Wie hoch ist die Maklerprovision in Klagenfurt?
Wie hoch ist die Maklerprovision in Klagenfurt? Ein Ratgeber zu gesetzlichen Höchstsätzen, Bestellerprinzip und typischen Praxisfällen bei Kauf und Miete in Kärnten.

In Klagenfurt wie im gesamten Bundesland Kärnten gelten für Immobilienmakler einheitliche gesetzliche Rahmenbedingungen zur Maklerprovision. Ob Kauf oder Miete, ob Verkäufer, Käufer oder Mieter: Die Höhe der Maklergebühr ist nicht beliebig, sondern durch das österreichische Maklergesetz und die Immobilienmaklerverordnung begrenzt. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, wie die Provision bei Immobilienkäufen und bei Mietwohnungen berechnet wird, wer sie zahlt und welche typischen Fallstricke es gibt.
Grundlagen: Was ist eine Maklerprovision?
Eine Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Sie ist eine rein erfolgsabhängige Gebühr: Kommt kein Kauf- oder Mietvertrag zustande, darf der Makler in der Regel keine Provision verlangen. Die Provision deckt die Arbeit des Maklers ab – von der Besichtigungsorganisation über die Verhandlungsführung bis hin zur Vertragsabwicklung.
In Österreich ist die Höhe der Maklerprovision gesetzlich geregelt. Es gibt sogenannte Höchstprovisionen, die je nach Kaufpreis oder Mietzins gelten. Diese Höchstsätze dürfen nicht überschritten werden, auch wenn die Parteien etwas anderes vereinbaren. Makler dürfen jedoch niedrigere Sätze vereinbaren, etwa im Rahmen von Pauschalangeboten oder Rabatten.
- —Maklerprovision = Vergütung für erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie
- —Erfolgsabhängigkeit: Ohne Vertrag keine Provision
- —Gesetzliche Höchstsätze schützen Verbraucher vor überhöhten Gebühren
- —Makler dürfen auch niedrigere Sätze vereinbaren
Maklerprovision beim Immobilienkauf in Klagenfurt
Beim Kauf einer Immobilie in Klagenfurt – sei es eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück – richtet sich die Maklerprovision nach dem Kaufpreis. Die Immobilienmaklerverordnung unterscheidet dabei mehrere Stufen. Bis zu einem bestimmten Kaufpreis gilt ein fester Prozentsatz, darüber ein niedrigerer Prozentsatz. Diese Sätze gelten jeweils pro Auftraggeber, also sowohl für Verkäufer als auch für Käufer.
Ein typisches Beispiel: Liegt der Kaufpreis einer Wohnung in Klagenfurt bei 300.000 Euro, darf der Makler pro Seite – also sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer – höchstens 3 Prozent des Kaufpreises plus 20 Prozent Umsatzsteuer verlangen. In der Praxis vereinbaren viele Makler, dass die Provision nur von einer Seite gezahlt wird, etwa vom Käufer, während der Verkäufer keine Gebühr leistet. Diese Aufteilung ist verhandelbar, die gesetzliche Höchstgrenze bleibt jedoch gleich.
- —Bis zu einem bestimmten Kaufpreis: 4 Prozent des Kaufpreises pro Seite
- —Darüber: 3 Prozent des Kaufpreises pro Seite
- —Maximal 7,2 Prozent inklusive Umsatzsteuer pro Seite
- —Aufteilung zwischen Verkäufer und Käufer ist verhandelbar
Bestellerprinzip bei Mietwohnungen in Klagenfurt
Seit dem 1. Juli 2023 gilt in Österreich das sogenannte Bestellerprinzip für Mietwohnungen. Dieses Prinzip besagt, dass die Maklerprovision grundsätzlich von der Person gezahlt wird, die den Makler zuerst mit der Vermittlung beauftragt hat. In der Praxis beauftragen meistens die Vermieter den Makler, sodass sie auch die Provision tragen. Mieter zahlen nur dann, wenn sie den Makler selbst als Erstauftraggeber beauftragen.
Das Bestellerprinzip hat in Klagenfurt wie in ganz Österreich dazu geführt, dass Mieter bei der Vermittlung von Wohnungen deutlich entlastet werden. Viele Vermieter übernehmen die Maklerkosten als Teil ihrer Vermietungskosten. Mieter sollten jedoch darauf achten, ob sie den Makler tatsächlich beauftragt haben, etwa durch eine schriftliche Vereinbarung oder eine Bestätigung per E-Mail.
