Die Bundesarchitektenkammer (BAK) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Sie warnt davor, dass der vorliegende Entwurf bei Entscheidungen über Heizungssysteme neue Unsicherheiten für Eigentümer generieren könnte. Obwohl der Entwurf darauf abzielt, künftig mehr Wahlmöglichkeiten zu eröffnen, wird die Entscheidungsfindung hierdurch aus Sicht der BAK nicht automatisch vereinfacht. Eigentümer, die heute in eine neue Heizungsanlage investieren, sehen sich mit der Notwendigkeit konfrontiert, langfristige Kostenentwicklungen, Infrastrukturauswirkungen und Klimarisiken verlässlich einschätzen zu müssen.
Ein zentraler Kritikpunkt der BAK betrifft die beabsichtigte Beibehaltung der Möglichkeit, Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen auch über das Jahr 2029 hinaus zu betreiben, sofern sie schrittweise mit sogenannten klimafreundlichen Brennstoffen versorgt werden. Die Kammer sieht hierin erhebliche Risiken, da Aspekte wie die Verfügbarkeit dieser Brennstoffe, deren Kostenentwicklung, Herkunft, Qualität und Anrechenbarkeit noch nicht belastbar geklärt seien. Die BAK-Präsidentin Andrea Gebhard betonte, dass eine gesetzliche Erlaubnis nicht automatisch gleichbedeutend mit einer sinnvollen oder nachhaltigen Lösung sei. Sie hob hervor, dass eine Heizungsentscheidung eine Weichenstellung für Jahrzehnte darstellt und Eigentümer daher verlässliche Beratung, eindeutige Rahmenbedingungen sowie Schutz vor kostspieligen Fehlinvestitionen bedürfen.
Bedarf an verlässlicher Orientierung und Beratung
Eine neue Heizungsanlage hat über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten maßgebliche Auswirkungen auf die Betriebskosten, die Notwendigkeit weiterer Sanierungsmaßnahmen, mögliche Förderzugänge und die Klimabilanz eines Gebäudes. Die langfristige Tragfähigkeit einer gewählten Lösung hängt von diversen Faktoren ab. Dazu zählen der energetische Zustand des Gebäudes, der spezifische Wärmebedarf, die kommunale Wärmeplanung, das Potenzial einer Wärmenetzversorgung, die Perspektive des Gasnetzes sowie zukünftige CO₂- und Brennstoffkostenentwicklungen.
Vor diesem Hintergrund fordert die BAK nachdrücklich, die derzeit bestehende Beratungspflicht nicht zu eliminieren, sondern vielmehr praxistauglich weiterzuentwickeln. Es wird angeregt, dass vor jeder verbindlichen Investitionsentscheidung eine qualifizierte, unabhängige und gebäudebezogene Beratung obligatorisch sein sollte. Frau Gebhard merkte hierzu an, dass das Gesetz Risiken nicht als Wahlfreiheit deklarieren dürfe. Wenn der Staat zusätzliche Optionen zur Verfügung stelle, müsse er auch gewährleisten, dass Eigentümer die Konsequenzen ihrer Entscheidungen vollumfänglich einschätzen können.
Klimaneutralität und praktische Umsetzung
Ein weiterer kritischer Punkt ist die vorgesehene Streichung des bisherigen fossilen Betriebsende-Datums im Referentenentwurf. Die geplante sogenannte „Bio-Treppe“ sieht lediglich einen Anteil von 60 Prozent klimafreundlicher Brennstoffe bis zum Jahr 2040 vor. Ohne eine zusätzliche verbindliche Regulierung bliebe unklar, wie gas- und ölbetriebene Heizsysteme im Jahr 2045 tatsächlich klimaneutral betrieben werden sollen. Die BAK setzt sich daher für die Beibehaltung des fossilen Betriebsende-Datums oder eine gleichwertig verbindliche Lösung ein, um Klimaneutralität bis 2045, Planungs- und Investitionssicherheit sowie Verbraucherschutz in Einklang zu bringen.
Die Kammer mahnt darüber hinaus an, dass die Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe nicht ausschließlich formal bei den Eigentümern abgeladen werden dürfen. Die Erfüllbarkeit der Vorgaben hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit geeigneter Brennstoffe sowie der rechtssicheren Nachweisbarkeit von Art, Menge, Qualität, Kosten und Anrechenbarkeit ab. Hierfür werden klare Liefer- und Nachweisregeln als unerlässlich erachtet. Auch der geplante Kostenausgleich zwischen Vermietern und Mietern muss praktikabel gestaltet sein. Es dürfe keine "Holschuld" der Mieter entstehen, da der Mechanismus bei dezentralem Brennstoffbezug Gefahr liefe, ins Leere zu laufen, wenn Ansprüche eigenständig ermittelt, berechnet und durchgesetzt werden müssten.
Die Bundesarchitektenkammer unterstreicht, dass Heizungsentscheidungen nicht isoliert vom jeweiligen Gebäude getroffen werden können. Eine langfristig tragfähige Lösung sei abhängig von der Gebäudehülle, dem Wärmebedarf, dem Sanierungszustand, einer möglichen Anbindung an ein Wärmenetz, den Betriebskosten, verfügbaren Fördermöglichkeiten und zukünftigen Brennstoffrisiken. Fachkundige Planung und Beratung werden in diesem Kontext nicht als zusätzliche Hürde, sondern als essenzielle Voraussetzung zur Vermeidung von Fehlinvestitionen betrachtet. Die BAK hat ihre detaillierte Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes am 11. Mai 2026 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eingereicht.




