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Vorvertrag beim Immobilienkauf: Wer zahlt was?

Wer zahlt beim Vorvertrag beim Immobilienkauf? Notarkosten, Nebenkosten und mögliche Schadensersatzansprüche im Überblick für Käufer und Verkäufer.

4 min Lesezeit
Vorvertrag beim Immobilienkauf: Wer zahlt was?

Beim Kauf einer Immobilie ist der Vorvertrag ein wichtiges Instrument, um Käufer und Verkäufer rechtlich abzusichern. Er regelt, dass beide Parteien zu einem späteren Zeitpunkt einen endgültigen Kaufvertrag abschließen wollen. Doch wer trägt welche Kosten? Dieser Ratgeber klärt, welche Ausgaben beim Vorvertrag entstehen, wer sie üblicherweise übernimmt und wie sich Risiken und Schadensersatzansprüche verteilen.

Was ist ein Vorvertrag beim Immobilienkauf?

Ein Vorvertrag beim Immobilienkauf ist eine vorvertragliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer. Er verpflichtet beide Parteien, zu einem späteren Zeitpunkt einen notariellen Kaufvertrag über die Immobilie abzuschließen. Der Vorvertrag ist rechtlich bindend, wenn er notariell beurkundet wird. Er ersetzt jedoch nicht den endgültigen Kaufvertrag, sondern legt dessen wesentliche Konditionen fest.

Im Vorvertrag werden typischerweise der Kaufpreis, die Zahlungsmodalitäten, die Frist für den Abschluss des Hauptvertrags sowie Bedingungen für den Rücktritt und Schadensersatz geregelt. Beide Parteien sichern sich so, dass das Geschäft unter den vereinbarten Bedingungen zustande kommt. Der Vorvertrag ist besonders sinnvoll, wenn noch rechtliche oder finanzielle Voraussetzungen erfüllt werden müssen, etwa eine Finanzierungszusage oder eine Baugenehmigung.

Wer zahlt die Notarkosten für den Vorvertrag?

Die Notarkosten für einen Vorvertrag richten sich nach dem Wert der Immobilie und werden durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Üblicherweise liegen die Kosten zwischen 0,5 und 2 Prozent des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro können die Notarkosten für den Vorvertrag beispielsweise zwischen 1.500 und 6.000 Euro liegen.

In der Praxis übernimmt der Käufer in der Regel die Notarkosten für den Vorvertrag. Dies ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann vertraglich geregelt werden. Verkäufer und Käufer können sich darauf einigen, die Kosten zu teilen oder den Verkäufer anteilig zu beteiligen. Wichtig ist, dass die Kostenverteilung im Vorvertrag schriftlich festgehalten wird, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

  • Notarkosten richten sich nach dem Immobilienwert und liegen meist zwischen 0,5 und 2 Prozent des Kaufpreises.
  • Der Käufer übernimmt in der Regel die Notarkosten, kann aber mit dem Verkäufer eine andere Regelung vereinbaren.
  • Die Kostenverteilung sollte im Vorvertrag schriftlich festgehalten werden.

Weitere Kosten beim Vorvertrag

Neben den Notarkosten können weitere Kosten beim Vorvertrag entstehen. Dazu gehören beispielsweise Gebühren für Rechtsanwälte, Gutachter oder Makler. Diese Kosten können je nach Vereinbarung zwischen den Parteien unterschiedlich verteilt werden. Oft übernimmt der Käufer die Kosten für Gutachten und Rechtsberatung, während der Verkäufer die Maklerprovision trägt.

Es ist ratsam, alle anfallenden Kosten im Vorvertrag zu benennen und festzulegen, wer sie trägt. Dies schafft Transparenz und verhindert Überraschungen. Beispielsweise kann vereinbart werden, dass der Käufer die Kosten für eine Immobilienbewertung übernimmt, während der Verkäufer die Notarkosten für den Vorvertrag trägt.

  • Neben Notarkosten können Rechtsanwalts- und Gutachtergebühren sowie Maklerprovisionen anfallen.
  • Die Verteilung dieser Kosten sollte im Vorvertrag geregelt werden.
  • Transparenz über alle anfallenden Kosten verhindert spätere Streitigkeiten.

Schadensersatz und Rücktrittsrecht

Der Vorvertrag ist rechtlich bindend, kann aber nicht dazu führen, dass eine Partei zum Kauf oder Verkauf gezwungen wird. Sollte eine Partei den Vorvertrag nicht erfüllen, kann die andere Partei Schadensersatz verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach den im Vorvertrag festgelegten Klauseln.

Beispielsweise kann vereinbart werden, dass bei Rücktritt des Käufers eine bestimmte Summe als Schadensersatz an den Verkäufer fällt. Umgekehrt kann der Käufer Schadensersatz verlangen, wenn der Verkäufer den Vorvertrag nicht einhält. Es ist wichtig, dass solche Klauseln klar und verständlich formuliert sind, um Missverständnisse zu vermeiden.

  • Der Vorvertrag ist rechtlich bindend, kann aber nicht zum Kauf oder Verkauf zwingen.
  • Bei Nichterfüllung kann Schadensersatz verlangt werden.
  • Schadensersatzklauseln sollten klar und verständlich formuliert sein.

Praxisbeispiel: Kostenverteilung im Vorvertrag

Ein Beispiel: Ein Käufer möchte eine Immobilie für 400.000 Euro erwerben. Die Notarkosten für den Vorvertrag betragen 1,5 Prozent des Kaufpreises, also 6.000 Euro. Der Käufer übernimmt die Notarkosten, während der Verkäufer die Maklerprovision von 3 Prozent, also 12.000 Euro, trägt. Zusätzlich übernimmt der Käufer die Kosten für eine Immobilienbewertung in Höhe von 500 Euro.

Im Vorvertrag wird festgehalten, dass der Käufer die Notarkosten und die Gutachtergebühren trägt, während der Verkäufer die Maklerprovision übernimmt. Beide Parteien sichern sich so, dass die Kosten transparent und gerecht verteilt sind. Sollte der Käufer den Vorvertrag nicht einhalten, verliert er die vereinbarte Schadensersatzsumme, die im Vorvertrag festgelegt ist.

  • Notarkosten: 1,5 Prozent des Kaufpreises, also 6.000 Euro, trägt der Käufer.
  • Maklerprovision: 3 Prozent des Kaufpreises, also 12.000 Euro, trägt der Verkäufer.
  • Gutachtergebühren: 500 Euro, trägt der Käufer.

Fazit

Der Vorvertrag beim Immobilienkauf ist ein wichtiges Instrument, um Käufer und Verkäufer rechtlich abzusichern. Die Notarkosten richten sich nach dem Immobilienwert und werden in der Regel vom Käufer getragen, können aber vertraglich anders geregelt werden. Weitere Kosten wie Rechtsanwalts- und Gutachtergebühren sowie Maklerprovisionen sollten im Vorvertrag klar verteilt werden. Schadensersatzklauseln schützen beide Parteien bei Nichterfüllung des Vorvertrags. Eine transparente und schriftliche Regelung aller Kosten und Rechte schafft Sicherheit und verhindert Streitigkeiten.

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