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Wie hoch ist die Maklerprovision in Augsburg?

In Augsburg liegt die Maklerprovision für Immobilienkauf in der Regel bei rund 7,14 % inkl. MwSt., die sich Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen teilen.

7 min Lesezeit
Wie hoch ist die Maklerprovision in Augsburg?

Wer in Augsburg eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, stößt früher oder später auf das Thema Maklerprovision. Die Höhe der Courtage ist kein Pauschalbetrag, sondern ein komplexes Thema, das von Bundesrecht, regionalen Gepflogenheiten und individuellen Vertragsvereinbarungen abhängt. In diesem Ratgeber wird Schritt für Schritt erklärt, wie hoch die Maklerprovision in Augsburg in der Praxis ist, wer sie zahlt, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten und wie sich Verkäufer und Käufer sinnvoll auf die Kosten vorbereiten können.

Grundlagen: Was ist die Maklerprovision?

Die Maklerprovision, auch Maklercourtage genannt, ist das Entgelt, das ein Immobilienmakler für seine Dienstleistungen erhält. Dazu gehören unter anderem die Bewertung der Immobilie, die Erstellung von Exposés, die Organisation von Besichtigungen, die Qualifizierung von Interessenten sowie die Begleitung bis zum notariellen Kaufvertrag. Die Provision wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet und ist in der Regel inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 % angegeben.

Im Gegensatz zu früheren Zeiten gibt es heute klare gesetzliche Vorgaben, insbesondere beim Kauf von Wohnimmobilien. Die Höhe der Provision ist zwar nicht pauschal festgelegt, aber die Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer ist durch das sogenannte Bestellerprinzip und weitere Regelungen begrenzt. In Augsburg orientieren sich die meisten Makler an den üblichen Sätzen, die in Bayern und im gesamten Bundesgebiet gelten.

  • Die Maklerprovision ist das Honorar für die Vermittlung einer Immobilie.
  • Sie wird meist als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet.
  • Die Provision ist in der Regel inklusive 19 % Mehrwertsteuer angegeben.
  • Sie umfasst alle Leistungen des Maklers bis zum notariellen Kaufvertrag.
  • Die genaue Höhe ist verhandelbar, unterliegt aber gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Höhe der Maklerprovision in Augsburg

In Augsburg liegt die Maklerprovision für den Kauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern in der Regel bei rund 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Diese Gesamtprovision wird in der Praxis zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, sodass jede Partei etwa 3,57 % des Kaufpreises zahlt. Diese Sätze entsprechen den üblichen Provisionen in Bayern und sind in vielen Maklerverträgen in Augsburg festgelegt.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass diese Werte keine gesetzliche Obergrenze darstellen, sondern eher Marktstandards sind. In einzelnen Fällen können Makler höhere oder niedrigere Provisionen verlangen, insbesondere bei besonders wertvollen oder komplexen Objekten. Verkäufer und Käufer haben die Möglichkeit, die Höhe der Provision im Maklervertrag zu verhandeln, solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

  • Die übliche Gesamtprovision in Augsburg beträgt rund 7,14 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
  • Käufer und Verkäufer zahlen in der Regel jeweils 3,57 %.
  • Die Provision ist verhandelbar und kann je nach Objekt und Makler abweichen.
  • Die Provision bezieht sich auf den notariell beurkundeten Kaufpreis.
  • In seltenen Fällen können höhere oder niedrigere Sätze vereinbart werden.

Wer zahlt die Maklerprovision in Augsburg?

Seit der Reform der Maklergebühren im Jahr 2020 gilt beim Kauf von Wohnimmobilien in Deutschland das Prinzip der gleichmäßigen Aufteilung der Maklerprovision. In Augsburg bedeutet dies, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer in der Regel jeweils die Hälfte der Gesamtprovision tragen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Makler von beiden Parteien beauftragt wird. Die genaue Aufteilung muss im Maklervertrag schriftlich festgehalten werden.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Wird der Makler ausschließlich vom Verkäufer beauftragt, kann der Käufer nur dann zur Zahlung verpflichtet werden, wenn der Verkäufer mindestens denselben Anteil übernimmt. Umgekehrt kann der Verkäufer nicht verpflichtet werden, die Provision zu zahlen, wenn der Makler ausschließlich vom Käufer beauftragt wurde. Einseitige Maklerverträge, die den Käufer allein mit der Provision belasten, sind seit 2020 nicht mehr zulässig.

  • Käufer und Verkäufer teilen die Provision in der Regel zu gleichen Teilen.
  • Die Aufteilung muss im Maklervertrag schriftlich festgelegt werden.
  • Einseitige Verträge zugunsten des Verkäufers sind nicht mehr zulässig.
  • Der Käufer zahlt erst, wenn der Verkäufer seine Vergütung nachgewiesen hat.
  • Die Provision ist nur fällig, wenn ein Kaufvertrag zustande kommt.

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Bestellerprinzip

Die Höhe und Aufteilung der Maklerprovision in Augsburg unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der Makler- und Bauträgerverordnung. Das sogenannte Bestellerprinzip besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch die Provision zahlt. Beim Kauf von Wohnimmobilien wurde dieses Prinzip jedoch durch die Reform von 2020 modifiziert, sodass die Provision nun immer zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden muss.

Die gesetzlichen Regelungen zielen darauf ab, Transparenz und Fairness bei der Vermittlung von Immobilien zu schaffen. Sie verhindern, dass Käufer allein mit hohen Provisionen belastet werden, und stellen sicher, dass die Aufteilung der Kosten klar und nachvollziehbar ist. Verkäufer und Käufer sollten sich daher vor Abschluss eines Maklervertrags über ihre Rechte und Pflichten informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.

