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Wie funktioniert der Verkehrswert?

Der Verkehrswert einer Immobilie ist entscheidend für Kauf, Verkauf oder Finanzierung. Erfahren Sie, wie dieser Wert nach deutschem Recht ermittelt wird und welche Faktoren ihn beeinflussen.

6 min Lesezeit
Wie funktioniert der Verkehrswert?

Der Verkehrswert, oft auch als Marktwert bezeichnet, ist eine zentrale Größe im deutschen Immobilienwesen. Ob für einen geplanten Verkauf, eine Finanzierungsanfrage bei der Bank, die Feststellung von Erbanteilen, steuerliche Bewertungen oder Gerichtsverfahren – die objektive und nachvollziehbare Ermittlung dieses Wertes ist von größter Bedeutung. Er repräsentiert den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für eine Immobilie zu erzielen wäre, unter Berücksichtigung aller wertbestimmenden Merkmale und ohne Rücksicht auf persönliche oder ungewöhnliche Verhältnisse der Beteiligten. Die gesetzliche Grundlage für die Ermittlung des Verkehrswertes findet sich in Deutschland insbesondere im Baugesetzbuch (BauGB). Das Ziel ist stets eine realistische Einschätzung, die sowohl den aktuellen Marktbedingungen als auch den spezifischen Eigenschaften des Bewertungsobjekts gerecht wird.

Was ist der Verkehrswert (Marktwert)?

Der Begriff Verkehrswert ist im deutschen Recht klar definiert. Gemäß § 194 BauGB wird der Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Dies bedeutet, dass bei der Bewertung alle objektiven Faktoren berücksichtigt werden, subjektive Einflüsse wie Liebhaberpreise oder Notverkäufe jedoch außer Acht gelassen werden.

Die Bezeichnung 'Marktwert' wird international häufiger verwendet und ist in der Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) als Synonym für den Verkehrswert etabliert. Es handelt sich hierbei also um denselben Wertbegriff. Eine objektive Wertermittlung stellt sicher, dass alle interessierten Parteien eine transparente und nachvollziehbare Basis für ihre Entscheidungen erhalten.

  • Objektivität: Keine Berücksichtigung persönlicher Motive oder ungewöhnlicher Umstände.
  • Stichtagsbezogenheit: Wert gilt nur für einen bestimmten Zeitpunkt.
  • Marktüblichkeit: Der Preis, der unter normalen Marktbedingungen erzielt werden kann.
  • Rechtliche Grundlage: Festgelegt in § 194 BauGB.

Wichtige Anlässe für eine Verkehrswertermittlung

Die Ermittlung des Verkehrswertes ist in vielen Situationen unerlässlich und dient als fundamentale Entscheidungsgrundlage. Die häufigsten Anlässe umfassen private Transaktionen, rechtliche Notwendigkeiten und steuerliche Erfordernisse. Eine präzise Bewertung bewahrt alle Beteiligten vor finanziellen Fehlentscheidungen und schafft eine verlässliche Verhandlungsbasis.

  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie: Als Grundlage für Preisverhandlungen und zur Festlegung eines realistischen Angebotspreises.
  • Beleihungswertermittlung für Banken: Für die Kreditvergabe und die Besicherung von Darlehen stellt der Verkehrswert die Obergrenze dar.
  • Erbauseinandersetzungen und Scheidungen: Zur gerechten Aufteilung von Vermögenswerten unter Miterben oder Ehepartnern.
  • Gerichtsverfahren: Bei Zwangsversteigerungen, Enteignungen oder anderen rechtlichen Auseinandersetzungen.
  • Steuerliche Bewertungen: Für die Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer oder im Kontext der Unternehmensbewertung.
  • Bilanzierung: Für Unternehmen, die Immobilien in ihrer Bilanz führen müssen.

Wer darf den Verkehrswert ermitteln?

Die Ermittlung des Verkehrswertes ist eine komplexe Angelegenheit, die spezielles Fachwissen erfordert. Zwar kann jeder eine grobe Einschätzung vornehmen, doch für eine rechtssichere und anerkannte Wertermittlung sind qualifizierte Sachverständige notwendig. Für viele Anlässe, insbesondere bei gerichtlichen oder behördlichen Angelegenheiten, wird ein Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder einem zertifizierten Immobiliengutachter gefordert.

