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Verlängerung der EH55-Plus-Förderung für effiziente Gebäude

Die zeitlich befristete EH55-Plus-Förderung mit 100 Prozent erneuerbaren Energien wird bis zur Ausschöpfung der Mittel, längstens jedoch bis zum Jahresende, fortgesetzt.

Verlängerung der EH55-Plus-Förderung für effiziente Gebäude

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die Verlängerung der EH55-Plus-Förderung bekannt gegeben. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Neubau von energieeffizienten Wohn- und Nichtwohngebäuden zu unterstützen. Die Förderung ist bis zum vollständigen Verbrauch der bereitgestellten Gelder verfügbar, spätestens jedoch bis zum Ende des aktuellen Jahres.

Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Verena Hubertz, äußerte sich zu den Auswirkungen des Programms. Sie betonte, dass durch die Förderung bereits rund 33.700 Wohneinheiten, die zuvor lediglich in der Planung existierten, nun realisiert werden. Dies habe dazu beigetragen, einen Teil des Bauüberhangs zu aktivieren. Trotz dieser positiven Entwicklung wies sie auf anhaltende Herausforderungen für die Baubranche hin, die unter anderem durch externe geopolitische Faktoren und daraus resultierende Preissteigerungen bedingt seien. Die Attraktivität des Programms sei in den vergangenen Wochen durch die Beibehaltung eines günstigen Zinsniveaus trotz allgemeiner Anstiege gestiegen.

Finanzielle Rahmenbedingungen und Förderumfang

Bis zum 15. Juni dieses Jahres konnten durch die Förderung Darlehen und Zuschüsse in einem Volumen von rund 3,2 Milliarden Euro für die Realisierung von circa 33.700 Wohneinheiten bereitgestellt werden. Aktuell stehen dem Programm noch etwa 343 Millionen Euro zur Verfügung. Es wird angestrebt, dass die Förderung weiterhin mit einem effektiven Jahreszins von einem Prozent für eine Laufzeit von zehn Jahren und einer Zinsbindung von zehn Jahren angeboten werden kann. Eine Aufstockung der derzeitigen Mittel ist nicht geplant.

Die Förderung erfolgt vornehmlich über zinsverbilligte Kredite der KfW. Anspruchsberechtigt sind sowohl der Neubau als auch der Erstkauf von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Kommunale Antragsteller haben zudem die Möglichkeit, einen Zuschuss zu erhalten. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass das Bauvorhaben dem Effizienzhausstandard 55 oder Effizienzgebäudestandard 55 entspricht. Dies impliziert eine Wärmeerzeugung, die zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Die Nutzung fossiler Brennstoffe wie Gas und Öl ist explizit ausgeschlossen.

  • Wärmepumpen: Als eine primäre Technologie zur Erzeugung von Heizwärme und Warmwasser.
  • Fernwärme: Bei entsprechender Einspeisung aus regenerativen Quellen.
  • Solarwärme: Systeme zur Nutzung von Sonnenenergie für Heizung und Warmwasserbereitung.
  • Biomasse: Anlagen, die organische Materialien zur Energiegewinnung nutzen, wie beispielsweise Holzpelletheizungen.

Für die Antragsstellung ist eine gültige Baugenehmigung zum Zeitpunkt des Einreichens erforderlich. Der Beginn der Bauarbeiten darf jedoch noch nicht erfolgt sein, um die Förderfähigkeit zu gewährleisten. Diese Bedingungen unterstreichen den präventiven Charakter der Förderung, um nachhaltiges Bauen von Beginn an zu unterstützen.

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