Die kürzlich im Bundeskabinett verabschiedete Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG-Novelle) wird vom Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) mit einer Mischung aus Anerkennung und Kritik aufgenommen. Während bestimmte Anpassungen im Bereich des Glasfaser-Vollausbaus als signifikante Verbesserung für die Praxis erachtet werden, sieht die Immobilienwirtschaft in anderen Bereichen, insbesondere beim Zugang zu gebäudeinternen Netzen und der Europarechtskonformität, weiterhin Optimierungsbedarf.
Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des ZIA, betonte hierzu, dass sich der Verband intensiv für einen partnerschaftlichen und flächendeckenden Glasfaserausbau eingesetzt habe, der nicht einseitig zu Lasten der Gebäudeeigentümer gehen dürfe. Die Stärkung der Verbindlichkeit von Ausbauangeboten wird als ein wichtiges positives Signal für die Immobilienbranche gewertet.
Fristen und Selbstausbauoptionen
Im Hinblick auf die Möglichkeit des Selbstausbaus durch Gebäudeeigentümer wird eine praxistauglichere Ausgestaltung der Fristen gefordert. Der Ausbau mit einem eigenen Kooperationspartner nimmt typischerweise einen Zeitraum von 19 bis 36 Monaten in Anspruch. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Frist von 24 Monaten für den Vollausbau kann in der Praxis nur eingehalten werden, wenn Kooperationspartner bestehende Ausbauplanungen zugunsten neuer Projekte umstellen. Dies würde jedoch erhebliche finanzielle, logistische und operative Anpassungen erfordern, die für die Beteiligten eine Herausforderung darstellen.
Anpassungsbedarf im parlamentarischen Verfahren
Für das bevorstehende parlamentarische Verfahren erachtet der ZIA die Beibehaltung der positiven Ansätze beim Vollausbau als essenziell. Gleichzeitig sollten weitere gezielte Nachschärfungen am Entwurf vorgenommen werden. Ein zentraler Punkt ist das gesetzliche Mitnutzungsrecht für Gebäudeverkabelungen. In seiner gegenwärtigen Form wirft dieses Recht europarechtliche Fragen auf und bedarf einer Anpassung. Die Gelegenheit des parlamentarischen Verfahrens sollte zudem genutzt werden, den Renovierungsbegriff im Kontext der Ausstattungspflicht präziser zu fassen. Ziel ist es, tatsächliche Synergien bei Renovierungsmaßnahmen zu ermöglichen, anstatt Maßnahmen an der Gebäudehülle mit davon unabhängigen Eingriffen im Gebäudeinneren zu verknüpfen.
Die differenzierte Betrachtung des Gesetzesentwurfs durch den ZIA unterstreicht das Engagement der Immobilienwirtschaft für einen praktikablen und rechtssicheren Rahmen des Glasfaserausbaus. Die weiteren Beratungen im Parlament werden entscheidend sein, um die aufgeworfenen Punkte zu adressieren und eine ausgewogene Gesetzgebung zu gewährleisten, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird.




