← Ratgeber

Wie läuft der Immobilienkauf in Hannover konkret ab?

Wie läuft der Immobilienkauf in Hannover konkret ab? Ein Schritt-für-Schritt-Ratgeber von der Finanzierung bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

6 min Lesezeit
Wie läuft der Immobilienkauf in Hannover konkret ab?

Der Kauf einer Immobilie in Hannover ist ein großer Schritt – und für viele Menschen zugleich der wichtigste finanzielle Entscheidungsprozess ihres Lebens. Um den Überblick zu behalten, hilft eine klare Struktur: von der ersten Idee über die Finanzierung bis hin zum Notartermin und zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch. In diesem Ratgeber wird der Ablauf eines Immobilienkaufs in Hannover praxisnah und verständlich erklärt, inklusive wichtiger Fachbegriffe und typischer Zeitschienen.

1. Vorbereitung und Finanzierung klären

Bevor überhaupt nach konkreten Objekten gesucht wird, sollten die finanziellen Rahmenbedingungen stehen. Dazu gehört die Ermittlung des eigenen Budgets, die Klärung, ob und wie viel Eigenkapital vorhanden ist, und die Prüfung, ob eine Finanzierung über eine Bank oder andere Kreditgeber möglich ist. In Hannover ist es üblich, dass Käufer vorab eine Finanzierungsbestätigung oder zumindest eine Vorabzusage der Bank einholen, um seriös zu wirken und später keine bösen Überraschungen zu erleben.

Wichtig ist auch die Region und die Art der Immobilie: Soll es eine Eigentumswohnung in der Innenstadt sein, ein Einfamilienhaus im Umland oder ein Mehrfamilienhaus zur Vermietung? Je klarer diese Punkte von Anfang an sind, desto gezielter lässt sich suchen. Typische Schritte in dieser Phase sind:

  • Budgetplanung inklusive Nebenkosten (Notar, Grundbuch, Makler, Umbau) festlegen.
  • Finanzierung vorab mit Banken besprechen und Vorabzusage einholen.
  • Wunschregion, Objektart und grobe Größe definieren.
  • Unterlagen wie Einkommensnachweise, Auszüge aus dem Schufa-Auszug und vorhandene Vermögensnachweise bereithalten.

2. Objekt finden und besichtigen

In Hannover werden Immobilien über Makler, private Anbieter, Bauträger oder Immobilienportale angeboten. Nach der ersten Auswahl interessanter Objekte folgen in der Regel Besichtigungen. Dabei geht es nicht nur um den optischen Eindruck, sondern auch um technische Details wie Zustand der Heizung, Dach, Fassade, Elektrik und Sanitär. Gerade in älteren Bestandsimmobilien kann eine grobe Einschätzung der Renovierungs- oder Sanierungskosten entscheidend sein.

Praktische Tipps für die Besichtigung:

  • Besichtigungstermine ruhig mehrfach vereinbaren, idealerweise zu unterschiedlichen Tageszeiten.
  • Auf Zählerstände, Zustand von Fenstern, Türen, Böden und Wänden achten.
  • Nach vorhandenen Unterlagen fragen (z.B. Energieausweis, Grundrisspläne, Sanierungsprotokolle).
  • Bei Mehrfamilienhäusern bestehende Mietverhältnisse und Mietverträge prüfen lassen.

3. Kaufpreisverhandlung und Einigung

Nach der Besichtigung beginnt die Phase der Preisverhandlung. In Hannover ist es üblich, dass Käufer ein Angebot machen, das unter dem Angebotspreis liegt, und der Verkäufer dann kontern kann. Wichtig ist, dass der geforderte Preis realistisch ist und sich an aktuellen Vergleichspreisen für ähnliche Objekte in der Region orientiert. Eine grobe Einschätzung des Marktwerts hilft, nicht zu viel zu zahlen.