Diese Gutachter verfügen über die notwendige Ausbildung, Erfahrung und Unabhängigkeit, um eine objektive und nachvollziehbare Wertermittlung nach den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren durchzuführen. Sie sind dazu verpflichtet, ihre Arbeit nach den geltenden Normen und Richtlinien auszuführen, was die Qualität und Verbindlichkeit ihrer Gutachten sicherstellt.

Die drei klassischen Bewertungsverfahren

In Deutschland kommen für die Ermittlung des Verkehrswertes primär drei standardisierte Verfahren zum Einsatz, die in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelt sind. Welches Verfahren oder welche Kombination von Verfahren angewendet wird, hängt maßgeblich von der Art der Immobilie und den verfügbaren Daten ab. Ziel ist stets, den Wert möglichst präzise zu ermitteln.

Es ist die Aufgabe des Sachverständigen, das oder die geeigneten Verfahren auszuwählen und fundiert anzuwenden. Oftmals werden mehrere Verfahren kombiniert und die Ergebnisse kritisch gewürdigt, um zu einem plausiblen finalen Verkehrswert zu gelangen. Dies erhöht die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Gutachtens.

1. Das Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren ist das bevorzugte Verfahren, wenn ausreichend Vergleichsobjekte zur Verfügung stehen. Es basiert auf dem Prinzip, dass ähnliche Immobilien in vergleichbarer Lage auch einen ähnlichen Wert haben. Hierbei werden Kaufpreise von tatsächlich verkauften Immobilien herangezogen, die in ihren Merkmalen und ihrer Lage möglichst identisch mit dem zu bewertenden Objekt sind.

Die Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse, die von jeder Gemeinde oder jedem Landkreis geführt werden, sind die primäre Datenquelle für dieses Verfahren. Dort werden alle beurkundeten Kaufverträge erfasst und anonymisiert ausgewertet. Der Sachverständige passt die gefundenen Vergleichsobjekte durch Zu- und Abschläge an die spezifischen Merkmale des zu bewertenden Objekts an (z.B. Größe, Baujahr, Ausstattung, Zustand). Dieses Verfahren liefert oft die marktnächste und nachvollziehbarste Bewertung, insbesondere bei Standardimmobilien wie Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen.

  • Geeignet für: Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, bebaute und unbebaute Grundstücke.
  • Datenbasis: Tatsächlich erzielte Kaufpreise vergleichbarer Objekte.
  • Hauptquelle: Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse.
  • Vorgehen: Anpassung der Vergleichspreise durch Zu- und Abschläge.

2. Das Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren wird vorrangig bei Immobilien angewendet, deren Wert maßgeblich von den erzielbaren Erträgen abhängt. Dies betrifft insbesondere Mietobjekte wie Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäuser sowie gewerbliche Immobilien. Die grundlegende Idee ist, dass der Wert einer solchen Immobilie durch die Kapitalisierung der zukünftigen Reinerträge bestimmt wird, die sie voraussichtlich über ihre Restnutzungsdauer erzielen kann.

Bei der Berechnung werden die Roherträge (Mieteinnahmen) ermittelt, von denen die Bewirtschaftungskosten (Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis) abgezogen werden, um den Reinertrag zu erhalten. Dieser Reinertrag wird dann über die verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer der Immobilie kapitalisiert. Die Verzinsung des Bodenwertanteils erfolgt gesondert. Berücksichtigt werden auch die Restnutzungsdauer und der Liegenschaftszinssatz, der die Renditeerwartungen am Kapitalmarkt widerspiegelt. Die Herausforderung liegt in der Prognose der zukünftigen Erträge und Kosten sowie der Wahl des passenden Liegenschaftszinssatzes.

  • Geeignet für: Mietobjekte wie Mehrfamilienhäuser, Geschäftshäuser, Gewerbeimmobilien.
  • Grundlage: Kapitalisierung der zukünftigen Reinerträge.
  • Wichtige Faktoren: Roherträge, Bewirtschaftungskosten, Restnutzungsdauer, Liegenschaftszinssatz.
  • Ziel: Abbildung des monetären Wertes durch Ertragspotenzial.

