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Wie funktioniert der Teilverkauf?

Der Teilverkauf einer Immobilie ermöglicht es Eigentümern, einen Teil ihres Vermögens zu monetarisieren, ohne ihr Zuhause aufgeben zu müssen. Erfahren Sie, wie dieses Modell funktioniert und welche Vor- und Nachteile es bietet.

9 min Lesezeit
Wie funktioniert der Teilverkauf?

Viele Immobilieneigentümer, insbesondere im fortgeschrittenen Alter, stehen vor der Herausforderung, dass ihr Vermögen zwar in der Immobilie gebunden ist, ihnen aber liquidere Mittel für den Alltag, größere Anschaffungen oder zur Erfüllung lang gehegter Wünsche fehlen. Ein Vollerwerb der Immobilie kommt dabei oft nicht infrage, da der Wunsch, im vertrauten Umfeld wohnen zu bleiben, sehr groß ist. An diesem Punkt setzt der sogenannte Teilverkauf an. Er bietet eine Alternative zu klassischen Finanzierungsformen wie dem Kredit oder der Hypothek und ermöglicht es, einen Teil des Immobilienwertes in Bargeld umzuwandeln, ohne das Wohnrecht zu verlieren. Dieser Ratgeber beleuchtet, wie der Teilverkauf genau funktioniert, für wen er sich eignet und welche Aspekte Eigentümer dabei beachten sollten.

Was ist ein Teilverkauf eigentlich?

Der Teilverkauf ist eine spezielle Form der Immobilienverrentung, die es Eigentümern erlaubt, einen prozentualen Anteil ihrer Immobilie – beispielsweise 10 % bis 50 % – an einen professionellen Investor zu verkaufen. Im Gegenzug erhalten die Eigentümer sofort und auf einen Schlag den Kaufpreis für den verkauften Anteil. Der Clou dabei ist, dass die ehemaligen Volleigentümer weiterhin in ihrer Immobilie wohnen bleiben dürfen und dafür ein im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht erhalten. Dieses Recht sichert ihnen das alleinige und lebenslange Nutzungsrecht an der gesamten Immobilie zu. Sie können das Objekt weiterhin bewohnen, vermieten oder anderweitig nutzen, als wären sie weiterhin Alleineigentümer.

Der Teilverkauf unterscheidet sich von anderen Modellen wie der Leibrente oder dem Immobilien-Vollerwerb mit Wohnrecht vor allem darin, dass nur ein Teil der Immobilie veräußert wird. Die Eigentümer bleiben Miteigentümer und behalten so einen Fuß in der Tür, was potenzielle Wertsteigerungen des verbleibenden Anteils angeht. Für den verkauften Anteil und das eingeräumte Nießbrauchrecht fällt in der Regel eine monatliche Nutzungsgebühr an, die an den Investor zu entrichten ist. Diese Gebühr ist vergleichbar mit einer Miete und wird oft in Abhängigkeit vom Wert des verkauften Anteils berechnet.

Die Funktionsweise im Detail: Schritte und Beteiligte

Ein Teilverkauf gliedert sich typischerweise in mehrere Schritte, an denen verschiedene Parteien beteiligt sind. Zunächst nehmen die Eigentümer Kontakt zu einem Teilverkaufsanbieter auf. Dieser prüft die grundsätzliche Eignung der Immobilie und des Eigentümers für einen Teilverkauf. Anschließend wird eine professionelle Immobilienbewertung durchgeführt, um den aktuellen Marktwert der Immobilie zu ermitteln. Auf Basis dieser Bewertung unterbreitet der Anbieter ein unverbindliches Angebot für den Ankauf eines Teils der Immobilie.

Nach der Einigung über den Teilverkaufsanteil und den Kaufpreis wird ein Notartermin vereinbart. Beim Notar erfolgt die rechtliche Abwicklung des Verkaufs und die Eintragung des Nießbrauchrechts ins Grundbuch. Die Auszahlung des Kaufpreises an die Eigentümer erfolgt in der Regel kurz nach dem Notartermin. Von diesem Zeitpunkt an sind die Eigentümer und der Teilverkaufsanbieter Miteigentümer der Immobilie. Die monatliche Nutzungsgebühr, die für das Nießbrauchrecht anfällt, beginnt ebenfalls ab diesem Zeitpunkt.

