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Wie hoch ist die Maklerprovision in Regensburg?

In Regensburg liegt die Maklerprovision beim Haus- oder Wohnungskauf meist bei 7,14 % des Kaufpreises, hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt – beim Mieten gilt das Bestellerprinzip mit maximal zwei Nettokaltmieten plus MwSt. für den Mieter, wenn er den Makler beauftragt hat.

7 min Lesezeit
Wie hoch ist die Maklerprovision in Regensburg?

Wer in Regensburg eine Immobilie kaufen oder mieten möchte, stößt früher oder später auf die Frage der Maklerprovision. Diese Gebühr ist ein wichtiger Kostenfaktor und kann den Gesamtbetrag eines Kaufs oder einer Mietvertragslaufzeit deutlich erhöhen. In Regensburg gelten im Wesentlichen dieselben bundesweiten Regelungen wie in ganz Bayern, mit einigen Besonderheiten bei der Aufteilung der Kosten zwischen Käufer und Verkäufer sowie beim Mietrecht. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, wie hoch die Maklerprovision in Regensburg in der Praxis ist, wer sie zahlt, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten und wie sich die Kosten konkret berechnen lassen.

Was ist eine Maklerprovision überhaupt?

Die Maklerprovision – auch Maklercourtage genannt – ist eine Gebühr, die ein Immobilienmakler für seine Dienstleistungen beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie erhält. Sie entsteht erst, wenn der Makler einen Kauf- oder Mietvertrag erfolgreich vermittelt hat. Ohne einen wirksamen Maklervertrag und einen tatsächlich zustande gekommenen Vertrag besteht in der Regel kein Provisionsanspruch.

Die Provision wird in der Regel als Prozentsatz vom Kaufpreis (bei Kauf) oder als Mehrfaches der Nettokaltmiete (bei Miete) berechnet. Sie ist in der Regel inklusive Mehrwertsteuer angegeben, sodass der ausgewiesene Prozentsatz bereits die 19‑prozentige Umsatzsteuer enthält. Für Verbraucher ist wichtig zu wissen, dass die Maklerprovision nicht automatisch fällig ist, sondern vertraglich vereinbart und nur bei Erfolg des Maklers zu zahlen ist.

  • Die Maklerprovision ist eine Vergütung für die Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags.
  • Sie entsteht erst, wenn der Vertrag tatsächlich zustande kommt.
  • Sie wird meist als Prozentsatz vom Kaufpreis oder als Vielfaches der Miete berechnet.
  • Sie ist in der Regel inklusive Mehrwertsteuer angegeben.
  • Ohne wirksamen Maklervertrag und ohne erfolgreiche Vermittlung besteht in der Regel kein Anspruch.

Höhe der Maklerprovision beim Kauf in Regensburg

In Regensburg liegt die übliche Maklerprovision beim Kauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern bei rund 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Diese Summe wird in der Praxis fast immer hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, sodass jede Seite etwa 3,57 Prozent des Kaufpreises zahlt. Diese Prozentsätze sind in Bayern und vielen anderen Bundesländern als branchenüblich etabliert.

Ein Beispiel: Wird eine Eigentumswohnung in Regensburg für 200.000 Euro verkauft, ergibt sich eine Gesamtprovision von 7,14 Prozent, also 14.280 Euro. Davon zahlt der Käufer 7.140 Euro und der Verkäufer ebenfalls 7.140 Euro. Diese Aufteilung gilt insbesondere dann, wenn beide Parteien Verbraucher sind und es sich um eine typische Wohnimmobilie handelt. Bei Grundstücken, Mehrfamilienhäusern oder gewerblichen Objekten kann die Provision und ihre Aufteilung individuell verhandelt werden.

  • Typische Gesamtprovision: etwa 7,14 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
  • Aufteilung: meist je 3,57 % für Käufer und Verkäufer.
  • Beispiel: 200.000 Euro Kaufpreis → 14.280 Euro Provision, je 7.140 Euro pro Seite.
  • Bei Mehrfamilienhäusern oder Grundstücken ist die Aufteilung frei verhandelbar.
  • Die Provision wird erst nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrags fällig.

