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Nebenkosten-Umlage-Rechner

Ermitteln Sie, welcher Anteil Ihrer Hausgeld- oder Bewirtschaftungs­kosten nach BetrKV auf den Mieter umlegbar ist.

Eingaben
Ergebnis
Umlegbar auf Mieter260 €
Trägt der Eigentümer120 €
Umlegbar / Jahr3.120 €
Nach BetrKV sind Verwaltung, Instandhaltungs­rücklage und Bankgebühren grundsätzlich nicht umlagefähig.
— Hintergrund

So funktioniert dieser Rechner

Die Betriebskosten­verordnung (BetrKV) regelt abschließend, welche Hausgeld- und Bewirtschaftungs­positionen Sie auf den Mieter umlegen dürfen. Der Rechner ermittelt den umlagefähigen Anteil Ihrer Hausgeld­abrechnung.

So funktioniert der Rechner

Sie tragen die typischen Hausgeld­positionen ein — Heizung, Wasser, Müll, Hausmeister, Versicherung, Verwaltung, Instandhaltungs­rücklage. Der Rechner unterscheidet umlagefähig (BetrKV) und nicht umlagefähig (z.B. Verwaltung, Rücklagen).

Faustregel: 70–80 % des Hausgelds sind umlagefähig, 20–30 % muss der Eigentümer selbst tragen.

Wichtige Stolperfallen

Verwaltungs­kosten der WEG sind nicht umlagefähig — auch wenn sie in der Hausgeld­abrechnung erscheinen.

Instandhaltungs­rücklage ist niemals umlagefähig — sie sichert das Sondereigentum, fällt aber in die Eigentümer-Sphäre.

Im Mietvertrag muss die Umlage der Betriebs­kosten ausdrücklich vereinbart sein — fehlt die Klausel, sind alle Nebenkosten mit der Kaltmiete abgegolten.

Glossar — die wichtigsten Fachbegriffe

BetrKV
Betriebskosten­verordnung — abschließende Liste umlagefähiger Kostenarten.
Umlagefähig
Auf den Mieter abwälzbar im Rahmen der Nebenkosten­abrechnung.
Hausgeld
Monatliche Zahlung des Wohnungs­eigentümers an die WEG — enthält umlage- und nicht-umlagefähige Anteile.
Instandhaltungs­rücklage
Ansparposten der WEG für künftige Reparaturen — Eigentümer­sphäre.