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Kaufpreisaufteilung Grund und Gebäude: Welche Alternativen gibt es?

Wie lässt sich der Kaufpreis einer Immobilie sinnvoll auf Grund und Gebäude aufteilen? Ein Überblick über die wichtigsten Verfahren und Praxis-Tipps für Vermieter und Eigentümer.

7 min Lesezeit
Kaufpreisaufteilung Grund und Gebäude: Welche Alternativen gibt es?

Beim Kauf einer bebauten Immobilie zahlt der Erwerber in der Regel einen Gesamtpreis für Grundstück und Gebäude. Aus steuerlicher Sicht ist dieser Gesamtpreis jedoch nicht einheitlich zu behandeln: Nur der Gebäudeanteil kann als abnutzbares Wirtschaftsgut abgeschrieben werden, der Grund und Boden bleibt steuerlich unberührt. Die Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits – die sogenannte Kaufpreisaufteilung – ist daher für Vermieter, Kapitalanleger und selbstgenutzte Immobilien mit späterer Vermietung zentral. In der Praxis stehen mehrere Alternativen zur Verfügung, die sich in Aufwand, Genauigkeit und Gestaltungsspielraum unterscheiden. Dieser Ratgeber zeigt, welche Verfahren es gibt, wie sie funktionieren und worauf Eigentümer und Käufer achten sollten.

Warum die Kaufpreisaufteilung wichtig ist

Die Kaufpreisaufteilung bestimmt, welcher Teil des gezahlten Kaufpreises als abschreibungsfähiger Gebäudeanteil in die Steuererklärung einfließt. Die Absetzung für Abnutzung (AfA) mindert die Mieteinnahmen und damit die zu versteuernde Einkommensteuer. Je höher der Gebäudeanteil, desto höher die jährliche Abschreibung – vorausgesetzt, die Aufteilung ist wirtschaftlich nachvollziehbar und entspricht den Wertverhältnissen vor Ort. Ein zu niedriger Gebäudeanteil kann daher zu versteuerbaren Überschüssen führen, ein unrealistisch hoher Gebäudeanteil kann vom Finanzamt korrigiert werden.

Zusätzlich spielt die Aufteilung bei späteren Veräußerungen eine Rolle, etwa bei der Berechnung von Veräußerungsgewinnen oder bei der Ermittlung der Anschaffungskosten für Erweiterungen, Sanierungen oder Modernisierungen. Eine saubere, dokumentierte Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag erleichtert die Zusammenarbeit mit Steuerberater und Finanzamt und reduziert das Risiko von Nachfragen oder Korrekturen.

  • Nur der Gebäudeanteil ist steuerlich abschreibbar, der Grund und Boden nicht.
  • Die Aufteilung beeinflusst die Höhe der jährlichen Abschreibung und damit die Steuerlast.
  • Eine nachvollziehbare Aufteilung schützt vor Korrekturen durch das Finanzamt.
  • Die Aufteilung ist auch bei späteren Modernisierungen, Umbauten oder Verkauf relevant.
  • Eine vertraglich festgelegte Aufteilung bietet Planungssicherheit für Vermieter und Kapitalanleger.

Vertragliche Aufteilung: Gestaltungsspielraum mit Grenzen

Die einfachste und häufigste Alternative ist die vertragliche Kaufpreisaufteilung im Notarvertrag. Die Parteien vereinbaren bereits beim Kauf, welcher Anteil des Kaufpreises auf das Grundstück und welcher auf das Gebäude entfällt. Diese vertragliche Aufteilung ist grundsätzlich für die Besteuerung maßgeblich, solange sie wirtschaftlich haltbar ist und nicht nur zum Schein getroffen wurde. Das Finanzamt darf die Aufteilung nur abändern, wenn Anzeichen für missbräuchliche Gestaltung, Scheingeschäfte oder erhebliche Abweichungen von den Bodenrichtwerten vorliegen.

In der Praxis wird häufig ein Gebäudeanteil von etwa 60 bis 80 Prozent gewählt, je nach Lage, Baujahr und Zustand der Immobilie. Wichtig ist, dass der vereinbarte Bodenwert nicht deutlich unter den örtlichen Bodenrichtwerten liegt, da sonst Zweifel an der Angemessenheit der Aufteilung entstehen können. Gerichtliche Entscheidungen bestätigen, dass eine Abweichung von weniger als zehn Prozent gegenüber einer gutachterlichen Wertermittlung in der Regel noch als realistisch gilt.

  • Vereinbarung von Grund- und Gebäudeanteil bereits im Kaufvertrag.
  • Grundsätzlich bindend für das Finanzamt, solange wirtschaftlich nachvollziehbar.
  • Keine willkürliche Aufteilung zu Gunsten der Abschreibung.
  • Bodenwert sollte sich an den örtlichen Bodenrichtwerten orientieren.
  • Abweichungen von mehr als etwa 10 % können zu Nachfragen führen.

