Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Gesetz zur Gebäudemodernisierung (GModG) beschlossen. Der Entwurf wurde vom Bundeswirtschaftsministerium und Bundesbauministerium eingebracht. Er zielt auf eine Neuausrichtung hinsichtlich der Effizienz und Modernisierung im Gebäudesektor ab und basiert auf den Vorgaben des Koalitionsvertrages sowie den Eckpunkten der Verhandlungsgruppe zum GModG.
Eine Kernänderung betrifft die Wahlfreiheit bei Heizsystemen. Die bisherigen Verpflichtungen zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien beim Heizen sowie Betriebsverbote bestimmter Heizungen entfallen. Gebäudeeigentümern steht nun eine freie Heizungswahl offen, die verschiedene Optionen wie Wärmepumpen, Hybridmodelle und Biomasse-Pelletheizungen umfasst. Auch Gas- und Ölheizungen sind wieder zulässig.
Für fossile Brennstoffe ist vorgesehen, dass deren Anteil sukzessive klimafreundlicher wird. Dies impliziert eine schrittweise Erhöhung des Anteils an grünem Öl oder Gas zur Wärmeerzeugung, um somit zum Klimaschutz beizutragen. Die Einhaltung der EU-Gebäuderichtlinie ist festgeschrieben, indem ihre Vorgaben unverändert in nationales Recht überführt werden, ohne zusätzliche Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden zu stellen.
Regelungen zum Einsatz erneuerbarer Energien und Mieterschutz
Für Heizsysteme, die unter die sogenannte Biotreppe fallen, muss ab dem Jahr 2029 ein zunehmender Anteil biogener Brennstoffe eingesetzt werden. Dies umfasst Biomethan, Bioheizöl, biogenes Flüssiggas sowie grünen, blauen, orangen oder türkisen Wasserstoff, inklusive daraus hergestellter Derivate. Der erforderliche biogene Anteil etabliert sich gestaffelt: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und schließlich 60 Prozent ab dem Jahr 2040.
Die Bundesförderung für den Heizungstausch ist bis mindestens 2029 gewährleistet. Im Hinblick auf den Mieterschutz wurde im Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz eine hälftige Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern festgeschrieben. Diese Regelung betrifft den Einbau von Heizungen, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben werden. Ab dem 1. Januar 2028 tragen Mieter und Vermieter jeweils die Hälfte der anfallenden Kohlendioxidkosten und Gasnetzentgelte bei neu installierten Heizsystemen.
Evaluierung des Gesetzes und Klimaziele
Eine Evaluierung des Gebäudemodernisierungsgesetzes ist für das Jahr 2030 vorgesehen. Diese Überprüfung wird sich auf den Zusammenhang mit dem Klimaschutzgesetz und dem Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 konzentrieren. Dieser Mechanismus soll es ermöglichen, bei etwaigen Abweichungen von der Marktdynamik im Hinblick auf das 2045-Ziel gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.




