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Welche Förderungen für Wohneigentum gibt es in Salzburg?

In Salzburg gibt es umfassende Förderungen für den Kauf und Bau von Wohneigentum – von Einmalzuschüssen bis zu monatlichen Zuschüssen zur Kreditrate.

6 min Lesezeit
Welche Förderungen für Wohneigentum gibt es in Salzburg?

In Salzburg ist der Traum vom eigenen Zuhause trotz steigender Immobilienpreise noch erreichbar – vor allem dank eines vielfältigen Förderangebots für Wohneigentum. Das Land unterstützt sowohl den Erwerb neu errichteter Wohnungen als auch den Bau von Eigenheimen und die Sanierung bestehender Gebäude. Wer die passenden Förderungen nutzt, kann Zehntausende Euro sparen und die monatliche Belastung deutlich senken. Dieser Ratgeber erklärt, welche Förderungen es konkret gibt, wer Anspruch hat und wie die Förderungen in der Praxis aussehen.

Grundlagen der Wohnbauförderung in Salzburg

Die Wohnbauförderung in Salzburg wird vom Land Salzburg über die Wohnbauförderung (Abteilung Planen, Bauen, Wohnen) organisiert. Ziel ist es, leistbaren Wohnraum zu schaffen und den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern. Gefördert werden vor allem der Erwerb neu errichteter Wohnungen, der Bau von Eigenheimen und die Sanierung bestehender Gebäude. Die Förderungen bestehen in der Regel aus Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, und teilweise aus zinsfreien Darlehen oder Zuschüssen zur Kreditrate.

Wichtig ist der Begriff der "begünstigten Person". Das sind Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie Volljährigkeit, Wohnbedarf und Einhaltung von Einkommensgrenzen. Nur begünstigte Personen können die Förderungen beantragen. Die Förderung wird in der Regel erst nach Abschluss der baulichen Maßnahmen ausgezahlt, was bedeutet, dass die Kosten zunächst selbst getragen werden müssen.

  • Förderung durch das Land Salzburg, nicht durch den Bund
  • Zuschüsse und zinsfreie Darlehen als Förderformen
  • Begünstigte Person muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen
  • Auszahlung meist nach Baubeginn oder Baubeschluss
  • Förderung für Kauf, Bau und Sanierung von Wohneigentum

Eigentumsförderung Kauf: Einmalzuschuss beim Wohnungserwerb

Die Eigentumsförderung Kauf ist eine der wichtigsten Förderungen für den Erwerb von Wohneigentum in Salzburg. Gefördert wird der Kauf einer neu errichteten Wohnung, die nicht älter als drei Jahre ist. Der Verkäufer muss ein Bauträger sein, der auch Grundeigentümer oder Inhaber eines Baurechts von mindestens 66 Jahren ist. Die Förderung steht in bestimmten Förderfenstern zur Verfügung, in denen Anträge gestellt werden können.

Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar und wird nach der Haushaltsgröße gestaffelt. Für Alleinstehende und Zweipersonenhaushalte beträgt der Zuschuss 52.000 Euro, für Dreipersonen- und Vierpersonenhaushalte bis zu 62.000 Euro und für Großfamilien ab fünf Personen bis zu 72.000 Euro. Kinderreiche Familien können bis zu 80.000 Euro erhalten. Zusätzlich gibt es einen Annuitätenzuschuss von bis zu 500 Euro pro Monat, der die Kreditrate entlastet, wenn diese 39 Prozent des Nettohaushaltseinkommens übersteigt.

  • Förderung für neu errichtete Wohnungen bis 3 Jahre alt
  • Verkäufer muss Bauträger mit Baurecht sein
  • Zuschuss nach Haushaltsgröße gestaffelt
  • Nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss
  • Annuitätenzuschuss bis 500 Euro pro Monat

Regionale Preisdeckel und Kaufpreisobergrenzen

Um sicherzustellen, dass die Fördermittel nicht in Luxusimmobilien fließen, gibt es regionale Kaufpreisobergrenzen. Diese deckeln den Kaufpreis pro Quadratmeter Wohnnutzfläche je nach Region. In der Stadt Salzburg liegt die Obergrenze bei 9.000 Euro pro Quadratmeter, im Umland und in Bezirksstädten wie Hallein oder Saalfelden bei 7.500 Euro pro Quadratmeter. In den übrigen Gemeinden des Flachgaus, Tennengaues, Pongaus und Pinzgaus beträgt die Obergrenze 6.800 Euro pro Quadratmeter, im Lungau 5.800 Euro pro Quadratmeter.

Überschreitet der Kaufpreis diese Grenzen, wird der Zuschuss gekürzt. Das bedeutet, dass in teuren Lagen wie der Stadt Salzburg nur Wohnungen unterhalb dieser Obergrenze vollständig gefördert werden. In ländlichen Regionen sind die Grenzen niedriger, was den Zugang zu Förderungen erleichtert. Beispiel: Eine 80 Quadratmeter große Wohnung in der Stadt Salzburg darf maximal 720.000 Euro kosten, um vollständig gefördert zu werden.

  • Stadt Salzburg: 9.000 Euro/m²
  • Umland & Bezirksstädte: 7.500 Euro/m²
  • Übrige Gemeinden: 6.800 Euro/m²
  • Lungau: 5.800 Euro/m²
  • Überschreitung führt zu Kürzung des Zuschusses

Annuitätenzuschuss: Entlastung der Kreditrate

Der Annuitätenzuschuss ist eine besondere Form der Förderung, die die monatliche Kreditrate entlastet. Wenn die Kreditrate 39 Prozent des Nettohaushaltseinkommens übersteigt, übernimmt der Zuschuss bis zu 500 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist rückzahlbar, aber zinsfrei, was eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeutet. Der Zuschuss wird direkt an die Bank ausgezahlt und reduziert die monatliche Belastung.

