← Ratgeber

Wie lange dauert die Löschungsbewilligung?

Wie lange dauert die Löschungsbewilligung? Erfahren Sie, welche Schritte nötig sind und wie lange Sie von der Tilgung bis zur Löschung im Grundbuch rechnen sollten.

5 min Lesezeit
Wie lange dauert die Löschungsbewilligung?

Nach der vollständigen Tilgung eines Baudarlehens steht vielen Eigentümern ein wichtiger Schritt bevor: die Löschung der Grundschuld im Grundbuch. Voraussetzung dafür ist die sogenannte Löschungsbewilligung der Bank. Doch wie lange dauert es, bis diese Bewilligung vorliegt und die Grundschuld tatsächlich gelöscht ist? In diesem Ratgeber wird der gesamte Prozess Schritt für Schritt erklärt, die typischen Zeiträume aufgezeigt und aufgezeigt, was Eigentümer konkret tun können, um den Ablauf zu beschleunigen.

Was ist eine Löschungsbewilligung?

Eine Löschungsbewilligung ist eine schriftliche Zustimmung der Bank, die eingetragene Grundschuld im Grundbuch zu löschen. Sie bescheinigt, dass die mit der Grundschuld verbundene Forderung – also das Darlehen – vollständig zurückgezahlt wurde und keine weiteren Ansprüche mehr bestehen. Ohne diese Bewilligung kann die Grundschuld nicht aus dem Grundbuch gestrichen werden.

Die Löschungsbewilligung ist ein notariell beglaubigter Vorgang. Sie wird von der Bank ausgestellt und anschließend beim Notar beglaubigt, der dann den Löschungsantrag beim zuständigen Grundbuchamt einreicht. Erst nach Prüfung und Eintragung durch das Grundbuchamt gilt die Grundschuld als gelöscht.

  • Die Löschungsbewilligung bestätigt die vollständige Rückzahlung des Darlehens.
  • Sie ist die Voraussetzung für die Löschung der Grundschuld im Grundbuch.
  • Ohne Bewilligung kann die Grundschuld nicht gelöscht werden.
  • Die Bewilligung wird von der Bank ausgestellt und beim Notar beglaubigt.

Wann wird eine Löschungsbewilligung benötigt?

Eine Löschungsbewilligung wird benötigt, sobald das Darlehen vollständig getilgt ist und die Grundschuld im Grundbuch nicht mehr als Sicherheit dienen soll. Dies ist typischerweise der Fall, wenn ein Baudarlehen abbezahlt wurde oder ein Darlehen umgeschuldet wird und die neue Bank die Grundschuld übernimmt.

Es ist auch möglich, die Grundschuld bestehen zu lassen, wenn sie als Sicherheit für einen weiteren Kredit genutzt werden soll. In diesem Fall wird keine Löschungsbewilligung beantragt. Die Entscheidung hängt von den individuellen finanziellen Zielen ab.

  • Nach vollständiger Tilgung eines Baudarlehens.
  • Bei Umschuldung, wenn die Grundschuld nicht übernommen wird.
  • Wenn die Grundschuld nicht mehr als Sicherheit dienen soll.
  • Wenn die Grundschuld als Sicherheit für einen weiteren Kredit bestehen bleiben soll.

Wie lange dauert die Ausstellung der Löschungsbewilligung?

Die Ausstellung der Löschungsbewilligung durch die Bank dauert in der Regel einige Wochen. Viele Banken versenden die Bewilligung automatisch innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach Feststellung der vollständigen Tilgung. In einigen Fällen kann die Bank die Bewilligung schneller ausstellen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

Die genaue Dauer hängt von der Bank, der Vollständigkeit der Unterlagen und der internen Prüfprozesse ab. Wenn die Bewilligung nicht automatisch versendet wird, sollten Eigentümer aktiv bei ihrer Bank nachfragen, um den Prozess zu beschleunigen.

  • 4 bis 6 Wochen nach vollständiger Tilgung.
  • Schneller möglich bei vollständigen Unterlagen.
  • Abhängig von der Bank und internen Prüfprozessen.
  • Aktive Nachfrage kann den Prozess beschleunigen.

Wie lange dauert der Notartermin und die Einreichung?

Nach Erhalt der Löschungsbewilligung muss der Notar den Löschungsantrag beglaubigen und beim Grundbuchamt einreichen. Die Terminvereinbarung für den Notartermin dauert in der Regel 1 bis 2 Wochen. Der Notar prüft die Unterlagen, beglaubigt die Bewilligung und reicht den Antrag ein.

Die Bearbeitungszeit beim Notar ist in der Regel kurz, da es sich um einen standardisierten Vorgang handelt. Die Kosten für den Notartermin richten sich nach der Höhe der zu löschenden Grundschuld und werden vom Notar berechnet.

  • 1 bis 2 Wochen für die Terminvereinbarung.
  • Kurze Bearbeitungszeit beim Notar.
  • Kosten richten sich nach der Höhe der Grundschuld.
  • Notar prüft und beglaubigt die Bewilligung.

Wie lange dauert die Bearbeitung beim Grundbuchamt?

