Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) hat die vom Bundeswirtschaftsministerium zur Diskussion gestellten Entwürfe zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) und zur Beschleunigung von Netzanschlüssen grundsätzlich positiv bewertet. Insbesondere werden die Ziele einer stärkeren Markt- und Systemintegration erneuerbarer Energien, die auf Kosteneffizienz und Netzstabilität abzielen, sowie die Erhöhung der Transparenz und Standardisierung von Netzanschlussverfahren, als zielführend für die Immobilienwirtschaft erachtet. Gleichzeitig übt der ZIA Kritik an den neu entstehenden finanziellen Unsicherheiten bei lokalen Photovoltaik- und Mieterstromprojekten.
Eine weitere Kritik betrifft die als unzureichend empfundene Dauer der Verbändeanhörung, die lediglich drei Arbeitstage umfasste. Angesichts der signifikanten ökonomischen Tragweite der geplanten Regularien für Investitionsentscheidungen im Immobiliensektor, wird dieses Verfahren den Anforderungen an eine fundierte und sorgfältige Einbeziehung der betroffenen Branchen nicht gerecht.
Gebäudepotenziale und Marktintegration
Im Kontext des EEG 2027 hebt der ZIA die Bedeutung von Gebäudepotenzialen für die Energiewende hervor. Photovoltaikanlagen auf Gebäuden erzeugen Strom direkt am Verbrauchsort. In Verbindung mit Wärmepumpen, Ladeinfrastrukturen, Speichersystemen und intelligenten Energielösungen tragen Gebäude und Quartiere substanziell zur Versorgungssicherheit und Netzentlastung bei. Der ZIA fordert daher, die spezifischen Systemvorteile lokaler Stromerzeugung und -nutzung stärker zu gewichten und Mieterstrom als Instrument für eine sozial ausgewogene und netzdienliche Energiewende zu fördern. Die Sicherstellung wirtschaftlich tragfähiger und praktikabler Vermarktungsmöglichkeiten für Überschussstrom aus gebäudeintegrierten Photovoltaikanlagen wird als essenziell betrachtet.
Des Weiteren kritisiert der Verband mögliche starre Einspeisebeschränkungen für Photovoltaikanlagen, die dazu führen könnten, dass technisch und wirtschaftlich sinnvolle Dachflächenpotenziale ungenutzt bleiben. Eine netz- und systemdienliche Ausgestaltung sollte vorrangig durch digitale Steuerung, Speicher und Flexibilitäten erfolgen. Für eine erfolgreiche Marktintegration und Flexibilisierung des Stromsystems ist eine leistungsfähige digitale Infrastruktur unerlässlich, weshalb der ZIA eine beschleunigte Einführung des Smart-Meter-Rollouts fordert. Neue Pflichten für Anlagenbetreiber müssen dabei mit der tatsächlichen Verfügbarkeit intelligenter Messsysteme und digitaler Prozesse synchronisiert werden.
Netzanschlusspaket: Chancen und Risiken
Das Netzanschlusspaket beinhaltet überfällige Digitalisierungsschritte. Es birgt jedoch das Risiko, finanzielle Lasten der Netzerweiterung einseitig auf Investoren und Gebäudeeigentümer zu verlagern. Iris Schöberl, Präsidentin des ZIA, äußerte Bedenken, dass die Zumutung an Projektentwickler, bei Netzengpässen für bis zu 20 Prozent des erzeugten Stroms keine Vergütung zu erhalten und zusätzlich Baukostenzuschüsse für Erzeugungsanlagen verpflichtend zu machen, die private Finanzierung der Energiewende im Gebäudesektor behindern könnte. Sie betonte die Notwendigkeit von Planungssicherheit anstelle neuer, unkalkulierbarer Kostentreiber.
In seiner detaillierten Stellungnahme identifiziert der ZIA positive Ansätze sowie kritische Schwachstellen im Gesetzesvorhaben und fordert im parlamentarischen Verfahren gezielte Nachbesserungen. Die Volldigitalisierung der Verfahren, die Verpflichtung der Verteilnetzbetreiber zum Aufbau standardisierter digitaler Netzanschlussportale bis 2028 und die erhöhte Transparenz im Netzanschlussprozess durch Informations- und Auskunftspflichten werden begrüßt. Ebenso wird die Stärkung von Speichern und Quartierslösungen durch die erleichterte Integration lokaler Stromspeicher positiv bewertet.
- —Einführung verbindlicher Netzanschlussfristen sowie Umsetzung der Ergebnisse des Branchendialogs Netzanschlüsse.
- —Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit für Photovoltaik-Projekte in kapazitätslimitierten Netzgebieten.
- —Gewährleistung der Planungssicherheit für Quartiers- und Transformationsprojekte, insbesondere bei vertraglich reservierten Leistungen.
- —Angemessenheit, Planbarkeit und Transparenz zusätzlicher Baukostenzuschüsse unter einheitlichen Kriterien der Bundesnetzagentur.
Ferner wird der Wunsch geäußert, die Klimaziele des Gebäudesektors, wie den Ausbau von Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur, Speichern und Quartierslösungen, explizit als Priorisierungskriterium in der Gesetzgebung zu verankern, wenn Netzbetreiber Anschlussbegehren priorisieren können. Dies sei Grundvoraussetzung zur Erreichung gesetzlicher Klimaziele.




