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Projektentwicklung··2 min

GSK Stockmann berät Berliner Senat bei Gründung der Hochschulbaugesellschaft

Der Berliner Senat hat am 21. April 2026 das Gesetz zur Errichtung einer landeseigenen Hochschulbaugesellschaft beschlossen. Die Kanzlei GSK Stockmann hat die Senatsverwaltung bei diesem Vorhaben rechtlich beraten.

GSK Stockmann berät Berliner Senat bei Gründung der Hochschulbaugesellschaft

Der Berliner Senat hat das Gesetz zur Gründung einer Hochschulbaugesellschaft am 21. April 2026 beschlossen und zur parlamentarischen Beratung an das Abgeordnetenhaus weitergeleitet. Ein Parlamentsbeschluss wird noch vor der Sommerpause 2026 erwartet. Die Kanzlei GSK Stockmann hat die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege bei diesem hochschulpolitischen Vorhaben in der laufenden Legislaturperiode beraten.

Investitionsbedarf und Handlungsdruck

Berlin steht vor einem erheblichen Investitionsbedarf in seiner Hochschulinfrastruktur. Zahlreiche Gebäude der Berliner Universitäten und Hochschulen weisen einen dringenden Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf. Diese Herausforderung konnte mit den bisherigen dezentralen Strukturen nur unzureichend bewältigt werden. Der Berliner Senat setzt daher auf ein neues Finanzierungsmodell, um die Situation zu entschärfen.

Mit dem nun beschlossenen Errichtungsgesetz wird eine landeseigene Hochschulbaugesellschaft geschaffen, die in enger Kooperation mit den Hochschulen die zentrale Steuerung von Planung, Bau, Sanierung und Betrieb der Hochschulgebäude im Land Berlin übernehmen soll. Ziel der Neugründung ist es, Geschwindigkeit und Effizienz bei Hochschulbauvorhaben deutlich zu steigern.

Struktur und operative Umsetzung

Durch die Bündelung aller planungs-, bau- und finanzierungsbezogenen Aufgaben in einer Gesellschaft will der Senat Entscheidungswege verkürzen, die Flexibilität bei der Projektfinanzierung erhöhen und sicherstellen, dass bedarfsgerecht und zielgerichtet investiert wird. Nach aktueller Planung soll die Gesellschaft spätestens 2027 ihre operative Tätigkeit aufnehmen.

Auf Seiten von GSK Stockmann war ein Team um den Berliner Partner Prof. Dr. Jan Kehrberg für die Senatsverwaltung tätig. Die Beratung umfasste das Aufsetzen der gesellschaftsrechtlichen Struktur des Vertrags sowie vergabe-, beihilfe-, steuer- und arbeitsrechtliche Fragen. Prof. Dr. Jan Kehrberg, federführender Partner bei GSK Stockmann, betont, dass die Errichtung einer landeseigenen Hochschulbaugesellschaft ein strukturell anspruchsvolles Vorhaben an der Schnittstelle von öffentlichem und privatem Recht darstellt. Das Team habe seine gebündelte Expertise und 360-Grad-Beratung im öffentlichen Sektor eingebracht, um eine rechtssichere Grundlage für die neue Gesellschaft zu schaffen.

  • Gesellschaftsrechtliche Struktur und Governance-Struktur
  • Vergabe- und Beihilferecht
  • Steuer- und arbeitsrechtliche Gestaltungsfragen
  • Operative Flexibilität für eine handlungsfähige Gesellschaft
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