Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat kürzlich den Referentenentwurf für ein Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt. Dieser Entwurf sieht wesentliche Anpassungen im Bereich der Heizanlagenmodernisierung vor. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hat hierzu eine kritische Stellungnahme veröffentlicht, in der die angestrebte Technologieoffenheit zwar grundsätzlich begrüßt wird, jedoch erhebliche Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit und der zukünftigen Kostenentwicklung geäußert werden.
Eine zentrale Änderung des Referentenentwurfs ist das Entfallen der bisher im Gebäudeenergiegesetz verankerten 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen. Ebenso soll das Betriebsverbot für Gas- und Ölheizungen ab dem Jahr 2045 aufgehoben werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, eine größere Flexibilität bei der Heizungsmodernisierung zu ermöglichen, indem auch der Einbau und Betrieb weiterer Gas- und Ölheizungen zulässig wird.
Unsicherheiten bei der Bio-Treppe und Versorgungssicherheit
Obwohl die Technologieoffenheit prinzipiell positiv bewertet wird, ergeben sich aus den geplanten Anforderungen an den Anteil biogener Brennstoffe, der ab dem 1. Januar 2029 schrittweise auf bis zu 60 Prozent ab 2040 ansteigen soll, wesentliche Fragen. Dr. Sandra von Möller, Vorständin von Wohnen im Eigentum, weist darauf hin, dass die Rahmenbedingungen für diese sogenannte 'Bio-Treppe' derzeit nicht ausreichend definiert sind. Es sei ungewiss, ob die erforderlichen Mengen an grünen Gasen zukünftig flächendeckend und zu vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen werden. Diese Unklarheit führt zu erheblichen Unsicherheiten bezüglich der praktischen Umsetzbarkeit und der künftigen Kostenentwicklung für Eigentümer.
Bislang mangelt es an einer klaren rechtlichen Grundlage, die Energielieferanten verbindlich zur Bereitstellung der für die Gesetzeserfüllung notwendigen grünen Energieträger verpflichtet. Die entsprechenden Eckpunkte sollen erst im Juni veröffentlicht werden. WiE appelliert an die Regierungskoalition, ihrer Verantwortung für die zukünftige Versorgungssicherheit nachzukommen und die notwendigen rechtlichen sowie tatsächlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Eigentümer auf eine verlässliche Versorgung vertrauen können.
Kritik an Entfall der Beratungspflicht und Kostenbeteiligung
Ein weiterer kritischer Punkt ist der im Referentenentwurf vorgesehene Wegfall der verpflichtenden Beratungspflicht für Eigentümer bei der Installation fossiler Heizsysteme. Angesichts der bestehenden Unsicherheiten betonte Frau Dr. von Möller, dass eine solche Beratung künftig umso wichtiger sei und forderte die Koalition auf, diese Änderung zurückzunehmen.
Des Weiteren lehnt Wohnen im Eigentum die geplante zusätzliche Beteiligung von Vermietern an Energiekosten ihrer Mieter ab. Der Entwurf sieht vor, dass vermietende Eigentümer ab dem 1. Januar 2028 die Hälfte der CO2-Kosten und Netzentgelte tragen müssen, wenn eine Gas- oder Ölheizung eingebaut wurde. Ab dem 1. Januar 2029 soll diese Beteiligung auch die Mehrkosten aus der Biogas-Beimischung umfassen. WiE argumentiert, dass diese Regelungen für Vermietende, die in Wohnungseigentümergemeinschaften oft nur begrenzte Einflussmöglichkeiten haben, unzumutbar sind und die Planungs- und Investitionssicherheit beeinträchtigen. Zudem würde die pauschale Kostenverteilung Anreize für Mieter zur Reduzierung des Heizenergieverbrauchs schwächen.
Die geplanten Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zur Modernisierungsmieterhöhung stellen eine weitere Einschränkung der Technologieoffenheit dar. Künftig soll beim Einbau einer Öl- oder Gasheizung kein pauschaler Abzug für ersparte Erhaltungsmaßnahmen mehr zulässig sein. Stattdessen müssten Vermietende den Modernisierungsanteil einzeln nachweisen. Wohnen im Eigentum sieht darin eine Ungleichbehandlung, wenn einzelne Technologien durch zusätzliche wirtschaftliche oder rechtliche Hürden benachteiligt werden, obwohl der Grundsatz der Technologieoffenheit betont wird.




