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Branicks Group AG schließt Lock-Up Vereinbarungen zur Restrukturierung von Finanzverbindlichkeiten ab

Die BRANICKS Group AG hat mit Gläubigergruppen von Anleihen sowie Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen Lock-Up Vereinbarungen getroffen, um eine Verlängerung und Restrukturierung ihrer Finanzverbindlichkeiten zu ermöglichen.

KI-generiertBranicks Group AG schließt Lock-Up Vereinbarungen zur Restrukturierung von Finanzverbindlichkeiten ab – KI-generiertes Symbolbild
Branicks Group AG schließt Lock-Up Vereinbarungen zur Restrukturierung von Finanzverbindlichkeiten ab. Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt. Das Bild zeigt keine real existierende Immobilie, Person oder Situation und ist kein dokumentarisches Foto. Kennzeichnung gemäß Art. 50 Abs. 4 der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO/AI Act). Mehr zur KI-Transparenz.

Die BRANICKS Group AG hat Lock-Up Vereinbarungen mit wesentlichen Gläubigergruppen geschlossen. Diese Vereinbarungen umfassen sowohl Inhaber einer unbesicherten Anleihe mit einem ausstehenden Nennbetrag von 400 Millionen Euro, fällig im September 2026, als auch Gläubiger von Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von 179,5 Millionen Euro und Fälligkeiten zwischen 2026 und 2031. Das primäre Ziel dieser Maßnahmen ist die Verlängerung und Restrukturierung der bestehenden Finanzverbindlichkeiten unter angepassten Konditionen.

Eine Ad-hoc Gruppe, die an den Vereinbarungen beteiligt ist, hält gegenwärtig 60,4 Prozent des ausstehenden Gesamtnennbetrags der genannten Anleihe. Bei den Gläubigern von Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen, die die Lock-Up Vereinbarung unterzeichnet haben, liegt der repräsentierte Anteil bei über 90 Prozent des ausstehenden Gesamtnennbetrags. Diese hohen Beteiligungsquoten unterstreichen die breite Akzeptanz der vorgesehenen Restrukturierungsmaßnahmen innerhalb der Gläubigerkreise.

Bedingungen für die Wirksamkeit der Restrukturierung

Die Wirksamkeit wesentlicher Bestimmungen der Lock-Up Vereinbarungen, inklusive der Verpflichtung zur Unterstützung der gesamten Transaktion, ist an bestimmte aufschiebende Bedingungen geknüpft. Diese Konditionen müssen bis spätestens Ende Juli 2026 erfüllt sein, um die Implementierung der vereinbarten Restrukturierung zu gewährleisten.

  • Ausscheiden des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft aus seinem Amt.
  • Bestellung von Herrn Josef Schultheis zum Chief Restructuring Officer (CRO) als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft.
  • Beitritt von Inhabern der Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen, die 100 Prozent des ausstehenden Gesamtbetrags repräsentieren, zur Lock-Up Vereinbarung.

Die Erfüllung dieser Bedingungen ist maßgeblich für den Fortgang des Restrukturierungsprozesses und die Schaffung einer stabilen finanziellen Grundlage für die BRANICKS Group AG. Die strategische Neuausrichtung durch die Bestellung eines Chief Restructuring Officers und die umfassende Konsensfindung mit allen relevanten Gläubigern sind zentrale Elemente dieser Entwicklung. Dies reflektiert den sorgfältigen Ansatz des Unternehmens zur Bewältigung seiner finanziellen Herausforderungen.

Die beschlossenen Maßnahmen zielen darauf ab, die langfristige Finanzierbarkeit des Unternehmens sicherzustellen und die Kapitalstruktur an die aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Dies schafft die Voraussetzungen für die weitere operative Geschäftstätigkeit der BRANICKS Group AG im Immobiliensegment. Die präzise Ausgestaltung der Vereinbarungen und die transparenten Kommunikationsprozesse mit den Gläubigern sind dabei von Bedeutung.

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