
Freistehendes Geschäftshaus auf 1.064 m² eigenem Grund, 576 m² Mietfläche, seit 1991 durchgehend als FKK-Saunaclub und Prostitutionsstätte betrieben.
Dieses Haus wird seit 1991 ohne Unterbrechung als FKK-Saunaclub und Prostitutionsstätte betrieben, das sind 35 Jahre am selben Standort. Grundriss, Technik und Ausstattung sind über diese Jahre auf genau diese Nutzung hin gewachsen. Wer die Branche kennt, weiß, was ein eingeführter Standort mit dieser Historie bedeutet.
Verkauft wird die Immobilie. Sie steht sofort zur Verfügung und wird frei von Miet- und Pachtverhältnissen übergeben. Ein Käufer kann selbst betreiben, verpachten oder ein anderes gewerbliches Konzept aufsetzen. Eine Verpachtung an einen geeigneten Betreiber ist möglich und ausdrücklich erwünscht.
Ein neuer Standort in dieser Branche entsteht heute nicht mehr auf dem Reißbrett. Er braucht ein Grundstück im Gewerbegebiet ohne Wohnnachbarschaft, eine Bauaufsicht, die die Nutzung baurechtlich trägt, Räume, die die Mindestanforderungen des Prostituiertenschutzgesetzes erfüllen, und einen Brandschutz, der die Prüfung übersteht. Hier ist das alles vorhanden und über Jahrzehnte gelaufen.
Das Grundstück liegt zurückgesetzt hinter der Straße. Man erreicht es über eine eigene Zufahrt, auf dem Hof stehen acht offene Stellplätze, dazu zwei Garagenplätze auf Höhe des Untergeschosses. Von der Straße aus sieht niemand, wer kommt und wer geht. Diskretion ist hier keine Prospektformulierung, sondern eine Folge des Zuschnitts.
Der Weg des Gastes ist eingespielt: Zutritt über die Stellplätze, Treppe hinauf zur Rezeption, weiter in die Umkleide. Ab da gibt es zwei Richtungen — auf derselben Ebene zu den sieben Zimmern oder über die Marmortreppe hinunter in den Clubraum mit der Bar. Der Clubraum ist der Verteiler der unteren Ebene und verbindet Whirlpool, Duschen, Innenhof, Kino, Spiegelzimmer und Außenbereich.
Belastbare Reichweiten- oder Besucherzahlen werden hier bewusst nicht behauptet. Wer ernsthaft kauft oder pachtet, bekommt die vorhandenen Betriebsunterlagen im Rahmen einer Prüfung zu sehen.


















Zimmer, Sanitärbereiche, Sauna, Whirlpool, Bar, Kino, Ruheraum und Spiegelzimmer sind vorhanden und in Betrieb erprobt. Nach dem Großbrand 2017 wurden Gebäude und Ausbau vollständig wiederhergestellt, aus derselben Zeit stammen der überdachte Innenhof und die erneuerte Pooltechnik.
Für das Haus liegt ein Bauantrag nach § 49 LBO vom 25. August 2006 vor (Architekt Felice Pastorino, Villingen-Schwenningen, Projektnummer 2629, Umnutzung eines Kontaktraumes in einen Gaststättenraum und Erweiterung eines Fluchtwegs). Gastronomie an diesem Standort ist damit ein durchlaufenes Verfahren und keine Absichtserklärung.
Die Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz ist dagegen keine Eigenschaft der Immobilie. Sie wird der betreibenden Person oder Gesellschaft erteilt, zugleich für ein bestimmtes Betriebskonzept und für bestimmte bauliche Einrichtungen. Ein neuer Betreiber braucht deshalb eine eigene Erlaubnis mit eigenem Betriebskonzept und eigener Zuverlässigkeitsprüfung. Zuständig ist in Baden-Württemberg die untere Verwaltungsbehörde, hier also die Stadt Villingen-Schwenningen. Erlaubnis- und Anzeigepflichten nach Gaststätten-, Gewerbe-, Bau- und Immissionsschutzrecht bleiben davon unberührt.
Der Vorteil des Hauses liegt genau hier: Die baulichen Voraussetzungen, an denen ein Erlaubnisverfahren an einem neuen Standort typischerweise hängt, sind vorhanden. Das verkürzt einem geeigneten Betreiber den Weg, ersetzt aber sein eigenes Verfahren nicht.
Brandschutz: Am 14. November 2022 hat das Amt für Feuerwehr, Brand- und Zivilschutz der Stadt eine Brandverhütungsschau durchgeführt. Sämtliche beanstandeten Punkte wurden abgearbeitet und nachgewiesen; mit Schreiben vom 13. November 2023 hat die Behörde den Vorgang abgeschlossen. Aus beiden Ebenen führt je ein gekennzeichneter Notausgang ins Freie.
2017 hat ein Großbrand das Haus getroffen. Gebäude und Ausbau wurden danach vollständig wiederhergestellt, getragen und abgewickelt von der damaligen Betreibergesellschaft. Große Teile der Substanz sind deshalb jünger, als das Baujahr vermuten lässt.
Ein Verkehrswertgutachten hat 2018 an den Gebäudeecken Nordost und Südost Risse im Fassadenbereich vermerkt und sie als Setzung eingeordnet. Untersucht wurde das nie: keine Bauteilöffnung, keine Rissüberwachung, keine statische Begutachtung. Ob das Mauerwerk berührt ist oder ob es sich um einen Schaden im Außenputz handelt, ist bis heute nicht geklärt. Die Eigentümerseite hält nach dem äußeren Erscheinungsbild einen Putzschaden für wahrscheinlich, sichert das aber ausdrücklich nicht zu. Kaufinteressenten können die Ecken vor dem Kauf auf eigene Kosten durch einen eigenen Sachverständigen aufnehmen lassen.
