Barrierefreier Umbau: Welche Zuschüsse gibt es?
Welche Zuschüsse gibt es für einen barrierefreien Umbau? Überblick über Pflegekasse, KfW, Länder und weitere Förderungen 2026.

Ein barrierefreier Umbau macht das Wohnen im Alter oder bei Behinderung sicherer, selbstbestimmter und komfortabler. Doch die Kosten für Treppenlifte, breitere Türen, Rampen oder ein altersgerechtes Bad können schnell in die Tausende gehen. Zum Glück gibt es heute mehrere staatliche und kommunale Zuschüsse, die einen Teil dieser Investitionen übernehmen. In diesem Ratgeber werden die wichtigsten Fördermöglichkeiten – von der Pflegekasse über die KfW bis zu Landes- und Kommunalprogrammen – übersichtlich erklärt, damit Sie gezielt planen und beantragen können.
Warum ein barrierefreier Umbau sinnvoll ist
Ein barrierefreier oder altersgerechter Umbau bedeutet, Wohnraum so zu gestalten, dass Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Behinderungen oder im höheren Alter möglichst selbstständig leben können. Typische Maßnahmen sind breitere Türen, ebenerdige Duschen, fest installierte Haltegriffe, Rampen statt Stufen oder Treppenlifte. Ziel ist es, Stolperfallen zu vermeiden, Bewegungsflächen zu vergrößern und Alltagssituationen wie Duschen, Toilettengang oder Kochen sicherer zu machen.
Ein solcher Umbau ist nicht nur für pflegebedürftige Menschen relevant, sondern auch für Familien mit kleinen Kindern, ältere Mieter oder Eigentümer, die langfristig in ihrer Wohnung bleiben möchten. Viele Maßnahmen steigern zudem den Wohnkomfort für alle Bewohner und können den Wert der Immobilie erhöhen. Gerade weil die Investitionen nicht selten mehrere Tausend Euro betragen, lohnt sich ein genauer Blick auf vorhandene Zuschüsse.
Zuschuss der Pflegekasse: bis 4.180 Euro pro Maßnahme
Die Pflegekasse ist eine der wichtigsten Förderquellen, wenn bereits ein Pflegegrad 1 bis 5 vorliegt. Sie gewährt einen Zuschuss für bauliche Anpassungen, die die Selbstständigkeit im Alltag verbessern. Pro Maßnahme können bis zu 4.180 Euro übernommen werden. Lebt mehr als eine pflegebedürftige Person im Haushalt, kann der Zuschuss pro Person beantragt werden – theoretisch bis zu viermal, also maximal 16.720 Euro insgesamt.
Förderfähig sind beispielsweise der Einbau einer ebenerdigen Dusche, die Verbreiterung von Türen, die Installation eines Treppenlifts oder die Anbringung von festen Haltegriffen. Wichtig ist, dass die Maßnahmen medizinisch sinnvoll sind und die Pflegebedürftigkeit erleichtern. Der Zuschuss muss vor Beginn der Arbeiten beantragt werden; nachträgliche Bewilligungen sind in der Regel nicht möglich.
- —Zuschuss pro Maßnahme bis 4.180 Euro
- —Mehrere pflegebedürfte Personen im Haushalt: bis zu 16.720 Euro gesamt
- —Pflegegrad 1–5 erforderlich
- —Antrag vor Baubeginn stellen
- —Maßnahmen müssen medizinisch sinnvoll sein
KfW-Investitionszuschuss 455-B: Barrierereduzierung
Die KfW Bank bietet im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ einen Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung an. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und richtet sich an Eigentümer und Vermieter, die bestehende Wohngebäude barrierefreier gestalten möchten. Das Programm wurde nach einer Unterbrechung wieder aufgelegt und ist 2026 wieder nutzbar.