Beispiel: Ein Haushalt mit einem Nettoeinkommen von 5.000 Euro hat eine Kreditrate von 2.500 Euro pro Monat. Das entspricht 50 Prozent des Einkommens, also 11 Prozent über der Zumutbarkeitsgrenze. Der Annuitätenzuschuss übernimmt 500 Euro, sodass die effektive Rate auf 2.000 Euro sinkt. Das entspricht 40 Prozent des Einkommens und liegt damit näher an der Zumutbarkeitsgrenze.

  • Bis zu 500 Euro pro Monat
  • Rückzahlbar, aber zinsfrei
  • Übernimmt Teil der Kreditrate
  • Entlastet Haushaltsbudget
  • Direkte Auszahlung an die Bank

Förderung für den Bau von Eigenheimen

Neben dem Kauf von Wohnungen fördert Salzburg auch den Bau von Eigenheimen. Gefördert wird der Erwerb eines Hauses in der Gruppe, also eines Hauses, das im Rahmen eines Baulandsicherungsmodells errichtet wird. Der Verkäufer muss ein Bauträger sein, und der durchschnittliche Grundstücksbedarf je Wohnung oder Haus darf 400 Quadratmeter nicht überschreiten. Die Förderung besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss, der nach der Haushaltsgröße gestaffelt ist.

Die Zuschusshöhen sind ähnlich wie bei der Eigentumsförderung Kauf: 52.000 Euro für Alleinstehende und Zweipersonenhaushalte, 62.000 Euro für Dreipersonen- und Vierpersonenhaushalte und 72.000 Euro für Großfamilien ab fünf Personen. Kinderreiche Familien erhalten bis zu 80.000 Euro. Zusätzlich kann ein Annuitätenzuschuss von bis zu 500 Euro pro Monat gewährt werden, wenn die Kreditrate 39 Prozent des Nettohaushaltseinkommens übersteigt.

  • Förderung für Eigenheimbau in der Gruppe
  • Verkäufer muss Bauträger sein
  • Grundstücksbedarf max. 400 m² je Haus
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss nach Haushaltsgröße
  • Annuitätenzuschuss bis 500 Euro pro Monat

Sanierungsförderung für bestehende Gebäude

Salzburg fördert auch die Sanierung bestehender Gebäude, um Energieeffizienz zu steigern und Wohnraum zu modernisieren. Gefördert werden größere Renovierungen, bei denen mindestens 25 Prozent der Gebäudehülle saniert werden, sowie sonstige Sanierungsmaßnahmen. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderbaren Sanierungskosten bei größeren Renovierungen und 15 Prozent bei sonstigen Sanierungen. Die Förderung wird erst nach Abschluss der Maßnahmen ausgezahlt.

Beispiel: Eine Sanierung mit Kosten von 100.000 Euro bei einer größeren Renovierung ergibt einen Zuschuss von 20.000 Euro. Das entspricht einer Entlastung von 20 Prozent der Kosten. Die Sanierungsförderung kann mit anderen Förderungen kombiniert werden, was die Gesamtentlastung erhöht. Wichtig ist, dass die Maßnahmen den Standards für energieeffiziente Bestandsbauten entsprechen.

  • Förderung für größere Renovierungen ab 25 % Gebäudehülle
  • 20 % Zuschuss bei größeren Renovierungen
  • 15 % Zuschuss bei sonstigen Sanierungen
  • Auszahlung nach Baubeginn
  • Kombination mit anderen Förderungen möglich

Voraussetzungen und Antragsprozess

Um eine Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören Volljährigkeit, Nachweis eines Wohnbedarfs, Begründung des Hauptwohnsitzes in der geförderten Wohnung und Einhaltung von Einkommensgrenzen. Die Wohnung muss ausschließlich zur Befriedigung des dringenden Wohnbedarfs genutzt werden. Zudem müssen mindestens 30 Prozent Fremdmittel für die Finanzierung der Wohnung zugrunde liegen.

Der Antragsprozess erfolgt über den Online-Assistenten der Salzburger Wohnbauförderung. Dort können die persönlichen Daten, die Haushaltsgröße und die geplante Immobilie eingegeben werden. Der Assistent berechnet die voraussichtliche Förderhöhe und prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Nach der Antragstellung folgt eine Prüfung durch die Behörde, die in der Regel einige Wochen dauert. Bei positiver Entscheidung wird die Förderung nach Abschluss der Maßnahmen ausgezahlt.

  • Volljährigkeit und Wohnbedarf nachweisen
  • Hauptwohnsitz in der geförderten Wohnung
  • Einkommensgrenzen einhalten
  • Mindestens 30 % Fremdmittel
  • Antrag über Online-Assistenten stellen

Fazit

In Salzburg gibt es ein umfassendes Förderangebot für Wohneigentum, das den Kauf von Wohnungen, den Bau von Eigenheimen und die Sanierung bestehender Gebäude unterstützt. Die Förderungen bestehen aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen und zinsfreien Annuitätenzuschüssen, die die monatliche Kreditrate entlasten. Regionale Preisdeckel und Einkommensgrenzen stellen sicher, dass die Fördermittel gezielt eingesetzt werden. Wer die Voraussetzungen erfüllt und den Antragsprozess sorgfältig durchläuft, kann erhebliche finanzielle Entlastungen erzielen und den Traum vom eigenen Zuhause verwirklichen.

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