Dasselbe Gutachten hat Instandhaltungsrückstände aufgeführt, unter anderem am Flachdach sowie an Fenstern und Treppenanlage. Die Aufstellung ist acht Jahre alt und bildet den heutigen Stand nicht ab. Sie wird ernsthaften Interessenten auf Anfrage vorgelegt, zusammen mit dem Nachweis der seither ausgeführten Arbeiten.
Das Objekt wird frei von Miet- und Pachtverhältnissen übergeben. Zuletzt lief das Haus für 4.000 € netto kalt im Monat. Diese Miete wurde bewusst nicht angehoben, weil eine der beiden Eigentümerparteien zugleich Pächterin war. Sie ist deshalb kein Marktwert.
Das Verkehrswertgutachten von 2018 hat für die Fläche eine marktübliche Miete von 8,20 €/m² angesetzt. Auf 576 m² gerechnet sind das rund 4.720 € im Monat oder rund 56.600 € im Jahr. Bezogen auf den Kaufpreis von 848.000 € entspricht das rechnerisch einer Bruttorendite von rund 6,7 Prozent — vor Kosten, ohne Leerstands- und Bewirtschaftungsansatz und ohne Berücksichtigung der Preisentwicklung seit 2018. Das ist eine Rechengröße aus einem acht Jahre alten Gutachten, keine Prognose und keine zugesicherte Eigenschaft.
Die Eigentümerseite hält für ein Objekt dieser Art eine Pacht von 8.000 € monatlich für branchenüblich. Das ist eine Einschätzung aus der Praxis, nicht durch Vergleichsdaten belegt, und bezieht sich auf eine Pacht mit laufendem Betrieb.
Für Energie, Gas, Wasser und Strom laufen derzeit 1.940 € monatlich über die Stadtwerke Villingen-Schwenningen. Der Verbrauch lag zuletzt bei rund 85.500 kWh Erdgas und rund 19.800 kWh Strom im Jahr; die Jahresabrechnung liegt vor. Nach Erfahrung der Betreiberseite lässt sich der Betrieb mit zwei Personen organisieren — eine Angabe aus der bisherigen Praxis, keine betriebswirtschaftlich geprüfte Kennzahl.
Villingen-Schwenningen ist mit 89.477 Einwohnern (Stand Juni 2026) die größte Stadt im Schwarzwald-Baar-Kreis, Oberzentrum und Hochschulstandort. Das Objekt liegt im Stadtbezirk Schwenningen in einem Gewerbegebiet nach dem Bebauungsplan Luckenburg II, rechtsverbindlich seit dem 23. Januar 1990.
Gewerbliche Nachbarschaft statt Wohnbebauung heißt in der Praxis: keine Diskussionen über Öffnungszeiten, Anlieferung oder Betrieb am Abend. In Gemeinden über 50.000 Einwohnern kann Prostitution zudem nicht flächendeckend über eine Sperrgebietsverordnung ausgeschlossen werden.
Anbindung: A81, Anschlussstelle Villingen-Schwenningen, rund 8 km und etwa 10 Fahrminuten. Bahnhof Schwenningen (Neckar) in etwa 7 bis 8 Fahrminuten. Stuttgart rund 105 km. Einzugsgebiet: Rottweil, Tuttlingen, Donaueschingen, weiter Richtung Bodensee und Schweizer Grenze. Entfernungen sind Circa-Angaben, Fahrzeiten verkehrsabhängig.
Baurecht und Reserve: GRZ 0,8, GFZ 1,6, maximale Gebäudehöhe 20 Meter. Rechnerisch sind damit rund 851 m² überbaubare Grundfläche und rund 1.702 m² Geschossfläche zulässig; vorhanden sind derzeit 809 m² Bruttogrundfläche. Weder Sanierungsgebiet noch Denkmalschutz, keine Eintragung im Altlastenverdachtskataster. Für ein konkretes Vorhaben empfiehlt sich eine schriftliche Bauvoranfrage.
Das Haus ist auf seine bisherige Nutzung zugeschnitten, aber nicht darauf festgenagelt. Neun Zimmer, davon sieben mit eigenem Bad und WC, dazu Clubraum, Bar, Küche, Wellnessbereich und ausreichend Stellplätze ergeben eine Grundstruktur, die auch für Beherbergung und verwandte Konzepte taugt: Monteurunterkunft, Boardinghouse, Serviced Apartments, Pension, Gästehaus, Kurzzeitvermietung, Wellness- oder Veranstaltungsnutzung. Ob eine solche Umnutzung genehmigungsfähig ist, entscheidet sich im Einzelfall und nicht in einem Exposé. Der richtige erste Schritt ist eine Bauvoranfrage bei der Stadt.
Eine Energieeffizienzklasse wird für Nichtwohngebäude weder im Ausweis ausgewiesen noch in der Anzeige verlangt. Der Energieausweis dient ausschließlich der Information; der tatsächliche Verbrauch weicht witterungs- und nutzungsbedingt ab. Modernisierungs- empfehlungen des Ausstellers: Fenstertausch gegen Dreifachverglasung sowie Dämmung der bislang ungedämmten Fassadenflächen.
Unterlagen liegen vor: Energieausweis, Verkehrswertgutachten, Architektenpläne, Flurstücks- und Grundbuchdaten, Angaben zum Baurecht sowie die Korrespondenz zur Brandverhütungsschau. Sie werden nach kurzer Rücksprache und Legitimation zur Verfügung gestellt.

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