Der Zuschuss beträgt 10 Prozent der förderfähigen Kosten bei Einzelmaßnahmen, maximal 2.500 Euro. Wird der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, steigt der Zuschuss auf 12,5 Prozent, maximal 6.250 Euro. Förderfähig sind unter anderem Türverbreiterungen, feste Rampen, Treppenlifte oder der pflegegerechte Umbau des Badezimmers. Die förderfähigen Kosten liegen bei Einzelmaßnahmen bis 25.000 Euro pro Wohneinheit, beim Standard „Altersgerechtes Haus“ bis 50.000 Euro.
- —Zuschuss 10 % bei Einzelmaßnahmen, 12,5 % beim Standard „Altersgerechtes Haus“
- —Maximal 2.500 Euro (Einzelmaßnahmen) bzw. 6.250 Euro (Standard)
- —Förderfähige Kosten bis 25.000 Euro (Einzel) bzw. 50.000 Euro (Standard)
- —Mindestinvestition 2.000 Euro
- —Programm läuft wieder ab 2026
KfW-Kredit 159: Altersgerecht Umbauen
Neben dem Zuschussprogramm 455-B bietet die KfW auch den Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ an. Hierbei handelt es sich um ein Darlehen mit günstigen Konditionen, das für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum altersgerechten Umbau genutzt werden kann. Der Kredit eignet sich besonders, wenn die Investitionen höher sind und ein Teil über ein Darlehen finanziert werden soll.
Der Kredit kann mit dem Zuschuss 455-B kombiniert werden, sodass ein Teil der Kosten als Zuschuss übernommen und der Rest über ein günstiges Darlehen finanziert wird. Typische förderfähige Maßnahmen sind ähnliche wie beim Zuschuss: barrierefreie Bäder, breitere Türen, Rampen, Aufzüge oder Treppenlifte. Die genauen Konditionen (Zinssatz, Tilgung, Laufzeit) können je nach Programmstand variieren und sollten vorab geprüft werden.
- —Günstiges Darlehen für barrierefreie Umbauten
- —Kombination mit Zuschuss 455-B möglich
- —Förderfähige Maßnahmen ähnlich wie beim Zuschuss
- —Eigentümer und Vermieter können in der Regel förderfähig sein
- —Konditionen vor Antragstellung prüfen
Länder- und Kommunalprogramme
Neben Bundesprogrammen bieten viele Bundesländer, Städte und Gemeinden eigene Förderprogramme für barrierefreies Bauen und Umbauen an. Diese können als Zuschüsse, Darlehen oder Kombinationen aus beiden auftreten und sind oft einkommensabhängig. Die Förderhöhe, die Antragsbedingungen und die Art der Maßnahmen unterscheiden sich je nach Region deutlich.
Ansprechpartner sind in der Regel die Wohnraumförderstellen der Kommunen oder Landkreise. Dort können Informationen zu lokalen Programmen, Fristen und Antragsformularen eingeholt werden. In einigen Regionen gibt es spezielle Programme für Menschen mit Behinderung oder für den Umbau von Mietwohnungen. Wer in einem solchen Gebiet wohnt, sollte diese zusätzlichen Fördermöglichkeiten unbedingt prüfen.
- —Jedes Bundesland hat eigene Programme
- —Zuschüsse und Darlehen möglich
- —Häufig einkommensabhängig
- —Ansprechpartner: Wohnraumförderstellen der Kommunen
- —Spezielle Programme für Menschen mit Behinderung möglich
Rehabilitationsträger und Sozialamt
Neben Pflegekasse und KfW können auch Rehabilitationsträger und das Sozialamt bei barrierefreien Umbauten unterstützen. Rehabilitationsträger sind beispielsweise Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger oder Berufsgenossenschaften. Sie fördern Maßnahmen, die die Teilhabe am Arbeitsleben oder die Selbstständigkeit im Alltag verbessern.