  • Kontaktaufnahme und Erstberatung beim Teilverkaufsanbieter.
  • Professionelle Wertermittlung der Immobilie durch einen unabhängigen Gutachter.
  • Transparentes Angebot des Anbieters für den Teilkauf.
  • Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags und Eintragung des Nießbrauchrechts.
  • Auszahlung des Kaufpreises an den Eigentümer.
  • Regelmäßige Zahlung einer Nutzungsgebühr an den Anbieter.

Vorteile des Teilverkaufs: Flexibilität und Liquidität

Der Teilverkauf bietet eine Reihe von Vorteilen, die ihn für bestimmte Zielgruppen attraktiv machen. Der größte Vorteil ist die Möglichkeit, signifikante Liquidität zu erhalten, ohne das gewohnte Zuhause verlassen zu müssen. Dies ist besonders für Senioren wichtig, die oft über großes Immobilienvermögen, aber geringe liquide Rücklagen verfügen. Die erhaltenen Mittel können flexibel eingesetzt werden, beispielsweise für altersgerechte Umbauten, Reisen, zur Unterstützung von Familienmitgliedern oder zur Ablösung bestehender Darlehen.

Ein weiterer Pluspunkt ist die Flexibilität, die dem Eigentümer erhalten bleibt. Sie bleiben Miteigentümer und partizipieren weiterhin an potenziellen Wertsteigerungen der gesamten Immobilie, bis zu einem gewissen Grad. Außerdem tragen sie nicht mehr alleinig die Last der Immobilienverwaltung und Instandhaltung, da der Teilverkaufsanbieter oft beratend oder unterstützend zur Seite steht. Instandhaltungskosten werden in der Regel anteilig entsprechend den Eigentumsquoten getragen, wobei die Lastverteilung vertraglich geregelt wird.

  • Freisetzung von Kapital bei gleichzeitigem Wohnerhalt.
  • Lebenslanges Wohnrecht durch Nießbrauchrecht gesichert.
  • Teilhabe an zukünftigen Wertentwicklungen der Immobilie.
  • Kein Umzug notwendig, Verbleib im vertrauten Umfeld.
  • Mögliche Entlastung bei der Immobilienverwaltung.
  • Transparente und schnelle Abwicklung des Verkaufsprozesses.

Nachteile und Risiken: Was Sie beachten sollten

Trotz der genannten Vorteile birgt der Teilverkauf auch bestimmte Nachteile und Risiken, die sorgfältig abgewogen werden sollten. Der offensichtlichste Punkt ist die monatliche Nutzungsgebühr. Diese muss über die gesamte Laufzeit des Nießbrauchrechts gezahlt werden und kann sich bei steigenden Immobilienwerten oder Referenzzinssätzen ebenfalls erhöhen, wenn dies vertraglich so vereinbart ist. Über einen längeren Zeitraum können diese Gebühren eine erhebliche Summe darstellen und die Liquidität der Eigentümer, die ursprünglich durch den Teilverkauf gewonnen wurde, wieder schmälern.

Ein weiteres Risiko besteht darin, dass der Eigentümer einen Teil seiner Immobilie veräußert und somit nur noch anteilig von einer Wertsteigerung profitiert. Im Falle eines späteren Gesamtverkaufs der Immobilie teilen sich die Erlöse entsprechend den Eigentumsanteilen. Die Rolle des Teilverkaufsanbieters als Miteigentümer kann auch zu Konflikten bei Entscheidungen rund um die Immobilie führen, beispielsweise bei größeren Umbauten oder Sanierungen, wenn keine klaren vertraglichen Regelungen getroffen wurden. Es ist entscheidend, alle Kosten – den anfänglichen Bewertungsaufwand, die Notarkosten und insbesondere die laufenden Nutzungsgebühren – genau zu kalkulieren und mit möglichen alternativen Lösungen zu vergleichen. Einige Verträge sehen zudem vor, dass der Anbieter im Falle eines Gesamtverkaufs unter Umständen einen erhöhten Anteil am Verkaufserlös erhält (Wachstumsbeteiligung), was die Netto-Erlöse für den ursprünglichen Eigentümer zusätzlich mindern kann.

