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Wie hoch ist die Maklerprovision in Linz?

Wie hoch ist die Maklerprovision in Linz? Ein Ratgeber zu Bestellerprinzip, Höchstgrenzen und typischen Praxisfällen für Miete und Kauf in der Stadt und Region Linz.

6 min Lesezeit
Wie hoch ist die Maklerprovision in Linz?

In Linz und Umgebung spielen Immobilienmakler bei der Wohnungssuche und beim Hauskauf eine große Rolle. Doch viele Menschen fragen sich: Wie viel Provision muss ich tatsächlich zahlen, wer zahlt überhaupt, und welche Höchstgrenzen gelten? In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, wie die Maklerprovision in Linz bei Mietwohnungen und Immobilienkäufen berechnet wird, welche gesetzlichen Regeln gelten und worauf es in der Praxis ankommt.

Was ist eine Maklerprovision überhaupt?

Eine Maklerprovision ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungstätigkeit erhält. Der Makler vermittelt zwischen Vermieter und Mieter oder zwischen Verkäufer und Käufer. Er sucht passende Objekte, organisiert Besichtigungen, unterstützt bei Vertragsverhandlungen und sorgt dafür, dass der Vertrag zustande kommt. Die Provision ist in der Regel ein Prozentsatz des Kaufpreises oder ein Vielfaches der Monatsmiete.

In Linz unterscheidet man zwischen Provisionen bei der Vermietung von Wohnungen und bei der Vermittlung von Immobilienkäufen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind unterschiedlich, und auch die Praxis kann je nach Maklerbüro variieren. Wichtig ist, dass die Provision nur dann fällig wird, wenn der Makler tatsächlich erfolgreich vermittelt hat.

Bestellerprinzip bei der Vermietung in Linz

Seit Juli 2023 gilt in Österreich das sogenannte Bestellerprinzip bei der Vermietung von Wohnungen. Das bedeutet: Nur derjenige, der den Makler zuerst beauftragt, muss die Provision zahlen. In der Praxis heißt das, dass in den meisten Fällen der Vermieter die Maklerprovision trägt, nicht der Mieter. Dieses Prinzip gilt auch in Linz und Umgebung.

Der Mieter muss nur dann eine Provision zahlen, wenn er selbst den Makler mit der Wohnungssuche beauftragt hat. Das ist relativ selten, da die meisten Vermieter den Makler direkt beauftragen. Wenn der Vermieter den Makler beauftragt, darf der Makler keine zusätzliche Provision vom Mieter verlangen. Dieses Prinzip soll Mieter entlasten und die Kostenstruktur transparenter machen.

  • Nur der Erstauftraggeber zahlt die Provision.
  • In der Regel ist der Vermieter der Erstauftraggeber.
  • Mieter zahlen nur, wenn sie selbst den Makler beauftragen.
  • Doppelmaklerei (Provision von beiden Seiten) ist nicht mehr erlaubt.
  • Die Beauftragung muss schriftlich oder auf einem dauerhaft verfügbaren Datenträger erfolgen.

Höchstgrenzen der Maklerprovision bei Mietwohnungen

Die Höhe der Maklerprovision bei Mietwohnungen ist gesetzlich begrenzt. Diese Grenzen gelten unabhängig davon, ob der Vermieter oder der Mieter den Makler beauftragt hat. In Linz orientieren sich Makler an diesen gesetzlichen Höchstgrenzen, auch wenn sie im Einzelfall weniger verlangen können.

Bei unbefristeten Mietverträgen und bei Verträgen, die auf mehr als drei Jahre befristet sind, darf die Provision höchstens zwei Brutto-Monatsmieten betragen. Bei Mietverträgen, die auf drei Jahre oder weniger befristet sind, darf die Provision nur eine Brutto-Monatsmiete betragen. Für auf drei Jahre oder kürzer befristete Verträge darf die Provision sogar nur eine halbe Monatsmiete betragen.

  • Unbefristete Mietverträge: max. 2 Brutto-Monatsmieten.
  • Mehr als 3 Jahre befristet: max. 2 Brutto-Monatsmieten.
  • 3 Jahre oder weniger befristet: max. 1 Brutto-Monatsmiete.
  • 3 Jahre oder weniger befristet: max. 0,5 Brutto-Monatsmiete.
  • Makelnde Hausverwalter: max. 1 Brutto-Monatsmiete.

Beispielrechnung für eine Mietwohnung in Linz

Stellen Sie sich vor, Sie mieten eine Wohnung in Linz mit einer Bruttomonatsmiete von 1.200 Euro. Der Vermieter hat den Makler beauftragt, die Wohnung zu vermieten. Da der Vermieter der Erstauftraggeber ist, zahlt er die Provision. Bei einem unbefristeten Mietvertrag darf der Makler höchstens 2 Brutto-Monatsmieten verlangen.

