Architektenleistungen: Was beinhaltet die HOAI?
Die HOAI regelt, welche Leistungen Architekten und Ingenieure erbringen und wie ihr Honorar berechnet wird – ein wichtiger Orientierungsrahmen für Bauherren.

Wer ein Haus bauen oder ein größeres Umbauprojekt planen möchte, stößt früher oder später auf den Begriff HOAI. Hinter dieser Abkürzung verbirgt sich ein zentrales Regelwerk im deutschen Bauwesen, das festlegt, welche Leistungen Architekten und Ingenieure erbringen und wie sich ihr Honorar berechnet. Für Bauherren ist die HOAI ein wichtiger Orientierungsrahmen, um zu verstehen, was sie für ihr Geld erwarten dürfen und wie sich die Kosten für die Planung zusammensetzen. In diesem Ratgeber wird erklärt, was die HOAI ist, welche Leistungsphasen sie vorsieht und wie sich daraus das Honorar für Architektenleistungen ergibt.
Was bedeutet HOAI und warum ist sie wichtig?
HOAI steht für „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“. Es handelt sich um eine gesetzlich geregelte Preisordnung, die für Planungsleistungen im Bauwesen gilt. Die HOAI legt fest, welche Leistungen Architekten, Ingenieure und andere Planer erbringen und wie diese Leistungen honoriert werden. Sie schafft Transparenz und Vergleichbarkeit, sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer.
Für Bauherren bedeutet die HOAI, dass sie eine klare Vorstellung davon haben, welche Planungsleistungen im Rahmen eines Vertrags erwartet werden. Gleichzeitig schützt die HOAI die Planer, indem sie sicherstellt, dass ihre Arbeit angemessen vergütet wird. Die HOAI ist verbindlich, wenn sie im Vertrag zwischen Bauherr und Architekt vereinbart wird, und gilt für Leistungen, die in Deutschland erbracht werden.
- —Die HOAI regelt die Honorierung von Architekten- und Ingenieurleistungen.
- —Sie schafft Transparenz und Vergleichbarkeit bei Planungskosten.
- —Die HOAI ist verbindlich, wenn sie im Vertrag vereinbart wird.
- —Sie gilt für Leistungen, die in Deutschland erbracht werden.
- —Die HOAI schützt sowohl Bauherren als auch Planer.
Die neun Leistungsphasen der HOAI
Die HOAI gliedert die Planung eines Bauvorhabens in neun Leistungsphasen (LPH 1–9). Jede Phase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen, die aufeinander aufbauen. Die Phasen reichen von der ersten Ideenfindung und Grundlagenermittlung über die Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur Bauleitung und Objektbetreuung nach Fertigstellung.
Die Leistungsphasen sind so strukturiert, dass sie den gesamten Planungs- und Bauprozess abdecken. Bauherren können entscheiden, ob sie den Architekten für alle Phasen beauftragen oder nur für bestimmte Bereiche. Die HOAI legt für jede Phase einen typischen Honoraranteil am Gesamthonorar fest, der je nach Aufwand und Honorarzone variieren kann.
- —LPH 1: Grundlagenermittlung – Klärung der Aufgabenstellung und Grundstücksanalyse.
- —LPH 2: Vorplanung – Erste Entwürfe und grobe Kostenschätzung.
- —LPH 3: Entwurfsplanung – Konkretisierung des Entwurfs und erste Kostenberechnung.
- —LPH 4: Genehmigungsplanung – Erstellung der Bauantragsunterlagen.
- —LPH 5: Ausführungsplanung – Detaillierte Ausführungspläne.
- —LPH 6: Vorbereitung der Vergabe – Leistungsverzeichnisse und Angebotseinholung.
- —LPH 7: Mitwirkung bei der Vergabe – Angebotsprüfung und Beratung.
- —LPH 8: Objektüberwachung – Bauleitung und Bauabnahme.
- —LPH 9: Objektbetreuung – Mängelmanagement nach Fertigstellung.
Honorarzonen und Honorarberechnung
Die HOAI unterscheidet verschiedene Honorarzonen, die den Planungsaufwand und die Komplexität des Projekts widerspiegeln. Je nach Honorarzone werden unterschiedliche Honorarsätze angewendet. Die Honorarzone wird in der Regel im Vertrag zwischen Bauherr und Architekt festgelegt und beeinflusst die Höhe des Honorars.
Die Honorarberechnung erfolgt in der Regel auf Basis der Baukosten. Die HOAI legt für jede Leistungsphase einen prozentualen Anteil am Gesamthonorar fest. Beispiel: Für ein Einfamilienhaus in Honorarzone 3 kann der Anteil der Ausführungsplanung (LPH 5) etwa 25 % des Gesamthonorars betragen. Die genauen Sätze können je nach Bundesland und Projektart variieren.
- —Honorarzonen spiegeln den Planungsaufwand und die Komplexität wider.
- —Je höher die Honorarzone, desto höher der Honorarsatz.
- —Die Honorarzone wird im Vertrag festgelegt.
- —Die Honorarberechnung erfolgt auf Basis der Baukosten.
- —Die HOAI legt prozentuale Anteile für jede Leistungsphase fest.
