Wohnen im Eigentum, der bundesweite Verbraucherschutzverband für private Immobilieneigentümer, hat sein Dienstleistungsangebot für selbstverwaltete Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) durch eine strategische Zusammenarbeit mit der BfW – Bank für Wohnungswirtschaft AG erweitert. Diese Kollaboration zielt darauf ab, den Prozess der Kontoeröffnung für WEG zu vereinfachen, die sich für die Selbstverwaltung entschieden haben. Die BfW ist eine auf die Wohnungswirtschaft spezialisierte Bank.
In Anbetracht der zunehmenden Präferenz für die Selbstverwaltung von WEG stellt die Eröffnung geeigneter Bankkonten eine wiederkehrende Herausforderung dar. Viele Kreditinstitute sind mit den spezifischen Anforderungen und rechtlichen Besonderheiten von Wohnungseigentümergemeinschaften nicht ausreichend vertraut. Die nun etablierte Kooperation zwischen WiE und der BfW – Bank für Wohnungswirtschaft AG bietet selbstverwalteten WEG Unterstützung bei diesem Prozess. Das Angebot der Bank umfasst sowohl ein Verrechnungskonto für den laufenden Zahlungsverkehr als auch Möglichkeiten zur Anlage von Rücklagen über Festgeld- oder Tagesgeldkonten.
Vorteile der Kooperation für WEG
Dr. Sandra von Möller, Vorständin des WiE, äußerte sich positiv über die Ausweitung des Angebots für selbstverwaltete WEG und hob die konkrete Unterstützung bei der Kontoeröffnung hervor. Sie betonte die Expertise der BfW – Bank für Wohnungswirtschaft als Kooperationspartner, der die Bedürfnisse von WEG, insbesondere von selbstverwalteten Gemeinschaften, umfassend versteht und sein Geschäftsmodell darauf ausgerichtet hat. Im Rahmen der Kooperation erhalten Mitglieder des WiE aus selbstverwalteten WEG das Verrechnungskonto für ihre Gemeinschaft für die ersten drei Monate kostenfrei. Zusätzlich ist ein kostenfreies Festgeld- oder Tagesgeldkonto für die Anlage der Rücklagen inbegriffen.
Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum unterstützt Wohnungseigentümer bei der Entscheidung für die Selbstverwaltung, der rechtssicheren Einrichtung und im fortlaufenden Betrieb ihrer Gemeinschaft. Das umfassende Leistungsspektrum des Verbandes beinhaltet Rechtsberatung, Arbeitsmaterialien, Checklisten, Mustervorlagen, Schulungen sowie Austauschformate, die auf die spezifischen Anforderungen selbstverwalteter WEG zugeschnitten sind. Ein Großteil dieser Dienstleistungen ist für Mitglieder kostenfrei. Parallel engagiert sich der Verband auf politischer Ebene für eine stärkere rechtliche Anerkennung und verbesserte Rahmenbedingungen für selbstverwaltete Eigentümergemeinschaften.
Rechtliche Aspekte und Marktentwicklungen
Sandra Mummert, Vertriebsexpertin der BfW – Bank für Wohnungswirtschaft, unterstrich die Zielsetzung, die Kontoeröffnung für selbstverwaltete WEG zu erleichtern. Sie wies darauf hin, dass die Kooperation der steigenden Anzahl an selbstverwalteten WEG und damit den mittel- und langfristigen Marktentwicklungen Rechnung trägt. Die BfW ist auf Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert und bietet neben WEG-Konten auch WEG-Kredite und Mietkautionen an.
Ein relevanter Hintergrund ist, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein WEG-Konto gibt und Banken daher nicht zur Bereitstellung verpflichtet sind. Viele Banken verfügen über begrenzte Erfahrung im Umgang mit selbstverwalteten WEG und bieten aus diesem Grund oft keine oder keine adäquaten Kontolösungen an. Dies liegt unter anderem an einem erwarteten erhöhten Verwaltungsaufwand, bedingt durch wechselnde Ansprechpartner oder einen Mangel an fachlicher Erfahrung innerhalb der Gemeinschaften. In der Praxis behelfen sich einige selbstverwaltete WEG mit Privatkonten auf den Namen einzelner Eigentümer oder der Verwaltung, was jedoch rechtlich unzulässig ist. Mummert betont, dass ausschließlich die WEG selbst Kontoinhaberin sein darf. Ein ordnungsgemäßes WEG-Eigenkonto, auch offenes Fremdgeldkonto genannt, ist gemäß Rechtsprechung die einzige Form, die den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. Dieses Konto gewährleistet eine strikte Trennung von privaten und WEG-Finanzen und fördert so die Transparenz innerhalb der Gemeinschaft. Konten auf den Namen einzelner Eigentümer oder der Verwaltung bergen das Risiko einer Pfändung durch Gläubiger im Falle persönlicher Forderungen. Selbst als Treuhandkonto geführte Konten bieten nach aktueller Rechtsprechung keinen ausreichenden Schutz für die WEG-Mittel.