BMF-Arbeitshilfe: Standardverfahren der Finanzverwaltung

Fehlt eine vertragliche Kaufpreisaufteilung, greift die Finanzverwaltung auf ein standardisiertes Verfahren zurück, das vom Bundesfinanzministerium bereitgestellt wird. Diese sogenannte BMF-Arbeitshilfe ist eine Excel-basierte Berechnungshilfe, mit der der Gesamtkaufpreis auf Grund und Boden sowie Gebäude im Verhältnis der Verkehrswerte aufgeteilt wird. Das Verfahren berücksichtigt unter anderem Bodenrichtwerte, Baujahr, Gebäudetyp und Nutzung, um einen Gebäudeanteil zu ermitteln.

Die Arbeitshilfe ist für das Finanzamt ein wichtiges Instrument, um bei fehlender oder zweifelhafter vertraglicher Aufteilung eine einheitliche und nachvollziehbare Bemessungsgrundlage zu schaffen. Für den Eigentümer kann das Ergebnis jedoch weniger günstig ausfallen als eine individuell abgestimmte Aufteilung, insbesondere in Lagen mit hohen Bodenrichtwerten. Daher ist es sinnvoll, sich vorab mit den Ergebnissen der Arbeitshilfe vertraut zu machen und gegebenenfalls eine vertragliche Aufteilung anzustreben, die sich an diesen Werten orientiert.

  • Standardverfahren der Finanzverwaltung bei fehlender vertraglicher Aufteilung.
  • Excel-basierte Berechnung auf Basis von Bodenrichtwerten und Gebäudedaten.
  • Ergebnis kann für den Eigentümer weniger günstig sein als eine individuelle Aufteilung.
  • Dient als Referenzwert für die Prüfung vertraglicher Aufteilungen.
  • Aktualisierte Versionen werden regelmäßig vom Bundesfinanzministerium bereitgestellt.

Gutachterliche Wertermittlung: Präzise, aber aufwendig

Eine weitere Alternative ist die Beauftragung eines öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen, der Boden- und Gebäudewert getrennt ermittelt. Das Gutachten kann auf Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren beruhen und liefert eine fundierte Basis für die Kaufpreisaufteilung. Gerade bei größeren Objekten, ungewöhnlichen Nutzungen oder Streit mit dem Finanzamt kann ein Gutachten die Argumentationslage deutlich stärken.

Die gutachterliche Wertermittlung ist zwar mit zusätzlichen Kosten verbunden, bietet aber den Vorteil, dass die Aufteilung auf nachvollziehbaren Marktdaten beruht. Liegen die Ergebnisse nahe an der vertraglich vereinbarten Aufteilung, wird das Finanzamt diese in der Regel akzeptieren. Ein Gutachten kann auch dann sinnvoll sein, wenn die BMF-Arbeitshilfe zu einem unvorteilhaften Gebäudeanteil führt und der Eigentümer eine höhere Abschreibung anstrebt.

  • Unabhängige, fundierte Wertermittlung durch Sachverständigen.
  • Unterschiedliche Bewertungsverfahren möglich (Vergleichs-, Ertrags-, Sachwertverfahren).
  • Besonders sinnvoll bei größeren Objekten oder komplexen Lagen.
  • Stärkt die Argumentation gegenüber dem Finanzamt.
  • Kann Kosten verursachen, ist aber oft eine Investition in Planungssicherheit.

Vergleichswert-, Ertrags- und Sachwertverfahren im Überblick

Die Bewertungsverfahren, die bei der Kaufpreisaufteilung zum Einsatz kommen, unterscheiden sich in ihrer Herangehensweise und Anwendbarkeit. Das Vergleichswertverfahren orientiert sich an den Kaufpreisen vergleichbarer Grundstücke in der Umgebung und ist besonders geeignet, wenn genügend vergleichbare Transaktionen vorliegen. Das Ertragswertverfahren berücksichtigt die erzielbaren Mieteinnahmen und ist für vermietete Objekte naheliegend. Das Sachwertverfahren geht von den Herstellungskosten des Gebäudes aus und wird häufig bei Neubauten oder umfangreichen Sanierungen verwendet.

Keines der Verfahren hat laut Bundesfinanzhof einen gesetzlichen Vorrang; die Wahl hängt von der Art der Immobilie, der Nutzung und der Datenlage ab. In der Praxis werden oft mehrere Verfahren kombiniert, um ein realistisches Bild der Wertverhältnisse zu erhalten. Wichtig ist, dass die gewählte Methode nachvollziehbar dokumentiert wird, damit sie im Streitfall gegenüber dem Finanzamt vertreten werden kann.

