen neuen Ansatz der Staatsregierung bei der Unterbringung staatlicher Behörden. Ziel ist es, vorhandene Flächen und Gebäude effizienter zu nutzen. Sofern im staatlichen Bestand keine geeigneten Räumlichkeiten verfügbar sind, wird vorrangig auf Angebote des freien Marktes zurückgegriffen. Durch die Anmietung erwartet der Freistaat, im Vergleich zu eigenen Baumaßnahmen, eine Einsparung von Zeit und Ressourcen. Dieses Konzept soll schnelle Handlungsfähigkeit und erhöhte Effizienz gewährleisten, insbesondere hinsichtlich des regulären Bedarfs an Büroflächen. Der Freistaat behält sich jedoch in Ausnahmefällen weiterhin das Recht vor, selbst zu bauen, insbesondere bei herausragenden oder spezialisierten Projekten.




