Das Bundeskabinett hat die Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen, wodurch ein wesentlicher Reformschritt zur Steigerung des Wohnungsbaus und zur Beschleunigung von Planungsprozessen eingeleitet wurde. Diese Novellierung ist integraler Bestandteil eines umfassenderen „BauGB-Upgrades“, das unter anderem die Digitalisierung und Straffung von Bauleitplanungen, die Einführung verbindlicherer Fristen sowie die Vereinfachung von Umweltprüfungen vorsieht.
Eine zentrale Neuerung betrifft die Priorisierung des Wohnungsbaus in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Kommunen erhalten künftig die Möglichkeit, den Wohnungsbau einfacher als „überragendes öffentliches Interesse“ einzustufen. Dies erlaubt eine planungsrechtliche Vorziehung entsprechender Projekte, was die Projektentwicklung signifikant beeinflussen kann.
Bewertung durch den ZIA
Nach Einschätzung der ZIA-Präsidentin Iris Schöberl signalisiert der Kabinettsbeschluss ein klares Engagement für mehr Tempo im Wohnungsbau. Von der Branche als besonders wichtig erachtete Punkte, wie der Vorrang für den Wohnungsneubau in Planungen, die Festlegung straffer Fristen für Genehmigungen und die Vereinfachung von Umweltprüfungen, wurden aufgegriffen. Diese Maßnahmen werden als entscheidende Hebel zur schnelleren Realisierung von Projekten betrachtet.
Hinsichtlich der Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte äußert der ZIA jedoch Bedenken. Obwohl die Streichung der geplanten Ausdehnung bei „Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen“ begrüßt wird, sieht Iris Schöberl in den verbleibenden Regelungen des Vorkaufsrechts weiterhin weitreichende Eingriffe in das grundrechtlich geschützte Eigentum. Nach Ansicht des ZIA könnten diese Eingriffe Investitionen und somit den Neustart im Wohnungsneubau gefährden. Der Verband fordert daher eine Überprüfung der im Kabinettsentwurf enthaltenen Verschärfungen des Vorkaufsrechts im parlamentarischen Verfahren.
Darüber hinaus ist die Reform aus Sicht des ZIA in einigen zentralen Aspekten nicht ausreichend ambitioniert. Es fehlen weitergehende Erleichterungen, die eine effizientere Immobilienentwicklung unterstützen könnten.
- —Einfachere Umnutzung von Bestandsgebäuden
- —Überprüfung veralteter Bebauungspläne
- —Rechtssichere Lösungen bei Immissionskonflikten
- —Eine maßvolle Erhöhung der baulichen Dichte