Bei der Einigung werden neben dem Kaufpreis auch weitere Punkte festgelegt, etwa der gewünschte Übergabetermin, ob Möbel oder Inventar mitverkauft werden und ob bestimmte Reparaturen noch vom Verkäufer übernommen werden sollen. Typische Vereinbarungen sind:

  • Festlegung des endgültigen Kaufpreises und der Zahlungsmodalitäten.
  • Vereinbarung des Übergabetermins und der Übergabebedingungen (z.B. bezugsfertig, leergeräumt).
  • Klärung, ob Mietverhältnisse bestehen bleiben und wie diese geregelt werden.
  • Festlegung, ob bestimmte Reparaturen oder Instandsetzungen noch vom Verkäufer durchgeführt werden.

4. Notar beauftragen und Vertragsentwurf

Sobald Käufer und Verkäufer sich einig sind, wird in der Regel ein Notar beauftragt, der den Kaufvertrag beurkundet. In Hannover ist der Notar für die rechtliche Sicherheit des Kaufs verantwortlich und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Der Notar sammelt zunächst alle relevanten Daten: Angaben zu Käufer und Verkäufer, exakte Beschreibung der Immobilie (Lage, Flurstück, Grundbuchblatt), vereinbarter Kaufpreis, gewünschter Übergabetermin sowie besondere Umstände wie bestehende Mietverhältnisse oder mitverkauftes Inventar.

Auf Basis dieser Informationen erstellt der Notar einen Kaufvertragsentwurf, den alle Beteiligten vor dem Beurkundungstermin erhalten und in Ruhe prüfen können. In diesem Entwurf werden unter anderem festgelegt:

  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten (z.B. Fälligkeit bei Eintragung der Vormerkung).
  • Bestimmungen zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
  • Vereinbarungen zu Mängeln, Gewährleistung und Haftung.
  • Bedingungen für die Auflassungsvormerkung und die Löschung bestehender Grundschulden.

5. Notartermin und Beurkundung

Der Notartermin ist der zentrale rechtliche Schritt beim Immobilienkauf. Käufer und Verkäufer erscheinen gemeinsam in der Kanzlei, der Notar liest den Vertrag vollständig vor, erläutert rechtliche Klauseln und klärt offene Fragen. Erst mit der Unterschrift beider Parteien wird der Kaufvertrag rechtswirksam. Ab diesem Zeitpunkt ist der Verkauf verbindlich, und die weiteren Schritte laufen nach einem festen Ablauf ab.

Während des Termins werden auch eventuelle Grundschulden für die Finanzierung der Bank beurkundet. Die Bank lässt in der Regel eine Grundschuld an der Immobilie eintragen, bevor das Darlehen ausgezahlt wird. Dieser Vorgang läuft wie folgt ab:

  • Die Bank stellt das Formular für die Grundschuldbestellung bereit.
  • Die Grundschuldbestellung wird beim Notar beurkundet.
  • Die Urkunde wird beim Grundbuchamt eingereicht.
  • Die Grundschuld wird ins Grundbuch eingetragen.
  • Die Bank gibt die Kreditsumme frei.

6. Vormerkung und Fälligkeitsvoraussetzungen

Nach der Beurkundung beantragt der Notar die Auflassungsvormerkung zu Gunsten des Käufers im Grundbuch. Die Vormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf die Eigentumsumschreibung und schützt ihn, falls der Verkäufer zwischenzeitlich das Grundstück an Dritte verkaufen oder belasten möchte. In Hannover wird die Auflassungsvormerkung in der Regel deutlich schneller eingetragen als die eigentliche Eigentumsumschreibung.

Der Kaufpreis wird erst fällig, wenn bestimmte Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören typischerweise die Eintragung der Auflassungsvormerkung, die Vorlage der Lastenfreistellungserklärung der Verkäuferbank sowie der Eingang behördlicher Genehmigungen. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, teilt der Notar dies dem Käufer und dem Verkäufer mit, und der Käufer kann den Kaufpreis zahlen. Mit Zahlung des vollständigen Kaufpreises geht in der Regel der Besitz auf den Käufer über, der dann einziehen oder mit Renovierungsarbeiten beginnen kann.