Praxisbeispiel: Honorarberechnung für ein Einfamilienhaus
Ein konkretes Beispiel kann die Honorarberechnung veranschaulichen. Angenommen, die Baukosten für ein Einfamilienhaus betragen 300.000 Euro und der Architekt wird in Honorarzone 3 beauftragt. Die HOAI legt für diese Zone einen bestimmten Honorarsatz fest, der auf die Baukosten angewendet wird.
Beispielrechnung (vereinfacht): Der Gesamthonorar beträgt 10 % der Baukosten, also 30.000 Euro. Davon entfallen etwa 25 % auf die Ausführungsplanung (LPH 5), was 7.500 Euro entspricht. Die genauen Zahlen können je nach Honorarzone und Projekt variieren, aber das Prinzip bleibt gleich.
- —Baukosten: 300.000 Euro.
- —Gesamthonorar: 10 % der Baukosten = 30.000 Euro.
- —Anteil Ausführungsplanung (LPH 5): 25 % = 7.500 Euro.
- —Honorarzone beeinflusst den genauen Satz.
- —Die HOAI legt die prozentualen Anteile fest.
Welche Leistungen umfasst die Grundlagenermittlung (LPH 1)?
Die Grundlagenermittlung (LPH 1) ist die erste Phase der Planung. Hier wird die Aufgabenstellung geklärt, das Grundstück analysiert und die geltenden Vorschriften ermittelt. Der Architekt führt eine Ortsbesichtigung durch und erstellt ein Raum- und Funktionsprogramm.
In dieser Phase werden auch die Bedarfe des Bauherrn erfasst, wie z.B. die gewünschte Raumanzahl, die Nutzung der Räume und besondere Anforderungen. Die Grundlagenermittlung legt den Rahmen für alle weiteren Planungsschritte fest.
- —Klärung der Aufgabenstellung.
- —Grundstücksanalyse und Ortsbesichtigung.
- —Ermittlung der geltenden Vorschriften.
- —Erstellung eines Raum- und Funktionsprogramms.
- —Erfassung der Bedarfe des Bauherrn.
Vorplanung und Entwurfsplanung: Von der Idee zum Entwurf
In der Vorplanung (LPH 2) werden erste Entwürfe erstellt und eine grobe Kostenschätzung durchgeführt. Der Architekt entwickelt verschiedene Varianten und präsentiert diese dem Bauherrn. Die Vorplanung dient dazu, die grobe Ausrichtung des Projekts zu klären.
In der Entwurfsplanung (LPH 3) wird der Entwurf konkretisiert. Es entstehen detaillierte Pläne und eine erste Kostenberechnung. Der Architekt führt Verhandlungen mit Behörden und anderen Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens.
- —Erstellung erster Entwürfe in der Vorplanung.
- —Grobe Kostenschätzung und Variantenentwicklung.
- —Konkretisierung des Entwurfs in der Entwurfsplanung.
- —Erste Kostenberechnung und Kostenkontrolle.
- —Verhandlungen mit Behörden über Genehmigungsfähigkeit.
Genehmigungs- und Ausführungsplanung: Vom Antrag zur Baureife
In der Genehmigungsplanung (LPH 4) werden die Unterlagen für den Bauantrag erstellt. Der Architekt stellt sicher, dass alle erforderlichen Pläne und Nachweise vorhanden sind, um die Genehmigung zu erhalten.
Die Ausführungsplanung (LPH 5) umfasst die Erstellung detaillierter Ausführungspläne. Hier werden alle technischen Details festgelegt, die für die Bauausführung erforderlich sind. Die Ausführungsplanung ist die Phase mit dem höchsten Honoraranteil.
- —Erstellung der Bauantragsunterlagen in der Genehmigungsplanung.
- —Sicherstellung aller erforderlichen Nachweise.
- —Detaillierte Ausführungspläne in der Ausführungsplanung.
- —Festlegung aller technischen Details.
- —Höchster Honoraranteil in der Ausführungsplanung.
Vergabe, Bauleitung und Objektbetreuung
In der Vorbereitung der Vergabe (LPH 6) erstellt der Architekt Leistungsverzeichnisse und holt Angebote ein. Die Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7) umfasst die Angebotsprüfung und Beratung des Bauherrn bei der Auftragserteilung.
Die Objektüberwachung (LPH 8) ist die Bauleitung. Der Architekt überwacht die Bauausführung, koordiniert die Gewerke und führt die Bauabnahme durch. In der Objektbetreuung (LPH 9) wird das Mängelmanagement nach Fertigstellung durchgeführt.
- —Erstellung von Leistungsverzeichnissen in der Vorbereitung der Vergabe.
- —Angebotseinholung und Angebotsprüfung.
- —Beratung bei der Auftragserteilung.
- —Bauleitung und Bauabnahme in der Objektüberwachung.
- —Mängelmanagement nach Fertigstellung in der Objektbetreuung.
Fazit
Die HOAI ist ein zentrales Regelwerk im deutschen Bauwesen, das die Leistungen von Architekten und Ingenieuren sowie deren Honorierung festlegt. Sie gliedert die Planung in neun Leistungsphasen, die den gesamten Bauprozess abdecken. Die Honorarzonen und die prozentualen Anteile für jede Phase ermöglichen eine transparente und vergleichbare Honorarberechnung. Für Bauherren ist die HOAI ein wichtiger Orientierungsrahmen, um zu verstehen, welche Leistungen sie erwarten dürfen und wie sich die Kosten für die Planung zusammensetzen.

