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AfA-Rechner

Berechnen Sie die jährliche Gebäude-Abschreibung (2 % oder 3 % linear) sowie die anteilige Steuer­ersparnis bei Vermietung.

Eingaben
Ergebnis
Gebäudeanteil400.000 €
AfA pro Jahr8.000 €
Steuerersparnis pro Jahr3.360 €
Lineare Gebäude-Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG. Nur bei Vermietung steuerlich absetzbar.
— Hintergrund

So funktioniert dieser Rechner

Wer eine Immobilie vermietet, darf den Wertverlust des Gebäudes steuerlich ansetzen — die sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA). Über Jahrzehnte ergeben sich daraus erhebliche Steuer­ersparnisse, die Kapital­anlagen rentabel machen, die auf den ersten Blick mager wirken.

Wie die AfA berechnet wird

Abgeschrieben wird ausschließlich der Gebäude­anteil — nicht der Grund und Boden, denn dieser nutzt sich nicht ab. Der Gebäude­anteil liegt typisch bei 70 bis 85 % des Kaufpreises, je nach Lage und Bodenrichtwert. In Toplagen mit hohem Bodenrichtwert sinkt der Gebäude­anteil entsprechend.

Der lineare AfA-Satz beträgt 2,0 % für Gebäude mit Baujahr ab 1925, 2,5 % für Baujahre vor 1925 und seit 2023 wieder 3,0 % für Neubauten (Bauantrag ab 1.1.2023). Die jährliche Abschreibung ist 50 (bzw. 40 oder 33) Jahre lang absetzbar — bis der Gebäude­anteil vollständig abgeschrieben ist.

Die Steuer­ersparnis ergibt sich aus AfA × persönlichem Grenzsteuersatz. Bei 42 % Grenzsteuer und 8.000 € jährlicher AfA fließen 3.360 € pro Jahr als Steuer­ersparnis zurück.

Wichtige Sonderfälle

Sanierungs­objekte in Sanierungs­gebieten oder Denkmal­schutz: Hier sind über das Sanierungs- bzw. Denkmal-AfA-Modell deutlich höhere Abschreibungen möglich (bis 9 % p.a. in den ersten 8 Jahren plus 7 % in vier Folgejahren — entspricht 100 % Abschreibung der Sanierungs­kosten in 12 Jahren).

Anschaffungs­nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, Maklercourtage) zählen anteilig zum Gebäude und erhöhen die Bemessungs­grundlage der AfA.

Bei Erhaltungs­aufwand vs. Herstellungs­aufwand entscheiden Höhe und Art der Maßnahme: Erhaltungs­aufwand ist sofort absetzbar, Herstellungs­aufwand nur über die Restnutzungs­dauer. Die Drei-Jahres-Grenze (15 % der Anschaffungs­kosten netto innerhalb von 3 Jahren) ist hier kritisch.

Glossar — die wichtigsten Fachbegriffe

AfA
Absetzung für Abnutzung — steuerliche Berücksichtigung des Wertverlusts des Gebäudes.
Lineare AfA
Konstanter jährlicher Abschreibungs­betrag über die gesamte Nutzungs­dauer.
Gebäudeanteil
Teil des Kaufpreises, der auf das abnutzbare Gebäude entfällt — abschreibbar.
Bodenrichtwert
Amtlich festgelegter Quadratmeter­preis für Grund und Boden in einer Lage.
Denkmal-AfA
Erhöhte Abschreibung für Modernisierung denkmal­geschützter Immobilien — bis 100 % in 12 Jahren.
Erhaltungs­aufwand
Reparaturen am Bestand — sofort vollständig absetzbar.
Herstellungs­aufwand
Wertsteigernde Maßnahmen — nur über die Restnutzungs­dauer abschreibbar.
Grenzsteuersatz
Steuersatz, mit dem der nächste Euro Einkommen versteuert würde — relevant für die Wirkung der AfA.