Das Sozialamt kann in bestimmten Fällen Zuschüsse oder Darlehen für Umbauten gewähren, wenn die finanzielle Situation der Betroffenen dies erfordert. Voraussetzung ist meist eine Bedürftigkeitsprüfung. Auch hier lohnt sich eine frühzeitige Anfrage, um zu klären, ob und in welcher Höhe Unterstützung möglich ist.
- —Rehabilitationsträger: Rentenversicherung, Unfallversicherung, Berufsgenossenschaften
- —Förderung zur Teilhabe und Selbstständigkeit
- —Sozialamt: Zuschüsse oder Darlehen bei Bedürftigkeit
- —Bedürftigkeitsprüfung oft erforderlich
- —Frühzeitige Anfrage empfehlenswert
Praxisbeispiele: Wie sich Zuschüsse kombinieren lassen
In der Praxis lassen sich mehrere Förderungen häufig kombinieren. Ein Beispiel: Eine Eigentümerin mit Pflegegrad 3 möchte ihr Bad barrierefrei umbauen. Die Gesamtkosten betragen 15.000 Euro. Sie beantragt bei der Pflegekasse einen Zuschuss von 4.180 Euro und zusätzlich den KfW-Zuschuss 455-B mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten, also 1.500 Euro. Die restlichen 9.320 Euro finanziert sie über den KfW-Kredit 159.
Ein weiteres Beispiel: Ein Vermieter modernisiert eine Mietwohnung und richtet sie nach dem Standard „Altersgerechtes Haus“ aus. Die förderfähigen Kosten liegen bei 40.000 Euro. Er erhält den KfW-Zuschuss 455-B mit 12,5 Prozent, also 5.000 Euro, und kombiniert dies mit einem KfW-Kredit 159 für den Restbetrag. Zusätzlich prüft er, ob ein kommunales Programm zusätzliche Zuschüsse bietet.
- —Kombination Pflegekasse + KfW-Zuschuss + KfW-Kredit möglich
- —Beispiel: 15.000 Euro Badumbau mit 4.180 Euro Pflegekasse und 1.500 Euro KfW-Zuschuss
- —Beispiel: 40.000 Euro Umbau nach Standard „Altersgerechtes Haus“ mit 5.000 Euro KfW-Zuschuss
- —Kommunale Programme können zusätzliche Zuschüsse bringen
- —Frühzeitige Planung und Antragstellung wichtig
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
Für alle Förderungen gilt: Anträge müssen in der Regel vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Nachträgliche Bewilligungen sind meist nicht möglich. Zudem sollten die Maßnahmen fachgerecht geplant und von qualifizierten Handwerksbetrieben durchgeführt werden. Eigenleistungen werden häufig nicht oder nur eingeschränkt gefördert.
Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei notwendigem medizinischem Gutachten innerhalb von fünf Wochen. Für KfW-Programme gelten eigene Bearbeitungsfristen und Unterlagen, die vorab geprüft werden sollten. Eine sorgfältige Dokumentation der Kosten (Rechnungen, Angebote) ist für alle Förderungen unerlässlich.
- —Antrag vor Baubeginn stellen
- —Nachträgliche Bewilligungen meist nicht möglich
- —Fachgerechte Planung und qualifizierte Handwerker
- —Eigenleistungen oft nicht förderfähig
- —Dokumentation der Kosten wichtig
Fazit
Ein barrierefreier Umbau ist eine sinnvolle Investition in Sicherheit, Selbstständigkeit und Lebensqualität. Dank Pflegekasse, KfW-Programmen, Länder- und Kommunalprogrammen sowie Rehabilitationsträgern und Sozialamt können erhebliche Teile der Kosten übernommen werden. Wichtig ist, frühzeitig zu planen, alle Fördermöglichkeiten zu prüfen und die Anträge rechtzeitig zu stellen. Mit einer durchdachten Kombination aus Zuschüssen und günstigen Krediten lässt sich ein barrierefreier Umbau auch bei begrenztem Budget realisieren.