  • Laufende monatliche Nutzungsgebühr über die gesamte Wohndauer.
  • Verlust eines Teils der Wertsteigerung der Immobilie.
  • Potenziell höhere Gesamtkosten im Vergleich zu einem Kredit.
  • Abhängigkeit vom Teilverkaufsanbieter bei Miteigentümerentscheidungen.
  • Mögliche versteckte Kosten oder Gebühren im Kleingedruckten.
  • Einschätzung der langfristigen finanziellen Belastung ist komplex.

Was kostet ein Teilverkauf? Beispielrechnung und Kostenfaktoren

Die Kosten eines Teilverkaufs setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Neben dem eigentlichen Veräußerungspreis für den Immobilienanteil, der den Eigentümern zufließt, entstehen weitere Ausgaben. Dazu gehören zunächst die Kosten für die Immobilienbewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen sowie die Notar- und Grundbuchkosten für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung des Nießbrauchrechts. Diese initialen Kosten werden häufig vom Teilverkaufsanbieter zunächst übernommen oder mit dem Auszahlungsbetrag verrechnet.

Der größte und langfristigste Kostenfaktor ist die monatliche Nutzungsgebühr. Diese Gebühr wird in der Regel als Prozentsatz des verkauften Immobilienanteils berechnet und kann sich je nach Anbieter, Marktzinsniveau und Vertragsgestaltung im Laufe der Zeit ändern. Ein typischer jährlicher Nutzungsentgeltsatz kann beispielsweise zwischen 2,5 % und 4,5 % des Verkaufspreises des Teilanteils liegen. Zu diesen laufenden Kosten können je nach Vertrag auch Verwaltungsgebühren oder Beteiligungen des Anbieters an zukünftigen Instandhaltungskosten hinzukommen.

Betrachten wir ein Beispiel: Ein Eigentümer verkauft 30 % seiner Immobilie, die mit 500.000 Euro bewertet wurde. Er erhält 150.000 Euro Auszahlung. Bei einer angenommenen jährlichen Nutzungsgebühr von 3,5 % auf den verkauften Anteil würden monatlich 437,50 Euro (150.000 Euro * 0,035 / 12) anfallen. Über einen Zeitraum von 10 Jahren wären dies 52.500 Euro. Es ist wichtig, auch die Möglichkeit einer Erhöhung dieser Gebühr im Vertrag zu prüfen. Zusätzlich können beim späteren Gesamtverkauf der Immobilie noch weitere Kosten, wie die genannte Wachstumsbeteiligung des Anbieters, anfallen, die den finalen Erlös für den ursprünglichen Eigentümer reduzieren. Es empfiehlt sich dringend, eine detaillierte Aufstellung aller Kosten über den gesamten erwarteten Zeitraum von mehreren unabhängigen Experten prüfen zu lassen.

Für wen eignet sich der Teilverkauf?

Der Teilverkauf ist nicht für jeden Eigentümer die optimale Lösung, kann aber für bestimmte Personenkreise sehr attraktiv sein. Er richtet sich primär an ältere Immobilieneigentümer (oft ab 65 Jahren), die in ihrem vertrauten Zuhause wohnen bleiben möchten, aber dringend liquide Mittel benötigen. Dies kann der Fall sein, wenn die Rente knapp ist, unvorhergesehene Ausgaben anfallen, eine teure Sanierung notwendig wird oder der Wunsch besteht, Erbschaften schon zu Lebzeiten zu regeln oder einfach den Lebensstandard zu verbessern.

Auch für Eigentümer, die keine weiteren Darlehen aufnehmen können oder möchten, beispielsweise aufgrund ihres Alters oder der Einkommenssituation, kann der Teilverkauf eine Alternative sein. Voraussetzung ist in der Regel eine weitgehend schuldenfreie Immobilie, da der Teilverkaufsanbieter nur ungern in eine Immobilie investiert, die bereits mit erheblichen Hypotheken belastet ist. Es ist eine Option für diejenigen, die weder die Immobilie komplett verkaufen, noch einen klassischen Kredit aufnehmen wollen und eine transparente, wenn auch kostenintensive Möglichkeit der Kapitalbeschaffung suchen.