Wer zahlt die Maklerprovision beim Kauf?

Beim Kauf von Wohnimmobilien in Regensburg gilt eine gesetzliche Neuregelung: Die Partei, die den Makler ursprünglich beauftragt hat, muss mindestens 50 Prozent der Maklerprovision tragen. In der Praxis bedeutet das, dass Verkäufer und Käufer die Provision in der Regel zu gleichen Teilen übernehmen. Es ist jedoch möglich, dass die beauftragende Partei einen höheren Anteil übernimmt, wenn dies ausdrücklich im Maklervertrag vereinbart wird.

Wird der Makler vom Verkäufer beauftragt, ist dieser rechtlich verpflichtet, mindestens die Hälfte der Provision zu zahlen. Der Käufer kann dann maximal die andere Hälfte tragen. Umgekehrt gilt: Wenn der Käufer den Makler beauftragt, muss er mindestens 50 Prozent zahlen, während der Verkäufer freiwillig einen Teil übernehmen kann. In Regensburg ist es üblich, dass beide Seiten je 3,57 Prozent zahlen, unabhängig davon, wer den Makler ursprünglich beauftragt hat.

  • Die beauftragende Partei muss mindestens 50 % der Provision tragen.
  • Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision meist hälftig.
  • Der Käufer darf maximal 50 % der Provision zahlen.
  • Die genaue Aufteilung muss im Maklervertrag schriftlich festgehalten werden.
  • Bei gewerblichen oder größeren Objekten ist eine andere Aufteilung möglich.

Maklerprovision beim Mieten in Regensburg

Beim Mieten einer Wohnung oder eines Hauses in Regensburg gilt das sogenannte Bestellerprinzip. Danach zahlt grundsätzlich derjenige die Maklerprovision, der den Makler beauftragt hat. Wird der Makler vom Vermieter beauftragt, trägt der Vermieter die Kosten. Wird der Makler vom Mieter beauftragt, zahlt der Mieter die Provision – allerdings mit gesetzlichen Obergrenzen.

Für Wohnimmobilien ist die Maklerprovision beim Mieten auf maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer begrenzt. Das bedeutet: Wenn die Nettokaltmiete 800 Euro beträgt, darf die Provision maximal 1.600 Euro plus 19 Prozent MwSt. betragen, also insgesamt etwa 1.904 Euro. Diese Obergrenze gilt unabhängig davon, ob der Vermieter oder der Mieter den Makler beauftragt hat. In der Praxis zahlen Mieter in Regensburg nur dann eine Maklerprovision, wenn sie den Makler selbst beauftragt haben.

  • Beim Mieten gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision.
  • Die Provision ist auf maximal zwei Nettokaltmieten plus MwSt. begrenzt.
  • Mieter zahlen nur, wenn sie den Makler selbst beauftragt haben.
  • Vermieter tragen die Kosten, wenn sie den Makler beauftragen.
  • Die Provision wird in der Regel bei Vertragsunterzeichnung fällig.

Wann ist die Maklerprovision fällig?

Die Maklerprovision wird erst dann fällig, wenn der Makler seinen Auftrag erfolgreich erfüllt hat. Das bedeutet: Beim Kauf muss der Kaufvertrag notariell beurkundet sein, beim Mieten muss der Mietvertrag wirksam geschlossen sein. Solange kein Vertrag zustande kommt, besteht in der Regel kein Provisionsanspruch – es sei denn, der Maklervertrag sieht etwas anderes ausdrücklich vor.

In Regensburg ist es üblich, dass die Provision nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags oder nach Unterzeichnung des Mietvertrags fällig wird. Der Makler kann dann die Rechnung stellen und die Zahlung verlangen. Verbraucher haben das Recht, vor Zahlung einen Nachweis zu verlangen, dass die andere Partei ihre vereinbarte Provision bereits beglichen hat. Dieses Recht dient dem Schutz vor doppelten Zahlungen.

