Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen hat sich zum von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) geäußert. Der Verband nimmt den Entwurf positiv auf, sieht jedoch gleichzeitig Notwendigkeiten für konkrete Nachbesserungen, um die praktische Umsetzbarkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit für Immobilienunternehmen sicherzustellen.
Fokus auf Emissionseffizienz als Fortschritt
Eine wesentliche und vom BFW als positiv bewertete Neuerung des Entwurfs ist die geplante Einführung eines Nullemissionsgebäudestandards im Neubaubereich. Dieser Ansatz markiert einen grundlegenden Regulierungswechsel, der den Fokus von der reinen Energieeffizienz auf die umfassendere Emissionseffizienz verlagert. Diese Verschiebung entspricht einer langjährigen Forderung des Verbandes, da sie eine ganzheitlichere Betrachtung der Umweltauswirkungen von Gebäuden ermöglicht und die Weichen für zukunftsfähiges Bauen stellt.
Trotz dieser positiven Entwicklungen identifiziert der BFW zentrale Schwächen im vorliegenden Entwurf. Kritisiert wird insbesondere, dass das Gesetz die Handlungsoptionen für den Ersatz von Heizungsanlagen in ein verbindliches Ordnungsrecht überführt, ohne die hierfür notwendigen wirtschaftlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen hinreichend abzusichern. Diese fehlende Absicherung schafft Unsicherheit und Erschwernisse in der praktischen Umsetzung für Immobilienunternehmen.
Kritische Punkte der Umsetzung und Kostenrisiken
Die Kritikpunkte beziehen sich primär auf die Anbindung an Wärmenetze und die Nutzung von Gasheizungen in Kombination mit Biomasse (Biotreppe). In vielen Kommunen ist die Wärmeplanung noch nicht finalisiert, was dazu führt, dass unklar bleibt, welche Heizoptionen an welchen Standorten künftig realisierbar sind. Diese Planungsunsicherheit erschwert Investitionsentscheidungen erheblich.
- —Ungeklärte kommunale Wärmeplanung in zahlreichen Regionen.
- —Mangelnde valide Prognosen zur zukünftigen Preisentwicklung fossiler Energieträger.
- —Erhöhtes und einseitig zulasten der Vermieter gelagertes Kostenrisiko für notwendige Investitionen.
Der BFW-Präsident verdeutlichte, dass die zukünftige Preisentwicklung für fossile Energieträger schwerlich prognostizierbar sei. Dies führe dazu, dass die langfristigen Betriebskosten kaum valide eingeschätzt werden können. Infolgedessen entsteht ein erhebliches Kostenrisiko für notwendige Investitionen, das aktuell einseitig zulasten der Vermieter gehe. Der Verband fordert daher eine bessere Absicherung dieser Risiken und eine präzisere Ausgestaltung der Rahmenbedingungen, um eine verlässliche Planungsbasis für Immobilienunternehmen zu schaffen und die Ziele des Gebäudemodernisierungsgesetzes ökonomisch tragfähig umsetzen zu können.