3. Das Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren findet Anwendung, wenn keine oder nur wenige Vergleichsobjekte vorhanden sind und die Ertragsfähigkeit der Immobilie nicht im Vordergrund steht – beispielsweise bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, aber auch Spezialimmobilien. Hierbei wird der Wert der Immobilie aus der Summe ihrer einzelnen Bestandteile (Bodenwert und Gebäudesachwert) abgeleitet.

Der Bodenwert wird in der Regel über das Vergleichswertverfahren unter Heranziehung von Bodenrichtwerten ermittelt. Der Gebäudesachwert berechnet sich aus den gewöhnlichen Herstellungskosten für die Gebäude, Außenanlagen und sonstigen baulichen Anlagen, die dem aktuellen Baupreisniveau entsprechen. Von diesen Herstellungskosten wird dann eine Altersabschreibung vorgenommen, um den Wertverlust durch Alterung und Abnutzung zu berücksichtigen. Da der so ermittelte Sachwert nicht immer dem tatsächlich am Markt erzielbaren Preis entspricht, wird er abschließend durch einen Marktanpassungsfaktor (Sachwertfaktor) korrigiert, der die aktuelle Marktlage abbildet. Diese Faktoren werden ebenfalls von den Gutachterausschüssen veröffentlicht und sind regional sehr unterschiedlich.

  • Geeignet für: Selbstgenutzte Immobilien, Spezialimmobilien, bei fehlenden Vergleichsdaten.
  • Grundlage: Summe aus Bodenwert und Gebäudesachwert.
  • Berechnung Gebäudesachwert: Herstellungskosten abzüglich Alterswertminderung.
  • Anpassung: Korrektur durch Sachwertfaktor zur Berücksichtigung der Marktlage.

Faktoren, die den Verkehrswert beeinflussen

Der Verkehrswert einer Immobilie ist das Ergebnis einer Vielzahl von Einflussfaktoren, die objektiv und systematisch bewertet werden müssen. Diese Faktoren lassen sich grob in äußere und innere Merkmale unterteilen. Ein kompetenter Sachverständiger berücksichtigt all diese Aspekte detailliert, um eine realistische Einschätzung des Wertes zu gewährleisten.

  • Lage: Mikro- und Makrolage (Infrastruktur, Anbindung, Image des Viertels, Lärmbelästigung etc.).
  • Grundstück: Größe, Zuschnitt, Bebaubarkeit, Bodenbeschaffenheit, Lasten und Baulasten.
  • Gebäudeart und Baujahr: Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbe; Baujahr und damit verbundene Bauweise.
  • Zustand und Ausstattung: Bauqualität, Modernisierungsgrad, energetischer Zustand, Sanierungsstau, technische Anlagen (Heizung, Elektrik).
  • Größe und Aufteilung: Wohn- oder Nutzfläche, Anzahl der Zimmer, Funktionalität der Grundrisse.
  • Rechtliche Gegebenheiten: Mietverträge, Baurecht, Denkmalschutz, Wegerechte, Erbbaurecht usw.
  • Wirtschaftliche Faktoren: Angebot und Nachfrage, Zinsniveau, regionale Wirtschaftskraft, Mietniveau.

Fazit

Die Ermittlung des Verkehrswertes ist ein komplexer, aber unerlässlicher Schritt für jeden, der mit Immobilien zu tun hat. Sie schafft Transparenz und eine verlässliche Verhandlungsbasis für Kauf, Verkauf, Finanzierung oder rechtliche Auseinandersetzungen. Durch die Anwendung standardisierter Bewertungsverfahren – dem Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren – und die Berücksichtigung einer Vielzahl relevanter Faktoren kann ein qualifizierter Sachverständiger einen objektiven und nachvollziehbaren Wert ermitteln. Sich auf eine professionelle Wertermittlung zu verlassen, ist eine Investition in die finanzielle Sicherheit und eine gute Entscheidungsgrundlage im Immobiliengeschäft.

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