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GModG: ZIA fordert Praxistauglichkeit im Gesetzgebungsverfahren

Nach der Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) im Bundeskabinett betont ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan die Notwendigkeit einer praxisorientierten Weiterentwicklung im parlamentarischen Prozess.

GModG: ZIA fordert Praxistauglichkeit im Gesetzgebungsverfahren

Das von der Bundesregierung initiierte Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das Kabinett passiert und befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren. Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), kommentierte den Vorgang und unterstrich die Bedeutung einer Ausarbeitung, die den Anforderungen der Praxis gerecht wird.

Die Stellungnahme des ZIA hebt hervor, dass der Übergang von einem politischen Entwurf zu einem belastbaren Gesetz grundlegende Relevanz für die Immobilienwirtschaft besitzt. Die nun beginnende Legislaturphase im Parlament wird als entscheidend für die Gestaltung der finalen Gesetzgebung betrachtet. Es wird erwartet, dass kritische Aspekte, welche im aktuellen Entwurf noch nicht hinreichend adressiert sind, im Rahmen der parlamentarischen Beratungen substanziell behandelt werden.

Ungelöste Fragen und wirtschaftliche Implikationen

Aygül Özkan wies darauf hin, dass essenzielle Fragen bezüglich der Praxistauglichkeit und der wirtschaftlichen Konsequenzen des Gesetzesentwurfs bislang ungelöst blieben. Diese Aspekte erfordern aus Sicht des ZIA eine präzisere Klärung. Ohne entsprechende Nachbesserungen im parlamentarischen Prozess bestehe das Risiko, dass die formulierten legislativen Ansprüche von der ökonomischen Realität überholt würden.

Der ZIA legt Wert auf die Schaffung eines transparenten und verlässlichen Fahrplans für die energetische Transformation von Gebäuden. Dies schließt die Sicherstellung eines Rahmens ein, der Investitionen in die Dekarbonisierung für die professionelle Immobilienwirtschaft planbar macht. Es wird betont, dass ein potenzielles Verfehlen der Klimaziele nicht zu Lasten derjenigen Akteure gehen dürfe, die bereits signifikante finanzielle Mittel in die Dekarbonisierung ihrer Bestände investiert haben.

  • Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das Kabinett passiert.
  • ZIA fordert praxisnahe Ausgestaltung im Parlament.
  • Kritische Aspekte zur Praxistauglichkeit und wirtschaftlichen Folgen erfordern Nachbesserungen.
  • Wichtigkeit eines verlässlichen Fahrplans für Transformation und Klimaziele.

Die Bau- und Immobilienbranche blickt nun auf die parlamentarischen Debatten, in der Hoffnung, dass die genannten Bedenken aufgegriffen und in einem endgültigen Gesetzestext Berücksichtigung finden. Das Ziel ist ein Gesetz, das sowohl den Klimaschutz als auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft adäquat berücksichtigt.

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