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Welche Förderungen für Wohneigentum gibt es in Regensburg?

In Regensburg gibt es vielfältige Förderungen für den Kauf oder Bau von Wohneigentum – von staatlichen Darlehen bis zu städtischen Zuschüssen für Familien.

6 min Lesezeit
Welche Förderungen für Wohneigentum gibt es in Regensburg?

Der Traum vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung ist in Regensburg für viele Haushalte noch immer erreichbar – vor allem, wenn staatliche und kommunale Förderprogramme gezielt genutzt werden. In der Stadt und im Landkreis Regensburg stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, die den Kauf, den Neubau oder die energetische Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum erleichtern. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten, erklärt die zentralen Begriffe und zeigt, wie sich Programme sinnvoll kombinieren lassen.

Staatliche Wohnraumförderung in Bayern

Die Grundlage für viele Förderungen in Regensburg bildet das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG). Über dieses Gesetz werden zinsverbilligte Darlehen und teilweise Zuschüsse für den Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum bereitgestellt. Die Bewilligungsstellen sind in Regensburg die Stadtverwaltung für das Stadtgebiet und das Landratsamt für den Landkreis. Wichtig ist, dass mit dem Bau eines Eigenheims nicht vor der Bewilligung der Fördermittel begonnen werden darf und beim Kauf keine notarielle Kaufvertragsunterzeichnung erfolgen sollte, bevor die Förderung sicher ist.

Die staatliche Wohnraumförderung richtet sich an Haushalte mit bestimmten Einkommensgrenzen und setzt bautechnische Vorgaben voraus, etwa zur Wohnfläche und zur Energieeffizienz. Überschreitet die geplante Wohnfläche bestimmte Obergrenzen, kann die Förderung entfallen oder reduziert werden. Die genauen Einkommensgrenzen und Flächenobergrenzen werden regelmäßig angepasst und sollten daher immer aktuell bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

  • Förderung erfolgt über zinsverbilligte Darlehen und teilweise Zuschüsse.
  • Bewilligungsstellen sind Stadt Regensburg (Stadtgebiet) und Landratsamt Regensburg (Landkreis).
  • Einkommensgrenzen und Wohnflächenobergrenzen müssen eingehalten werden.
  • Bau darf erst nach Bewilligung der Fördermittel beginnen.
  • Kaufvertrag sollte erst nach Sicherung der Förderung notariell beurkundet werden.

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm

Ein zentrales Instrument der bayerischen Wohnraumförderung ist das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm. Es ermöglicht den Erwerb oder die Errichtung von selbst genutztem Wohneigentum zu besonders günstigen Konditionen. Die Zinsen werden vom Freistaat Bayern teilweise übernommen, sodass die monatliche Belastung für den Haushalt deutlich sinkt. Das Programm richtet sich vor allem an Familien und Haushalte mit mittlerem Einkommen, die in Regensburg oder im Landkreis ein Eigenheim schaffen möchten.

Die Darlehen werden in der Regel über die BayernLabo oder über die zuständige Wohnraumförderstelle beantragt und laufen über längere Laufzeiten mit tilgungsfreien Anlaufjahren. Dadurch bleibt die finanzielle Belastung in den ersten Jahren überschaubar. Die genaue Höhe der Zinsverbilligung hängt von der jeweiligen Programmlage, der Darlehenshöhe und der persönlichen Situation des Haushalts ab.

  • Zinsverbilligte Darlehen für Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum.
  • Besonders attraktiv für Familien und Haushalte mit mittlerem Einkommen.
  • Beantragung über BayernLabo oder zuständige Wohnraumförderstelle.
  • Lange Laufzeiten und tilgungsfreie Anfangsjahre möglich.
  • Kombination mit anderen Förderprogrammen oft sinnvoll.