In diesem Beispiel beträgt die maximale Maklerprovision 2.400 Euro (2 x 1.200 Euro). Diese Summe zahlt der Vermieter, nicht der Mieter. Wenn der Mietvertrag auf drei Jahre befristet wäre, dürfte die Provision nur 1.200 Euro betragen. Bei einer Befristung von drei Jahren oder weniger wäre die Provision auf 600 Euro begrenzt.

Maklerprovision beim Immobilienkauf in Linz

Beim Kauf einer Immobilie in Linz ist die Situation anders als bei der Vermietung. Hier zahlt in der Regel der Käufer die Maklerprovision, unabhängig davon, wer den Makler zuerst beauftragt hat. Die Höhe der Provision ist frei verhandelbar, unterliegt aber gesetzlichen Höchstgrenzen.

Die Provision wird nur fällig, wenn der Makler die Immobilie erfolgreich vermittelt hat. Das bedeutet, dass der Kaufvertrag zustande kommen muss. Wenn der Kaufvertrag aus irgendeinem Grund nicht zustande kommt, fällt in der Regel keine Provision an. Die Provision ist in der Regel sofort fällig, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

  • Käufer zahlt in der Regel die Provision.
  • Provision nur bei erfolgreichem Verkauf.
  • Höhe frei verhandelbar, aber mit Höchstgrenzen.
  • Provision in der Regel sofort fällig.
  • Ausnahmen bei Rücktrittsrecht oder aufschiebenden Bedingungen.

Höchstgrenzen der Maklerprovision beim Kauf

Die Höhe der Maklerprovision beim Kauf richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Es gelten unterschiedliche Höchstsätze je nach Kaufpreis. Diese Grenzen gelten auch in Linz und Umgebung.

Bei einem Kaufpreis bis 36.336,42 Euro darf die Provision maximal 4 Prozent des Kaufpreises betragen. Bei einem Kaufpreis zwischen 36.336,43 und 48.448,51 Euro beträgt die maximale Provision 1.453,46 Euro. Bei einem Kaufpreis über 48.448,51 Euro darf die Provision maximal 3 Prozent des Kaufpreises betragen.

  • Kaufpreis bis 36.336,42 Euro: max. 4 %.
  • Kaufpreis 36.336,43–48.448,51 Euro: max. 1.453,46 Euro.
  • Kaufpreis über 48.448,51 Euro: max. 3 %.
  • Provision inklusive MwSt.
  • Höchstgrenzen gelten unabhängig vom Makler.

Beispielrechnung für einen Immobilienkauf in Linz

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Haus in Linz mit einem Kaufpreis von 300.000 Euro. Der Makler hat die Immobilie erfolgreich vermittelt. Die Provision ist frei verhandelbar, unterliegt aber den gesetzlichen Höchstgrenzen.

Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro liegt die maximale Provision bei 3 Prozent des Kaufpreises, also 9.000 Euro. Der Makler kann weniger verlangen, aber nicht mehr. Diese Summe zahlt in der Regel der Käufer. Wenn der Kaufvertrag unter aufschiebenden Bedingungen abgeschlossen wird, kann die Fälligkeit der Provision auf den Zeitpunkt des Wegfalls der Bedingungen verschoben werden.

Worauf Sie bei der Maklerprovision in Linz achten sollten

Bevor Sie einen Makler in Linz beauftragen, sollten Sie die Provision genau klären. Fragen Sie nach den gesetzlichen Höchstgrenzen und lassen Sie sich die vereinbarte Provision schriftlich bestätigen. Achten Sie darauf, dass die Beauftragung schriftlich oder auf einem dauerhaft verfügbaren Datenträger erfolgt.

Prüfen Sie, ob der Makler bereits vom Vermieter beauftragt wurde, wenn Sie eine Wohnung mieten. In diesem Fall dürfen Sie keine zusätzliche Provision zahlen. Wenn Sie selbst den Makler beauftragen, sollten Sie die Höhe der Provision im Voraus festlegen und sich schriftlich bestätigen lassen.

  • Klären Sie die Höhe der Provision im Voraus.
  • Lassen Sie sich die Provision schriftlich bestätigen.
  • Prüfen Sie, ob der Makler bereits vom Vermieter beauftragt wurde.
  • Achten Sie auf die gesetzlichen Höchstgrenzen.
  • Fragen Sie nach eventuellen Rabatten oder Sonderkonditionen.

Fazit

In Linz gelten klare Regeln für die Maklerprovision bei der Vermietung und beim Kauf von Immobilien. Beim Mieten zahlt in der Regel der Vermieter die Provision, während beim Kauf der Käufer die Provision trägt. Die Höhe der Provision ist gesetzlich begrenzt und richtet sich nach dem Kaufpreis oder der Monatsmiete. Wichtig ist, die Beauftragung schriftlich zu klären und die gesetzlichen Höchstgrenzen zu beachten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

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