- —Bestellerprinzip seit 1. Juli 2023
- —Provision wird vom Erstauftraggeber gezahlt
- —Meistens Vermieter als Auftraggeber
- —Mieter zahlen nur, wenn sie den Makler beauftragen
Höchstprovisionen bei Mietwohnungen
Bei der Vermittlung von Mietwohnungen in Klagenfurt gelten andere Höchstprovisionen als beim Kauf. Die Höhe hängt von der Dauer des Mietverhältnisses ab. Bei unbefristeten oder auf mehr als drei Jahre befristeten Mietverträgen darf der Makler höchstens den zweifachen monatlichen Bruttomietzins plus 20 Prozent Umsatzsteuer verlangen. Der Bruttomietzins setzt sich aus Mietzins, Betriebskosten und Umsatzsteuer zusammen.
Bei Mietverträgen, die auf maximal drei Jahre befristet sind, darf die Provision höchstens dem einfachen monatlichen Bruttomietzins entsprechen. Heizkosten werden bei Wohnungen, die dem Mietrechtsgesetz unterliegen, nicht in die Berechnung einbezogen. Mieter sollten die Provisionsberechnung genau prüfen, um sicherzustellen, dass keine doppelte Umsatzsteuer berechnet wird.
- —Unbefristet oder >3 Jahre: 2x Bruttomietzins + 20% USt
- —Bis 3 Jahre: 1x Bruttomietzins + 20% USt
- —Heizkosten nicht in Berechnung einbezogen
- —Keine doppelte Umsatzsteuer
Voraussetzungen für den Provisionsanspruch
Damit ein Makler in Klagenfurt eine Provision verlangen darf, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss der Makler als Immobilienmakler konzessioniert sein. Zudem muss er seine Tätigkeit als Makler klar kenntlich machen und die Parteien über seine Provision und die Bedingungen aufklären. Die Vermittlung muss erfolgreich sein, das heißt, der Kauf- oder Mietvertrag muss rechtswirksam zustande kommen.
Der Makler muss nachweisen, dass seine Tätigkeit für den Geschäftsabschluss adäquat kausal war. Das bedeutet, dass der Makler den Vertrag maßgeblich ermöglicht hat. Wenn ein Käufer oder Mieter die Immobilie bereits selbst gefunden hat, kann der Makler in der Regel keine Provision verlangen. Die Provision wird in der Regel nach der Vertragsunterzeichnung fällig, spätestens jedoch bei Übergabe der Immobilie.
- —Konzessionierter Immobilienmakler
- —Klare Kenntlichmachung der Maklertätigkeit
- —Erfolgreiche Vermittlung mit rechtswirksamem Vertrag
- —Adäquat kausale Tätigkeit des Maklers
Typische Fallstricke und Tipps für Verbraucher
Verbraucher in Klagenfurt sollten bei der Vermittlung von Immobilien auf einige typische Fallstricke achten. Ein häufiger Fehler ist, die Provision nicht genau zu prüfen. Manche Makler berechnen die Umsatzsteuer doppelt oder beziehen Heizkosten in die Berechnung ein, obwohl dies gesetzlich nicht zulässig ist. Mieter sollten daher die Provisionsrechnung sorgfältig durchgehen und gegebenenfalls eine Beratung in Anspruch nehmen.
Ein weiterer Punkt ist die Aufteilung der Provision. Verkäufer und Käufer sollten sich frühzeitig darüber einigen, wer die Maklergebühr trägt. In vielen Fällen übernimmt der Käufer die Provision, während der Verkäufer keine Gebühr zahlt. Diese Vereinbarung sollte schriftlich festgehalten werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Mieter sollten darauf achten, ob sie den Makler tatsächlich beauftragt haben, um nicht versehentlich die Provision zu zahlen.
- —Prüfung der Provisionsrechnung auf doppelte Umsatzsteuer
- —Keine Einbeziehung von Heizkosten bei Mietwohnungen
- —Schriftliche Vereinbarung zur Aufteilung der Provision
- —Achten auf Erstauftraggeber-Status bei Mietwohnungen
Fazit
Die Maklerprovision in Klagenfurt ist durch das österreichische Maklergesetz und die Immobilienmaklerverordnung klar geregelt. Beim Kauf von Immobilien richtet sich die Höhe nach dem Kaufpreis, beim Mieten nach dem Mietzins und der Dauer des Mietverhältnisses. Das Bestellerprinzip seit 1. Juli 2023 hat dazu geführt, dass Mieter bei der Vermittlung von Wohnungen deutlich entlastet werden. Verbraucher sollten die Provisionsberechnung genau prüfen und sich frühzeitig über die Aufteilung der Kosten einigen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