  • Die Provision unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des BGB.
  • Das Bestellerprinzip gilt beim Kauf von Wohnimmobilien in modifizierter Form.
  • Die Provision muss zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden.
  • Einseitige Verträge zugunsten des Verkäufers sind nicht mehr zulässig.
  • Die gesetzlichen Regelungen fördern Transparenz und Fairness.

Praxisbeispiele: Wie hoch sind die Kosten in Augsburg?

Um die Höhe der Maklerprovision in Augsburg greifbar zu machen, lassen sich konkrete Beispielrechnungen anstellen. Angenommen, eine Eigentumswohnung in Augsburg wird für 400.000 Euro verkauft. Bei einer Gesamtprovision von 7,14 % inklusive Mehrwertsteuer ergibt sich eine Courtage von 28.560 Euro. Diese Summe wird zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, sodass jede Partei 14.280 Euro zahlt.

Bei einem höheren Kaufpreis von 600.000 Euro beträgt die Gesamtprovision 42.840 Euro, jeweils 21.420 Euro für Käufer und Verkäufer. Diese Beispielrechnungen verdeutlichen, dass die Maklerprovision bei Immobilienkauf in Augsburg ein erheblicher Kostenfaktor sein kann. Verkäufer sollten die Provision daher bei der Preisfindung berücksichtigen, um den Verkaufserlös realistisch zu kalkulieren.

  • Bei 400.000 Euro Kaufpreis: 28.560 Euro Gesamtprovision, je 14.280 Euro für Käufer und Verkäufer.
  • Bei 600.000 Euro Kaufpreis: 42.840 Euro Gesamtprovision, je 21.420 Euro für Käufer und Verkäufer.
  • Die Provision ist ein erheblicher Kostenfaktor beim Immobilienkauf.
  • Verkäufer sollten die Provision bei der Preisfindung berücksichtigen.
  • Käufer sollten die Provision in ihre Finanzierungsplanung einbeziehen.

Verhandlungsmöglichkeiten und individuelle Vereinbarungen

Obwohl die übliche Maklerprovision in Augsburg bei rund 7,14 % liegt, besteht Spielraum für Verhandlungen. Verkäufer mit besonders attraktiven Immobilien können versuchen, eine niedrigere Provision auszuhandeln, insbesondere wenn der Makler mit einem schnellen Verkauf rechnet. Ebenso können Käufer in bestimmten Situationen die Höhe der Provision mit dem Makler diskutieren, etwa wenn sie den Makler selbst beauftragen oder wenn der Kaufpreis besonders hoch ist.

Wichtig ist, dass alle Vereinbarungen schriftlich im Maklervertrag festgehalten werden. Dies schließt nicht nur die Höhe der Provision ein, sondern auch die Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer sowie die Bedingungen, unter denen die Provision fällig wird. Verkäufer und Käufer sollten den Vertrag sorgfältig prüfen und gegebenenfalls einen Fachanwalt zu Rate ziehen, um unerwünschte Überraschungen zu vermeiden.

  • Die Höhe der Provision ist verhandelbar.
  • Verkäufer mit attraktiven Immobilien können niedrigere Sätze aushandeln.
  • Käufer können die Provision in bestimmten Fällen mit dem Makler diskutieren.
  • Alle Vereinbarungen müssen schriftlich im Maklervertrag festgehalten werden.
  • Ein Fachanwalt kann bei der Prüfung des Vertrags helfen.

Maklerprovision bei Mietimmobilien in Augsburg

Beim Mieten von Wohnungen in Augsburg gelten andere Regelungen als beim Kauf. Hier gilt das Bestellerprinzip in seiner klassischen Form: Derjenige, der den Makler beauftragt, zahlt die Provision. Wird der Makler vom Vermieter beauftragt, trägt der Vermieter die Kosten. Der Mieter zahlt in diesem Fall keine Maklerprovision. Wird der Makler vom Mieter beauftragt, kann dieser die Provision selbst tragen.

Die Höhe der Maklerprovision bei Mietimmobilien in Augsburg beträgt in der Regel zwei Monatsmieten inklusive Mehrwertsteuer, also etwa 2,38 Monatsmieten. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Mieter nicht durch hohe Provisionen belastet werden, wenn sie die Wohnung selbst suchen. Vermieter sollten die Provision bei der Festlegung der Miete berücksichtigen, um die Gesamtkosten für den Mieter transparent zu machen.

  • Beim Mieten gilt das Bestellerprinzip in seiner klassischen Form.
  • Der Vermieter zahlt die Provision, wenn er den Makler beauftragt.
  • Der Mieter zahlt keine Provision, wenn der Vermieter den Makler beauftragt.
  • Die Provision beträgt in der Regel zwei Monatsmieten inkl. MwSt.
  • Die Provision sollte bei der Festlegung der Miete berücksichtigt werden.

Fazit

Die Maklerprovision in Augsburg ist ein wichtiger Kostenfaktor beim Kauf und Mieten von Immobilien. Für den Kauf von Wohnimmobilien liegt die übliche Gesamtprovision bei rund 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, die sich Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen teilen. Diese Sätze entsprechen den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den Marktstandards in Bayern. Beim Mieten von Wohnungen gilt das Bestellerprinzip, sodass der Vermieter die Provision zahlt, wenn er den Makler beauftragt. Verkäufer und Käufer sollten die Höhe der Provision bei der Preisfindung und Finanzierungsplanung berücksichtigen und alle Vereinbarungen schriftlich im Maklervertrag festhalten, um unerwünschte Überraschungen zu vermeiden.

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