  • Senioren, die flüssige Mittel benötigen, aber wohnen bleiben möchten.
  • Eigentümer mit begrenzten oder fehlenden Kreditmöglichkeiten.
  • Personen, die hohe Ausgaben planen (z.B. altersgerechter Umbau, Pflegekosten).
  • Eigentümer, die bestehende Immobilienkredite ablösen möchten.
  • All jene, die eine Option abseits von Vollverkauf oder Immobilienkredit suchen.
  • Eigentümer von schuldenfreien oder nahezu schuldenfreien Immobilien.

Alternativen zum Teilverkauf: Ein Überblick

Bevor man sich für einen Teilverkauf entscheidet, ist es ratsam, auch alternative Finanzierungs- oder Veräußerungsmodelle zu prüfen. Jede Option hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile und passt zu unterschiedlichen Lebenssituationen und finanziellen Zielen. Zu den Hauptalternativen gehören der Vollerwerb (Verkauf der Immobilie mit anschließendem Wohnrecht), die Immobilienleibrente, ein herkömmlicher Bankkredit sowie der Verkauf der Immobilie und Umzug in eine Mietwohnung.

Bei der <b>Immobilienleibrente</b> wird die gesamte Immobilie an einen Investor verkauft. Der Eigentümer erhält im Gegenzug nicht nur ein lebenslanges Wohnrecht, sondern auch eine regelmäßige monatliche Rentenzahlung, eventuell kombiniert mit einer Einmalzahlung. Im Gegensatz zum Teilverkauf gibt der Eigentümer hierbei seinen vollständigen Eigentumsanspruch auf. Ein <b>Vollerwerb mit anschließendem Wohnrecht</b> ist ähnlich, nur dass hier die gesamte Summe auf einmal ausgezahlt wird, ohne laufende Rentenzahlung. Ein <b>Hypothekendarlehen</b> kann eine kostengünstigere Variante sein, um Kapital freizusetzen, sofern die Kreditwürdigkeit und das Einkommen ausreichen. Der <b>Verkauf der Immobilie und ein Umzug</b> in eine Mietwohnung bietet maximale Liquidität, bedeutet aber auch den Verlust des vertrauten Zuhauses. Die Entscheidung für die passende Alternative sollte nach einer umfassenden Beratung und Abwägung aller persönlichen Umstände getroffen werden.

  • <b>Immobilienleibrente:</b> Voller Verkauf der Immobilie gegen Einmalzahlung und/oder monatliche Rente mit Wohnrecht.
  • <b>Verkauf und Wohnrecht:</b> Voller Verkauf der Immobilie gegen Einmalzahlung und lebenslanges Wohnrecht.
  • <b>Umkehrhypothek:</b> Kredit auf die Immobilie, der erst im Todesfall oder Auszug zurückgezahlt wird (in Deutschland weniger verbreitet).
  • <b>Annuitätendarlehen/Hypothek:</b> Klassische Kreditaufnahme bei einer Bank, sofern die Bonität ausreicht.
  • <b>Verkauf der Immobilie:</b> Kompletter Verkauf mit anschließendem Umzug in eine Mietwohnung.
  • <b>Privater Kredit/Darlehen:</b> Mittelbeschaffung im privaten Umfeld.

Fazit

Der Teilverkauf einer Immobilie ist eine moderne und zunehmend gefragte Möglichkeit, Liquidität aus dem Eigenheim zu generieren, ohne auf das gewohnte Wohnumfeld verzichten zu müssen. Er bietet eine attraktive Lösung für Eigentümer, die ihr Immobilienvermögen aktivieren möchten, ohne sich vollständig von ihrem Zuhause zu trennen. Die Vorteile liegen klar in der schnellen Kapitalfreisetzung und der Sicherung des Wohnrechts. Doch wie bei jeder wichtigen finanziellen Entscheidung gibt es auch hier Aspekte, die kritisch beleuchtet werden müssen, insbesondere die laufenden Kosten in Form von Nutzungsgebühren und die mögliche Begrenzung der Partizipation an zukünftigen Wertsteigerungen. Eine umfassende Beratung durch unabhängige Finanz- und Immobilienexperten ist unerlässlich, um die individuelle Eignung des Teilverkaufs gründlich zu prüfen und alle Kosten sowie Alternativen detailliert abzuwägen. Nur so kann eine fundierte Entscheidung getroffen werden, die den persönlichen Bedürfnissen und finanziellen Zielen gerecht wird.

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