Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft hat die Kölner Schiffswerft Deutz GmbH & Co. KG in einem umfassenden bauplanungsrechtlichen Streit hinsichtlich des Bebauungsplans „Euroforum Nord in Köln-Mülheim, 1. Änderung“ beraten. Ein seit 2019 beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen anhängiges Normenkontrollverfahren sowie weitere verwaltungsgerichtliche Verfahren, die Baugenehmigungen im Bereich Euroforum Nord betrafen, wurden durch einen gerichtlichen Vergleich nach § 106 VwGO beendet. Dieser Vergleich wurde im Rahmen eines Güterichterverfahrens erzielt, das seit dem 28. Oktober 2021 beim OVG NRW anhängig war.
Die Einigung resultiert aus intensiven, mehrjährigen Verhandlungen und der Einholung weiterer Gutachten. Beteiligte waren neben der Werft, die Stadt Köln, verschiedene Immobilieninvestoren sowie die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Ziel war die Findung einer einvernehmlichen Lösung, die ein verträgliches Nebeneinander von bestehendem Werftbetrieb und der geplanten Wohnnutzung sicherstellt.
Hintergrund des Konflikts und Objekt der Entwicklung
Gegenstand des rechtlichen Disputs war der Bebauungsplan Nr. 69460/07 „Euroforum Nord in Köln-Mülheim, 1. Änderung“. Dieser Plan wurde im Jahr 2018 bekanntgemacht und bildet die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers im südlichen Teil von Köln-Mülheim. Die Planung sieht die Errichtung von mehreren hundert Wohneinheiten sowie ergänzender Nutzungen auf einem städtebaulich relevanten Areal vor, welches sich in direkter Nachbarschaft zum Mülheimer Hafen und den dort bereits etablierten hafenbezogenen Nutzungen befindet.
Die von der Kanzlei Luther beratene Kölner Schiffswerft Deutz GmbH & Co. KG ist ein spezialisiertes Familienunternehmen, das seit dem Ende des 19. Jahrhunderts im Mülheimer Hafen tätig ist. Als einzige Werft ihrer Art in der Region ist sie auf die Instandsetzung von Fahrgastschiffen und Gefahrguttransportern spezialisiert, wodurch sie einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des regionalen Schiffsverkehrs auf dem Rhein leistet. Der Mülheimer Hafen selbst ist Teil der Bundeswasserstraße Rhein und erfüllt als Liege-, Schutz- und Sicherheitshafen fundamentale Funktionen für die Rheinschifffahrt.
Der Kern des Rechtsstreits drehte sich um die rechtssichere Vereinbarkeit der heranrückenden schutzbedürftigen Wohnbebauung mit der seit langem existierenden gewerblichen und hafenbezogenen Nutzung. Wesentliche Aspekte dabei waren Immissionsschutz, Lärmfragen, insbesondere im Zusammenhang mit Nachtarbeit, sowie die Sicherstellung der betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten der Werft.
Planungssicherheit und methodischer Ansatz
Die nun erreichte Einigung schafft für alle involvierten Parteien Planungs- und Rechtssicherheit. Sie berücksichtigt die seit über einem Jahrhundert bestehenden Belange des Hafen- und Werftbetriebs und ermöglicht gleichzeitig die Fortsetzung der städtebaulichen Entwicklung des neuen Quartiers auf einer fundierten Basis. Das Verfahren demonstriert, dass auch bei komplexen Nutzungskonflikten in innerstädtischen Transformationslagen gerichtliche Mediation einen tragfähigen Rahmen für umfassende Kompromisse bieten kann, insbesondere bei Gemengelagen aus Bauplanungsrecht, Immissionsschutzrecht, Bestandsschutzfragen und wirtschaftlichen Entwicklungsinteressen.
Die umfassende rechtliche Begleitung durch Luther erstreckte sich über das Bauleitplanverfahren, das anschließende Normenkontrollverfahren und das Güterichterverfahren. Sie umfasste die rechtliche Bewertung der Konfliktlage, die Begleitung gutachterlicher Erörterungen sowie die Verhandlung und Vorbereitung der einvernehmlichen Lösung. Ergänzend dazu hat Luther die Mandantin zwischen 2019 und 2024 in zwei verwandten zivilgerichtlichen Auseinandersetzungen vertreten, die ebenfalls durch Vergleiche oder vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich abgeschlossen wurden, wodurch die Standortstrategie der Werft umfassend rechtlich abgesichert werden konnte.