Städtische Zuschüsse in Regensburg

Neben den bayerischen Programmen bietet die Stadt Regensburg eigene Zuschüsse im Rahmen des Familienförderungsprogramms „Wohnen in der Stadt“. Diese Zuschüsse sind an die staatliche Wohnraumförderung gekoppelt, d.h. die Einkommensgrenzen und technischen Vorgaben der bayerischen Förderung müssen ebenfalls erfüllt werden. Die städtischen Zuschüsse können je nach Haushaltsgröße Baukostenzuschüsse bis zu 18.000 Euro betragen und damit die Eigenkapitalsituation deutlich verbessern.

Besonders interessant sind die zusätzlichen Beträge für Haushalte mit Kindern: Beim Neubau können pro Kind 5.000 Euro, beim Erwerb einer Bestandsimmobilie 3.000 Euro zusätzlich gewährt werden. Die endgültige Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Relation zwischen monatlicher Finanzierungsbelastung und Nettoeinkommen. Je höher die Belastung im Verhältnis zum Einkommen ist, desto eher kann ein höherer Zuschuss gewährt werden.

  • Baukostenzuschüsse bis zu 18.000 Euro je nach Haushaltsgröße.
  • Zusätzliche Beträge pro Kind (Neubau 5.000 Euro, Gebrauchterwerb 3.000 Euro).
  • Voraussetzung: Einhaltung der Einkommensgrenzen und technischen Bedingungen der staatlichen Förderung.
  • Höhe des Zuschusses abhängig von Finanzierungsbelastung und Nettoeinkommen.
  • Programm ist Teil des städtischen Familienförderungsprogramms „Wohnen in der Stadt“.

KfW-Förderprogramme für Wohneigentum

Neben den bayerischen Programmen spielen auch bundesweite Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine wichtige Rolle. Die KfW bietet verschiedene Programme für den Neubau, den Erwerb und die energetische Sanierung von Wohneigentum. Typische Programme sind das KfW-Wohneigentumsprogramm (z.B. Programm 124) sowie Programme für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Diese Kredite werden über Hausbanken wie Volksbanken, Raiffeisenbanken oder Sparkassen vermittelt.

Ein Beispiel: Das KfW-Wohneigentumsprogramm kann bis zu 100.000 Euro für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie bereitstellen, auch für den Grundstückskauf. Die Konditionen sind in der Regel sehr attraktiv, mit langen Laufzeiten und niedrigen Zinsen. Wichtig ist, dass der Kredit vor Vertragsunterzeichnung oder Baubeginn beantragt und die Zusage abgewartet wird, da sonst die Förderung entfallen kann.

  • KfW-Wohneigentumsprogramm (z.B. Programm 124) für Kauf oder Bau bis zu 100.000 Euro.
  • Programme für energieeffizientes Bauen und Sanieren (z.B. Effizienzhaus 40/55).
  • Kredite werden über Hausbanken vermittelt.
  • Zusage vor Baubeginn oder Kaufvertragsunterzeichnung abwarten.
  • Kombination mit bayerischen Förderprogrammen möglich.

Förderung für Familien: „Wohneigentum für Familien“

Für Familien mit Kindern gibt es spezielle Programme, die den Erwerb von Bestandsimmobilien erleichtern. Ein bekanntes KfW-Programm trägt den Namen „Wohneigentum für Familien“ und wird umgangssprachlich auch als „Jung kauft Alt“ bezeichnet. Es zielt darauf ab, dass junge Familien ältere, aber gut gelegene Wohnungen oder Häuser erwerben und diese anschließend modernisieren können. Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Krediten, die die monatliche Belastung senken.

Voraussetzung ist in der Regel, dass die Immobilie selbst genutzt wird und bestimmte energetische oder altersgerechte Anforderungen erfüllt werden. Die genauen Konditionen und Fördersätze können sich im Zeitverlauf ändern, daher lohnt sich eine aktuelle Beratung bei einer Bank oder der zuständigen Förderstelle. Für Familien in Regensburg kann dieses Programm eine sinnvolle Ergänzung zu bayerischen Zinsverbilligungen und städtischen Zuschüssen sein.

