Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) hat gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) auf die Notwendigkeit einer Verlängerung der Konsultationsfrist für den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) hingewiesen. Bislang wurde dem Anliegen der BID, die Frist auszudehnen, nicht entsprochen. Die zur Verfügung stehende Zeitspanne für eine umfassende Stellungnahme beläuft sich auf lediglich vier Werktage, was angesichts der Komplexität des Gesetzesvorhabens als unzureichend verstanden wird.
Die Relevanz des Entwurfs ergibt sich aus einer Vielzahl technischer Detailregelungen und umfangreichen Verweisen auf DIN-Normen, die erhebliche praktische Auswirkungen nach sich ziehen. Diese Umstände erschweren eine qualifizierte Begutachtung innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens. Eine Frist von zwei Wochen wäre aus Sicht der Immobilienwirtschaft angezeigt gewesen, wobei eine solche Verlängerung zuvor auf Leitungsebene des Ministeriums angedeutet worden war. Der Normenkontrollrat hatte bereits im Jahr 2023 eine viermonatige Frist für derartige Konsultationsprozesse gefordert.
Bedeutung qualifizierter Beteiligung
Die Entscheidung des Ministeriums, die gesetzte Frist nicht bis zum 20. Mai 2026 zu verlängern, birgt das Risiko, die qualifizierte Beteiligung der beteiligten Verbände erheblich zu erschweren. Dies wird der substanziellen Bedeutung des Gebäudemodernisierungsgesetzes, welches weitreichende Implikationen für die Branche haben wird, möglicherweise nicht gerecht. Eine sorgfältige Gesetzgebung bedarf der fundierten Einbindung der davon betroffenen Branchen. Hierfür sind realistische und verlässliche Beteiligungsfristen als unerlässlich anzusehen.
Die in der BID organisierten Verbände agieren seit vielen Jahren als verlässliche Partner des Bundesministeriums bei der fachlichen Begleitung von Gesetzgebungsvorhaben. Ihre Arbeit umfasst die enge Abstimmung mit Mitgliedsunternehmen, um fundierte und praxisnahe Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen zu erarbeiten. Die fortgesetzte Zusammenarbeit und der fachliche Austausch sind für die Erstellung realitätsnaher und umsetzbarer gesetzlicher Rahmenbedingungen von hoher Bedeutung.
Zusammensetzung der BID
- —BFW – Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.
- —GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
- —IVD – Immobilienverband Deutschland e.V.
- —VDIV – Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V.
- —vdp – Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V.
- —ZIA – Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Diese Verbände repräsentieren ein breites Spektrum der Immobilienwirtschaft und bringen ihre Expertise in die Gesetzgebungsprozesse ein. Eine adäquate Fristsetzung für Konsultationen ist somit ein entscheidender Faktor für die Qualität der resultierenden Gesetzgebung und die Akzeptanz in der Branche.




