Das Amtsgericht Frankfurt hat die für ein Jahr verlängerte Hessische Mieterschutzverordnung für den Bereich Frankfurt am Main als unwirksam eingestuft. Das Urteil (AZ 33029 C 130/25) bestätigt damit die von Haus & Grund Hessen und Haus & Grund Frankfurt vertretene Rechtsauffassung. Bereits im Vorfeld wurde vor der rechtlichen Unzulässigkeit einer Verlängerung ohne ein aktuelles Gutachten gewarnt.
Die Verlängerung der Verordnung im November erfolgte ohne Berücksichtigung eines bereits vorliegenden Gutachtens zu angespannten Wohnungsmärkten. Dieses Gutachten soll darauf hingedeutet haben, dass Frankfurt nicht mehr als Stadt mit angespanntem Wohnungsmarkt gelte, während Gießen neu hinzuzukommen wäre. Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori hatte die Validität der Zahlen des ursprünglichen Gutachtens angezweifelt und ein neues Gutachten in Auftrag gegeben, das sich derzeit in Erstellung befindet.
Gerichtliche Begründung und aktuelle Auswirkungen
Das Amtsgericht Frankfurt begründete seine Entscheidung damit, dass das Nichtveröffentlichen und die Nichtverwertung bereits erhobener Daten zur Begründung der Mieterschutzverordnung einer „Verweigerung der gesetzlich geforderten Begründung“ gleichkomme. Folglich sei die Verordnung vom 12. November 2025 mangels ausreichender Begründung als unwirksam anzusehen.
Gregor Weil, Geschäftsführer von Haus & Grund Frankfurt, ordnet die Auswirkungen des Urteils ein, wonach seit Dezember 2025 die Mieterschutzverordnung für das gesamte Frankfurter Stadtgebiet nicht mehr gültig sei. Mechanismen wie die Mietpreisbremse und die reduzierte Kappungsgrenze seien damit für alle Frankfurter Mietverhältnisse unwirksam. Dies führe zu einer Verunsicherung zwischen den Mietparteien.
Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, hob die Bedeutung des Urteils hervor, das aufgrund der speziellen Mietrechtsabteilung des Amtsgerichts Frankfurt eine „enorme Strahlwirkung für ganz Hessen“ besitze. Demnach sei die Mieterschutzverordnung auch für alle anderen hessischen Kommunen nicht mehr haltbar, was von der Landesregierung eine erhebliche Unsicherheit in alle betroffenen Mietverhältnisse getragen habe. Ehrhardt bewertet das Urteil als Bestätigung, dass die von der Verfassung geschützten Grundrechte von vermietenden Wohnungseigentümern unzureichend berücksichtigt werden.
Forderung nach Abschaffung der Mietpreisregulierung
Ehrhardt und Weil plädieren für eine vollständige Abschaffung der Mietpreisregulierung, da diese nach zehn Jahren keine signifikante Verbesserung für Mieter und Vermieter in Hessen erzielt habe. Der Verweis auf die Abschaffung der Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein vor fünf Jahren, ohne die dortigen Märkte negativ zu beeinflussen, dient als Argumentationsstütze. Mietpreisregulierung wird als Hemmnis für Investitionen und damit für die Schaffung neuen Wohnraums betrachtet.