Nach Einreichung aller Unterlagen beim Grundbuchamt dauert die Bearbeitung in der Regel 2 bis 4 Wochen. In einigen Bundesländern oder bei überlasteten Ämtern kann die Bearbeitungszeit länger dauern. Die genaue Dauer hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen und der aktuellen Arbeitsbelastung des Amts ab.

In Ballungsgebieten mit überlasteten Grundbuchämtern kann sich die Bearbeitungszeit verlängern. Es ist wichtig, alle Unterlagen vollständig und korrekt einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.

  • 2 bis 4 Wochen Bearbeitungszeit.
  • Länger in überlasteten Ämtern.
  • Abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen.
  • Vermeidung von Verzögerungen durch vollständige Unterlagen.

Gesamtdauer von der Tilgung bis zur Löschung

Insgesamt sollten Eigentümer mit einem Zeitraum von etwa 2 bis 3 Monaten kalkulieren, von der vollständigen Tilgung bis zur Löschung der Grundschuld im Grundbuch. Dies umfasst die Ausstellung der Löschungsbewilligung, den Notartermin und die Bearbeitung beim Grundbuchamt.

In einigen Fällen kann der Prozess schneller abgeschlossen werden, wenn alle Schritte zügig ablaufen und keine Verzögerungen auftreten. Es ist jedoch ratsam, mit einem Zeitraum von 2 bis 3 Monaten zu planen, um unerwartete Verzögerungen zu berücksichtigen.

  • 2 bis 3 Monate Gesamtdauer.
  • Abhängig von Bank, Notar und Grundbuchamt.
  • Schneller möglich bei zügigem Ablauf.
  • Planung mit Puffer für Verzögerungen.

Kosten der Löschungsbewilligung und Löschung

Die Ausstellung der Löschungsbewilligung durch die Bank ist in der Regel kostenlos. Es fallen jedoch Notar- und Grundbuchgebühren an. Die Notargebühren richten sich nach der Höhe der zu löschenden Grundschuld und werden vom Notar berechnet.

Die Grundbuchgebühren richten sich ebenfalls nach der Höhe der Grundschuld und werden vom Grundbuchamt erhoben. Die genauen Gebühren können je nach Bundesland variieren. Es ist ratsam, sich vorab bei der Bank und dem Notar über die voraussichtlichen Kosten zu informieren.

  • Ausstellung der Bewilligung kostenlos.
  • Notargebühren nach Höhe der Grundschuld.
  • Grundbuchgebühren nach Höhe der Grundschuld.
  • Kosten variieren je nach Bundesland.

Vorteile und Nachteile der Löschung

Die Löschung der Grundschuld hat mehrere Vorteile. Das Grundstück ist frei von Belastungen, was den Verkauf erleichtert und den Wert erhöht. Zudem entfallen zukünftige Zinszahlungen und die Grundschuld kann nicht mehr als Sicherheit für andere Kredite genutzt werden.

Ein Nachteil ist, dass die Grundschuld nicht mehr als Sicherheit für weitere Kredite dienen kann. Wenn in Zukunft ein weiterer Kredit benötigt wird, muss eine neue Grundschuld eingetragen werden. Die Entscheidung hängt von den individuellen finanziellen Zielen ab.

  • Grundstück frei von Belastungen.
  • Erleichtert den Verkauf und erhöht den Wert.
  • Keine zukünftigen Zinszahlungen.
  • Grundschuld nicht mehr als Sicherheit nutzbar.
  • Neue Grundschuld bei weiterem Kredit nötig.

Fazit

Die Löschungsbewilligung ist ein wichtiger Schritt nach der vollständigen Tilgung eines Baudarlehens. Die Ausstellung der Bewilligung dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen, der Notartermin 1 bis 2 Wochen und die Bearbeitung beim Grundbuchamt 2 bis 4 Wochen. Insgesamt sollten Eigentümer mit einem Zeitraum von 2 bis 3 Monaten kalkulieren. Die Ausstellung der Bewilligung ist kostenlos, es fallen jedoch Notar- und Grundbuchgebühren an. Die Entscheidung, die Grundschuld zu löschen oder bestehen zu lassen, hängt von den individuellen finanziellen Zielen ab.

Auf der Suche
nach einem
Immobilienmakler?

Michael Freitag — Gründer FREITAG® Immobilien
Michael Freitag
Gründer der FREITAG® Immobilien GmbH
Über 15 Jahre Erfahrung in Bayern & Umland
— FREITAG Immobilien

Ihr diskreter Partner für institutionelle Transaktionen im DACH-Raum.

Als Premium-Immobilienkanzlei mit Sitz in München begleiten wir Investoren, Family Offices, Bauträger und Bestandshalter bei Ankauf, Verkauf und Bewertung von Wohn-, Zins- und Gewerbeobjekten — vertraulich, marktnah und auf Augenhöhe.

3.600+
Gemeinden im Marktradar
48 h
Erst­einschätzung Ihres Objekts
Off-Market
Diskreter Käuferkreis
DACH
DE · AT · CH
— Vertraulicher Kontakt

Sprechen wir über Ihr Portfolio.

Ankaufsprofile, Off-Market-Opportunitäten, Bewertungen oder Projektentwicklungs-Anfragen — wir antworten persönlich innerhalb von 24 Stunden, NDA selbstverständlich.

Telefon
+49 (0) 89 158 90 140
E-Mail
E-Mail anzeigen
Sitz
München