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Auflassungsvormerkung: Kosten im Überblick

Die Auflassungsvormerkung sichert den Eigentumsübergang beim Immobilienkauf. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten in der Regel sind und wie sie sich zusammensetzen.

6 min Lesezeit
Auflassungsvormerkung: Kosten im Überblick

Beim Kauf einer Immobilie spielt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eine zentrale Rolle. Sie ist ein rechtlicher Schutzmechanismus, der sicherstellt, dass der Käufer tatsächlich Eigentümer wird, sobald der Kaufvertrag erfüllt ist. Viele Kaufinteressierte fragen sich vor allem: Wie teuer ist die Auflassungsvormerkung, welche Kosten kommen insgesamt auf mich zu und wie lassen sich diese im Rahmen der Kaufnebenkosten einordnen? In diesem Ratgeber werden die Kosten der Auflassungsvormerkung Schritt für Schritt erklärt, mit konkreten Beispielen und praktischen Hinweisen für die Finanzierungsplanung.

Was ist eine Auflassungsvormerkung?

Die Auflassungsvormerkung ist eine vorläufige Eintragung im Grundbuch, die den künftigen Eigentumsübergang einer Immobilie sichert. Sie wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und schützt den Käufer davor, dass der Verkäufer die Immobilie zwischen Unterzeichnung des Kaufvertrags und vollständiger Bezahlung an eine andere Person verkauft oder belastet. Rechtlich gesehen ist die Auflassungsvormerkung eine Vormerkung für die Auflassung, also die Übertragung des Eigentumsrechts.

Ohne Auflassungsvormerkung bleibt der Eigentumsübergang unsicher, da der Verkäufer theoretisch noch über das Grundstück verfügen könnte. Mit der Vormerkung wird festgehalten, dass der Käufer bereits einen Anspruch auf das Eigentum hat. Sobald der Kaufpreis vollständig gezahlt ist und alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Vormerkung gelöscht und der Käufer als neuer Eigentümer in Abteilung I des Grundbuchs eingetragen.

  • Die Auflassungsvormerkung sichert den Eigentumsübergang vor der endgültigen Umschreibung.
  • Sie wird im Grundbuch in Abteilung II eingetragen.
  • Sie schützt den Käufer vor weiteren Veräußerungen oder Belastungen durch den Verkäufer.
  • Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Kaufabwicklung und wird vom Notar beantragt.
  • Ohne Vormerkung bleibt der Eigentumsübergang rechtlich unsicher.

Warum ist die Auflassungsvormerkung wichtig?

Die Auflassungsvormerkung ist für Käufer und Verkäufer gleichermaßen wichtig, weil sie Rechtssicherheit schafft. Für den Käufer bedeutet sie, dass der Eigentumsübergang bereits vertraglich festgelegt und im Grundbuch vermerkt ist. Für den Verkäufer ist sie ein Signal, dass der Käufer ernsthaft ist und die notarielle Abwicklung eingeleitet wurde. Ohne diese Vormerkung könnte der Verkäufer die Immobilie theoretisch noch an Dritte verkaufen oder mit weiteren Grundschulden belasten.

Für die Bank ist die Auflassungsvormerkung oft eine Voraussetzung für die Kreditauszahlung. Sie stellt sicher, dass die Immobilie nicht zwischenzeitlich an eine andere Person verkauft wird und dass die Grundschuld später korrekt eingetragen werden kann. In der Praxis ist die Auflassungsvormerkung daher ein unverzichtbarer Schritt im Immobilienkaufprozess.

  • Sichert den Eigentumsübergang rechtlich ab.
  • Schützt den Käufer vor weiteren Veräußerungen oder Belastungen.
  • Ist oft Voraussetzung für die Kreditauszahlung durch die Bank.
  • Schafft Rechtssicherheit für Käufer und Verkäufer.
  • Wird im Rahmen der notariellen Abwicklung automatisch beantragt.

Wie werden die Kosten für die Auflassungsvormerkung berechnet?

Die Kosten für die Auflassungsvormerkung richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet. In der Regel beträgt die Gebühr etwa die Hälfte der Gebühr für die endgültige Grundbucheintragung. Die Grundbucheintragung liegt in der Regel bei etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises, sodass die Auflassungsvormerkung etwa 0,25 Prozent des Kaufpreises beträgt. Die genaue Höhe kann je nach Bundesland und individuellen Umständen leicht variieren.

Die Kosten setzen sich aus den Gebühren für das Grundbuchamt und die Notargebühren zusammen. Der Notar übernimmt die Antragstellung und die Abwicklung, weshalb die Gebühren automatisch im Rahmen der Kaufabwicklung anfallen. Zusätzlich können weitere Kosten entstehen, wie Gebühren für die Grundschuldbestellung oder die Löschung der Auflassungsvormerkung.

  • Die Kosten richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie.
  • Sie betragen in der Regel etwa 0,25 Prozent des Kaufpreises.
  • Die Berechnung erfolgt nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
  • Die Gebühren setzen sich aus Grundbuch- und Notarkosten zusammen.
  • Weitere Kosten können für Grundschuldbestellung und Löschung anfallen.

Beispielrechnung: Wie hoch sind die Kosten in der Praxis?