  • Vergleichswertverfahren: Orientierung an Kaufpreisen ähnlicher Objekte.
  • Ertragswertverfahren: Berücksichtigung der Mieteinnahmen.
  • Sachwertverfahren: Ausgangspunkt sind Herstellungskosten des Gebäudes.
  • Kein Verfahren hat gesetzlichen Vorrang, Wahl hängt von Objekt und Nutzung ab.
  • Kombination mehrerer Verfahren erhöht die Aussagekraft.

Restwertmethode: Warum sie nicht mehr zulässig ist

Früher wurde bei der Kaufpreisaufteilung häufig die sogenannte Restwertmethode angewendet: Zuerst wurde der Bodenwert geschätzt, der verbleibende Rest des Kaufpreises galt als Gebäudeanteil. Diese Methode ist nach heutiger Rechtsprechung nicht mehr zulässig, da sie nicht dem Verhältnis der tatsächlichen Verkehrswerte von Grund und Boden sowie Gebäude entspricht. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass der Kaufpreis im Verhältnis der Verkehrswerte aufzuteilen ist, nicht nach einem willkürlich festgelegten Bodenwert.

Die Aufgabe der Restwertmethode bedeutet, dass sowohl Boden- als auch Gebäudewert eigenständig ermittelt werden müssen. Eine pauschale Annahme eines Bodenanteils von beispielsweise 20 oder 30 Prozent ist daher nicht ausreichend, wenn sie nicht durch eine nachvollziehbare Wertermittlung gestützt wird. Eigentümer und Käufer sollten sich daher bei der Aufteilung auf aktuelle Bodenrichtwerte, Marktbeobachtungen oder Gutachten stützen, um die Anforderungen der Finanzverwaltung zu erfüllen.

  • Restwertmethode: Bodenwert wird geschätzt, Rest ist Gebäudeanteil.
  • Heute nicht mehr zulässig nach Bundesfinanzhof.
  • Kaufpreis muss im Verhältnis der Verkehrswerte aufgeteilt werden.
  • Boden- und Gebäudewert müssen eigenständig ermittelt werden.
  • Pauschale Bodenanteile ohne Begründung sind problematisch.

Praktische Beispielrechnung zur Veranschaulichung

Ein Beispiel kann die Funktionsweise der Kaufpreisaufteilung verdeutlichen: Ein Käufer erwirbt ein Mehrfamilienhaus für 800.000 Euro. Eine gutachterliche Wertermittlung ergibt einen Bodenwert von 300.000 Euro und einen Gebäudewert von 500.000 Euro. Das Verhältnis beträgt damit 37,5 Prozent Boden zu 62,5 Prozent Gebäude. Der Kaufpreis wird entsprechend aufgeteilt: 299.999 Euro auf den Grund und Boden und 500.001 Euro auf das Gebäude. Nur der Gebäudeanteil von rund 500.000 Euro steht für die Abschreibung zur Verfügung.

Würde der Käufer im Vertrag einen Gebäudeanteil von 700.000 Euro vereinbaren, ohne dass dies durch die Wertverhältnisse gestützt ist, könnte das Finanzamt die Aufteilung korrigieren. Liegt der vereinbarte Bodenwert deutlich unter den Bodenrichtwerten oder weicht die Aufteilung um mehr als etwa zehn Prozent von einer gutachterlichen Wertermittlung ab, entstehen Zweifel an der Angemessenheit. Eine realistische Aufteilung vermeidet solche Konflikte und sichert die gewünschte Abschreibung.

  • Gesamtkaufpreis: 800.000 Euro.
  • Bodenwert: 300.000 Euro, Gebäudewert: 500.000 Euro.
  • Verhältnis: 37,5 % Boden, 62,5 % Gebäude.
  • Abschreibbarer Gebäudeanteil: rund 500.000 Euro.
  • Abweichungen von mehr als etwa 10 % können zu Korrekturen führen.

Fazit

Die Kaufpreisaufteilung zwischen Grund und Boden sowie Gebäude ist ein zentraler Baustein bei der steuerlichen Behandlung von Immobilien. Vertragliche Aufteilung, BMF-Arbeitshilfe, gutachterliche Wertermittlung und die verschiedenen Bewertungsverfahren bieten unterschiedliche Alternativen, die sich in Aufwand, Genauigkeit und Gestaltungsspielraum unterscheiden. Entscheidend ist, dass die gewählte Methode wirtschaftlich nachvollziehbar ist, an den örtlichen Bodenrichtwerten und Marktgegebenheiten orientiert und dokumentiert wird. Eine frühzeitige, sorgfältige Aufteilung im Kaufvertrag schafft Planungssicherheit, minimiert das Risiko von Korrekturen durch das Finanzamt und ermöglicht eine optimale Nutzung der Abschreibungsmöglichkeiten für Vermieter und Eigentümer.

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