  • Provision ist erst bei erfolgreichem Vertragsabschluss fällig.
  • Beim Kauf: nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrags.
  • Beim Mieten: nach wirksamer Unterzeichnung des Mietvertrags.
  • Verbraucher können vor Zahlung einen Nachweis über die Zahlung der anderen Partei verlangen.
  • Ohne wirksamen Vertrag besteht in der Regel kein Provisionsanspruch.

Welche Leistungen sind in der Provision enthalten?

Die Maklerprovision in Regensburg deckt in der Regel das gesamte Servicepaket vom ersten Kontakt bis zur Übergabe der Immobilie ab. Dazu gehören unter anderem die Erstellung einer Preiseinschätzung, die Erstellung eines Exposés, die Bearbeitung von Anfragen, die Organisation und Durchführung von Besichtigungen sowie die Begleitung bei Preisverhandlungen und die Vorbereitung der notwendigen Unterlagen für den Notar.

Beim Verkauf übernimmt der Makler häufig auch die Koordination mit Notar, Banken und Behörden, die Bonitätsprüfung von Kaufinteressenten und die Begleitung bis zur Übergabe der Immobilie. Beim Mieten unterstützt der Makler bei der Auswahl geeigneter Mieter, der Durchführung von Besichtigungen und der Vorbereitung des Mietvertrags. Alle diese Leistungen sind in der vereinbarten Provision enthalten und müssen nicht zusätzlich bezahlt werden.

  • Preiseinschätzung und Marktanalyse der Immobilie.
  • Erstellung eines professionellen Exposés.
  • Organisation und Durchführung von Besichtigungen.
  • Begleitung bei Preisverhandlungen und Vertragsverhandlungen.
  • Vorbereitung und Koordination der notariellen Beurkundung (Kauf) oder des Mietvertragsabschlusses.
  • Übergabe der Immobilie und Nachbetreuung bis zum Vertragsbeginn.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Schutz für Verbraucher

In Deutschland und damit auch in Regensburg sind Maklerprovisionen durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Wichtige Paragraphen sind § 652 BGB, der den Provisionsanspruch des Maklers beschreibt, sowie § 656d BGB, der das Recht des Käufers auf Nachweis der Zahlung der Provision durch den Verkäufer festlegt. Zudem gelten spezielle Regelungen für Wohnimmobilien, die die Aufteilung der Provision und die Obergrenzen beim Mieten betreffen.

Verbraucher in Regensburg profitieren von mehreren Schutzmechanismen: Die Provision muss immer schriftlich im Maklervertrag festgehalten werden, die Höhe muss angemessen sein und die Obergrenzen beim Mieten dürfen nicht überschritten werden. Zudem besteht das Recht, vor Zahlung einen Nachweis über die Zahlung der anderen Partei zu verlangen. Bei Zweifeln an der Höhe oder Rechtmäßigkeit der Provision kann ein Fachanwalt für Immobilienrecht oder eine Verbraucherberatungsstelle weiterhelfen.

  • Die Provision muss im Maklervertrag schriftlich vereinbart sein.
  • Die Höhe muss angemessen und nachvollziehbar sein.
  • Beim Mieten gelten gesetzliche Obergrenzen von zwei Nettokaltmieten plus MwSt.
  • Verbraucher können vor Zahlung einen Nachweis über die Zahlung der anderen Partei verlangen.
  • Bei Streitigkeiten kann ein Fachanwalt oder eine Verbraucherberatungsstelle eingeschaltet werden.

Fazit

In Regensburg liegt die Maklerprovision beim Kauf von Wohnimmobilien in der Regel bei 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Beim Mieten gilt das Bestellerprinzip mit einer Obergrenze von maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. Die Provision wird erst bei erfolgreichem Vertragsabschluss fällig und deckt das gesamte Servicepaket des Maklers ab. Verbraucher sind durch gesetzliche Regelungen und Schutzrechte gut abgesichert, sollten aber immer den Maklervertrag sorgfältig prüfen und sich bei Unklarheiten rechtzeitig beraten lassen.

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