  • Spezielles KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ („Jung kauft Alt“).
  • Förderung von Bestandsimmobilien für junge Familien.
  • Zinsgünstige Kredite für Kauf und Modernisierung.
  • Selbstnutzung und bestimmte energetische/altersgerechte Anforderungen erforderlich.
  • Kombination mit bayerischen Programmen möglich.

Energieeffizienz- und Klimaförderung

Neben der reinen Wohnraumförderung gibt es Programme, die gezielt energieeffizientes und klimafreundliches Bauen belohnen. Beispiele sind KfW-Programme für „Klimafreundliche Neubauten“ oder „Effizienzhaus 40/55“, die höhere Zuschüsse oder bessere Konditionen bieten, wenn bestimmte Energieverbrauchswerte eingehalten werden. Auch bayerische Programme wie das Modernisierungsprogramm unterstützen energetische Sanierungen von Bestandsimmobilien.

Wer in Regensburg ein Haus baut oder kauft und dieses nach hohen Energieeffizienzstandards ausführt, kann so mehrere Förderungen gleichzeitig nutzen. Wichtig ist, dass bereits in der Planungsphase ein Energieberater oder ein Architekt mit Energieeffizienz-Kompetenz hinzugezogen wird, um die passenden Standards zu wählen und die Förderfähigkeit zu sichern. Beispielrechnung: Ein Neubau mit Effizienzhaus 40 kann im Vergleich zu einem Standardhaus deutlich höhere Zuschüsse und niedrigere Zinsen erhalten, was sich über die gesamte Laufzeit positiv auf die Gesamtkosten auswirkt.

  • KfW-Programme für klimafreundliche Neubauten und Effizienzhaus-Standards.
  • Bayerische Programme für energetische Modernisierung.
  • Höhere Zuschüsse oder bessere Konditionen bei hohen Energieeffizienzstandards.
  • Energieberater oder Architekt frühzeitig in die Planung einbinden.
  • Mehrere Förderungen (Wohnraumförderung, Energieeffizienz, Familienförderung) kombinierbar.

Förderung im Landkreis Regensburg

Wer außerhalb des Stadtgebiets, also im Landkreis Regensburg, ein Eigenheim schaffen möchte, wendet sich an das Landratsamt. Dort werden ebenfalls Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm sowie ein Kinderzuschuss vergeben. Die grundsätzlichen Voraussetzungen – Einkommensgrenzen, Wohnflächenobergrenzen, Selbstnutzung – entsprechen denen in der Stadt, die konkreten Konditionen können sich jedoch leicht unterscheiden.

Das Landratsamt prüft für jeden Antrag individuell, welche Fördermöglichkeiten bestehen. Dabei spielen Faktoren wie Haushaltsgröße, Einkommen, geplante Wohnfläche und Energieeffizienz eine Rolle. Auch im Landkreis ist es wichtig, die Förderung vor Baubeginn oder Kaufvertragsunterzeichnung zu sichern und sich frühzeitig beraten zu lassen.

  • Zuständiges Landratsamt für Förderung im Landkreis Regensburg.
  • Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm und Kinderzuschuss.
  • Einkommensgrenzen und Wohnflächenobergrenzen analog zur Stadt.
  • Individuelle Prüfung der Fördermöglichkeiten durch das Landratsamt.
  • Förderung vor Baubeginn oder Kaufvertragsunterzeichnung sichern.

Fazit

In Regensburg und im Landkreis stehen für den Kauf oder Bau von Wohneigentum zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung – von staatlichen Zinsverbilligungen über städtische Zuschüsse bis hin zu bundesweiten KfW-Programmen und Energieeffizienz-Förderungen. Die Kombination mehrerer Programme kann die monatliche Belastung deutlich senken und den Traum vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung realistischer machen. Wichtig ist, sich frühzeitig zu informieren, die Einkommensgrenzen und technischen Vorgaben zu beachten und die Förderung vor Baubeginn oder Kaufvertragsunterzeichnung zu sichern. Eine individuelle Beratung bei der zuständigen Stelle oder einer Bank hilft, die passenden Programme für die persönliche Situation zu finden.

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