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Kostenstruktur: Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro liegt die Gebühr für die Grundbucheintragung bei etwa 1.500 Euro (0,5 Prozent). Die Auflassungsvormerkung beträgt die Hälfte davon, also rund 750 Euro. Hinzu kommen Notarkosten und ggf. Gebühren für die Grundschuldbestellung. Insgesamt können die Kosten für Notar und Grundbuchamt zwischen 1,5 und 2 Prozent des Kaufpreises liegen.

Ein weiteres Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro beträgt die Grundbucheintragung etwa 2.000 Euro, die Auflassungsvormerkung rund 1.000 Euro. Die Gesamtkosten für Notar und Grundbuchamt liegen dann in der Größenordnung von 6.000 bis 8.000 Euro. Diese Beträge sind Teil der Kaufnebenkosten und müssen bei der Finanzierungsplanung berücksichtigt werden.

  • Bei 300.000 Euro Kaufpreis: Auflassungsvormerkung etwa 750 Euro.
  • Bei 400.000 Euro Kaufpreis: Auflassungsvormerkung etwa 1.000 Euro.
  • Gesamtkosten für Notar und Grundbuchamt etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises.
  • Die genaue Höhe kann je nach Bundesland variieren.
  • Weitere Kosten können für Grundschuldbestellung und Löschung anfallen.

Wer trägt die Kosten für die Auflassungsvormerkung?

In der Regel trägt der Käufer die Kosten für die Auflassungsvormerkung als Teil der Kaufnebenkosten. Dies ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, entspricht aber der üblichen Praxis. Der Verkäufer übernimmt in der Regel keine Kosten für die Auflassungsvormerkung, es sei denn, dies wird im Kaufvertrag anders geregelt. Die Kosten werden zusammen mit den Notarkosten und den Grundbuchgebühren abgerechnet.

Es ist wichtig, die Kosten im Rahmen der Finanzierungsplanung zu berücksichtigen. Viele Käufer unterschätzen die Höhe der Kaufnebenkosten und geraten so in finanzielle Engpässe. Eine genaue Kalkulation der Gesamtkosten hilft, Überraschungen zu vermeiden und die Finanzierung sicher zu planen.

  • Die Kosten trägt in der Regel der Käufer.
  • Sie sind Teil der Kaufnebenkosten.
  • Der Verkäufer übernimmt in der Regel keine Kosten.
  • Die Kosten werden zusammen mit Notar- und Grundbuchgebühren abgerechnet.
  • Eine genaue Kalkulation hilft bei der Finanzierungsplanung.

Wie lange dauert die Eintragung der Auflassungsvormerkung?

Die Eintragung der Auflassungsvormerkung dauert in der Regel einige Tage bis wenige Wochen, abhängig von der Auslastung des Grundbuchamts. Der Notar reicht den Antrag nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags ein. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Bundesland und individuellen Umständen variieren.

Es ist ratsam, den Zeitraum zwischen Unterzeichnung des Kaufvertrags und Eintragung der Vormerkung zu planen. In dieser Phase sollte der Käufer sicherstellen, dass alle Voraussetzungen für die Kreditauszahlung erfüllt sind und die Zahlungsfristen eingehalten werden. Eine enge Abstimmung mit dem Notar und der Bank hilft, Verzögerungen zu vermeiden.

  • Die Eintragung dauert in der Regel einige Tage bis wenige Wochen.
  • Die Dauer hängt von der Auslastung des Grundbuchamts ab.
  • Der Notar reicht den Antrag nach der Beurkundung ein.
  • Die Bearbeitungsdauer kann je nach Bundesland variieren.
  • Eine enge Abstimmung mit Notar und Bank hilft, Verzögerungen zu vermeiden.

Welche weiteren Kosten fallen beim Immobilienkauf an?

Neben den Kosten für die Auflassungsvormerkung fallen beim Immobilienkauf weitere Nebenkosten an. Dazu gehören die Notarkosten für die Beurkundung des Kaufvertrags, die Grundbuchgebühren für die Eigentumsumschreibung, die Gebühren für die Grundschuldbestellung und ggf. die Löschung der Auflassungsvormerkung. Insgesamt können die Kaufnebenkosten zwischen 10 und 15 Prozent des Kaufpreises betragen.

Es ist wichtig, alle Kosten im Rahmen der Finanzierungsplanung zu berücksichtigen. Viele Käufer unterschätzen die Höhe der Nebenkosten und geraten so in finanzielle Engpässe. Eine genaue Kalkulation der Gesamtkosten hilft, Überraschungen zu vermeiden und die Finanzierung sicher zu planen.

  • Notarkosten für die Beurkundung des Kaufvertrags.
  • Grundbuchgebühren für die Eigentumsumschreibung.
  • Gebühren für die Grundschuldbestellung.
  • Löschung der Auflassungsvormerkung.
  • Gesamtkosten können zwischen 10 und 15 Prozent des Kaufpreises betragen.

Fazit

Die Auflassungsvormerkung ist ein wichtiger Schritt beim Immobilienkauf, der den Eigentumsübergang rechtlich sichert. Die Kosten richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und betragen in der Regel etwa 0,25 Prozent des Kaufpreises. Zusätzlich fallen Notar- und Grundbuchgebühren sowie ggf. weitere Kosten für die Grundschuldbestellung und die Löschung der Vormerkung an. Insgesamt sollten Käufer die Gesamtkosten für Notar und Grundbuchamt zwischen 1,5 und 2 Prozent des Kaufpreises einplanen. Eine genaue Kalkulation der Kaufnebenkosten hilft, finanzielle Engpässe zu vermeiden und die Finanzierung sicher zu planen.

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