  • Auflassungsvormerkung im Grundbuch beantragen und eintragen lassen.
  • Lastenfreistellungserklärungen der Gläubigerbanken einholen.
  • Behördliche Genehmigungen einholen, falls erforderlich.
  • Fälligkeitsmitteilung des Notars abwarten.
  • Kaufpreis direkt vom Käufer an den Verkäufer überweisen.

7. Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Nachdem der Verkäufer dem Notar den Erhalt des Geldes bestätigt hat, leitet der Notar die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch ein. Für Grundstücke im Stadtgebiet Hannover ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Hannover zuständig. Die Bearbeitungszeit für die Eigentumsumschreibung beträgt in der Regel mehrere Wochen, während die Auflassungsvormerkung deutlich schneller eingetragen wird.

In der Zeit zwischen der Kaufpreiszahlung und der Eigentumsumschreibung ist der Käufer durch die Vormerkung geschützt. Erst mit der Eintragung im Grundbuch ist der Eigentumswechsel rechtlich vollzogen. Typische Schritte in dieser Phase sind:

  • Bestätigung des Gelderhalts durch den Verkäufer an den Notar.
  • Einreichung der erforderlichen Unterlagen beim Grundbuchamt.
  • Bearbeitung der Eigentumsumschreibung durch das Grundbuchamt.
  • Benachrichtigung des Käufers über die erfolgte Eintragung.

8. Übergabe der Immobilie und Schlüsselübergabe

Nach der Eigentumsumschreibung folgt die physische Übergabe der Immobilie. In Hannover wird häufig ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem Zählerstände, Zustand der Immobilie und eventuelle Mängel dokumentiert werden. Dieses Protokoll schützt beide Parteien und dient als Nachweis für den Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe.

Wichtige Punkte bei der Übergabe:

  • Erstellung eines Übergabeprotokolls mit Zählerständen und Zustandsbeschreibung.
  • Übergabe aller Schlüssel und Zugänge (z.B. Garagentor, Briefkasten).
  • Klärung offener Fragen zu Mietverhältnissen, Hausordnung oder Verwaltung.
  • Absprache über eventuelle Nachbesserungen oder Reparaturen.

Fazit

Der Immobilienkauf in Hannover ist ein strukturierter Prozess, der von der Finanzierung über die Verhandlung bis hin zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch reicht. Jeder Schritt hat seine Bedeutung und trägt dazu bei, dass der Kauf rechtlich sicher und finanziell nachvollziehbar abläuft. Wer sich im Vorfeld gut vorbereitet, alle Unterlagen bereithält und die Rolle des Notars versteht, kann den Kauf einer Immobilie in Hannover mit Sicherheit und Transparenz gestalten.

Auf der Suche
nach einem
Immobilienmakler?

Michael Freitag — Gründer FREITAG® Immobilien
Michael Freitag
Gründer der FREITAG® Immobilien GmbH
Über 15 Jahre Erfahrung in Bayern & Umland
— FREITAG Immobilien

Ihr diskreter Partner für institutionelle Transaktionen im DACH-Raum.

Als Premium-Immobilienkanzlei mit Sitz in München begleiten wir Investoren, Family Offices, Bauträger und Bestandshalter bei Ankauf, Verkauf und Bewertung von Wohn-, Zins- und Gewerbeobjekten — vertraulich, marktnah und auf Augenhöhe.

3.600+
Gemeinden im Marktradar
48 h
Erst­einschätzung Ihres Objekts
Off-Market
Diskreter Käuferkreis
DACH
DE · AT · CH
— Vertraulicher Kontakt

Sprechen wir über Ihr Portfolio.

Ankaufsprofile, Off-Market-Opportunitäten, Bewertungen oder Projektentwicklungs-Anfragen — wir antworten persönlich innerhalb von 24 Stunden, NDA selbstverständlich.

Telefon
+49 (0) 89 158 90 140
E-Mail
E-Mail anzeigen
Sitz
München