Was kostet die HOAI?
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Vergütung von Planungsleistungen. Erfahren Sie, welche Faktoren die Kosten beeinflussen und wie sich das Honorar zusammensetzt.

Die Gestaltung und Realisierung eines Bauprojektes ist ein vielschichtiger Prozess, der das Fachwissen und die Expertise verschiedener Spezialisten erfordert. Architekten und Ingenieure spielen dabei eine zentrale Rolle, indem sie die Planung, Überwachung und Koordination übernehmen. Ihre Leistungen sind von entscheidender Bedeutung für die Qualität, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit eines Bauvorhabens. Die Vergütung dieser essenziellen Dienstleistungen wird in Deutschland maßgeblich durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, geregelt. Doch welche Kosten entstehen dabei für den Bauherrn und wie setzt sich das Architektenhonorar zusammen? Dieser Artikel beleuchtet die Kernaspekte der HOAI, erklärt ihre Funktionsweise und gibt eine Orientierung über die zu erwartenden Honorare.
Was ist die HOAI und wofür wurde sie geschaffen?
Die HOAI ist eine Rechtsverordnung, die in Deutschland die Honorare für Leistungen von Architekten und Ingenieuren regelt. Sie dient primär dem Verbraucherschutz, indem sie eine transparente und nachvollziehbare Grundlage für die Berechnung von Honoraren schafft. Ursprünglich als verbindliche Preisverordnung konzipiert, hat sich ihre rechtliche Bindung in den letzten Jahren gewandelt. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2019 und der darauffolgenden Novellierung der HOAI im Jahr 2021, sind die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze entfallen. Dennoch bleibt die HOAI weiterhin der Standard für die Honorarberechnung und dient als Orientierungshilfe für Bauherren und Planer. Sie definiert, welche Leistungen in den einzelnen Phasen eines Bauprojekts typischerweise erbracht werden und wie diese angemessen vergütet werden sollten.
Die Hauptziele der HOAI sind:
- —Transparenz: Klare Definition von Leistungen und ihrer Bewertung.
- —Qualitätssicherung: Sicherstellung einer angemessenen Vergütung für qualitätsvolle Planungsleistungen.
- —Rechtssicherheit: Schaffung einer verbindlichen Grundlage für Verträge zwischen Bauherren und Planern.
- —Vergleichbarkeit: Ermöglichung des Vergleichs von Angeboten auf einer einheitlichen Basis.
Grundlagen der Honorarberechnung nach HOAI
Die Honorarberechnung nach HOAI basiert auf mehreren Faktoren, die in ihrer Kombination das endgültige Honorar bestimmen. Diese Faktoren gewährleisten, dass die Vergütung dem Umfang, der Schwierigkeit und der Komplexität des jeweiligen Projekts angemessen ist. Es ist wichtig zu verstehen, dass das Honorar nicht willkürlich festgelegt wird, sondern auf einer strukturierten Methodik beruht.
Die wesentlichen Parameter für die Honorarer mittlung sind:
- —Anrechenbare Kosten: Dies sind die Kosten des Bauwerks, die für die Honorarberechnung herangezogen werden.
- —Leistungsphasen: Die HOAI unterteilt die Planungsleistungen in neun Phasen.
- —Honorartafel: Sie enthält tabellarische Werte, die je nach anrechenbaren Kosten und Honorarzone variieren.
- —Honorarzonen: Diese berücksichtigen die Schwierigkeit und den Umfang der Planungsaufgabe.
- —Leistungsumfang: Der Umfang der beauftragten Leistungen innerhalb der jeweiligen Leistungsphasen.
Die neun Leistungsphasen bei Gebäuden
Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der HOAI in sogenannte Leistungsphasen unterteilt, die den Fortschritt eines Bauvorhabens abbilden. Jede Phase umfasst spezifische Aufgaben und trägt mit einem bestimmten Prozentsatz zum Gesamthonorar bei. Diese Struktur ermöglicht eine transparente Beauftragung und Abrechnung der erbrachten Leistungen.
Die neun Leistungsphasen (Lph) für Gebäude und deren Honoraranteile sind typischerweise:
- —Lph 1: Grundlagenermittlung (typ. 2%)
- —Lph 2: Vorplanung (typ. 7%)
- —Lph 3: Entwurfsplanung (typ. 15%)
- —Lph 4: Genehmigungsplanung (typ. 10%)
- —Lph 5: Ausführungsplanung (typ. 25%)
- —Lph 6: Vorbereitung der Vergabe (typ. 10%)
- —Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe (typ. 4%)
- —Lph 8: Objektüberwachung (Bauleitung) (typ. 30%)
- —Lph 9: Objektbetreuung (typ. 2%)
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Prozentsätze die typischen Verteilungen gemäß HOAI sind. In der Praxis können Bauherren und Planer auch einzelne Leistungsphasen separat beauftragen und abrechnen. Dies bietet Flexibilität, gerade bei komplexen Projekten oder wenn unterschiedliche Planungsbüros für einzelne Projektbereiche zuständig sind.
Anrechenbare Kosten: Die Basis der Berechnung
Die sogenannten „anrechenbaren Kosten“ sind der zentrale Bezugspunkt für die Honorarberechnung nach HOAI. Sie stellen den geschätzten oder tatsächlich entstandenen Wert des Bauwerks oder der technischen Anlagen dar, für die der Architekt oder Ingenieur Leistungen erbringt. Es handelt sich hierbei nicht um die gesamten Baukosten, sondern um einen spezifischen Teil davon, der für die Planungsleistungen relevant ist.
Die HOAI definiert genau, welche Kosten anrechenbar sind und welche nicht. Grundsätzlich gehören zu den anrechenbaren Kosten die Kosten der Baukonstruktion (KG 300) und der Technischen Anlagen (KG 400) der Kostengruppen nach DIN 276. Nicht anrechenbar sind hingegen beispielsweise die Kosten für das Grundstück, Finanzierungskosten, Außenanlagen (teilweise oder vollständig, je nach Planungsleistung) oder Einrichtungsgegenstände, die nicht direkt zum Gebäude gehören. Für technische Anlagen wie Heizung, Lüftung, Sanitär oder Elektrotechnik gibt es dabei spezifische Regelungen zur Anrechenbarkeit. Eine präzise Ermittlung der anrechenbaren Kosten ist daher für eine korrekte Honorarberechnung unerlässlich und sollte frühzeitig im Planungsprozess erfolgen.
Honorarzonen und Projektkomplexität
Ein weiterer entscheidender Faktor für die Honorarhöhe sind die Honorarzonen. Die HOAI teilt Bauwerke und Planungsaufgaben in fünf verschiedene Honorarzonen ein, die den Grad der Schwierigkeit und Komplexität der Planung widerspiegeln. Je höher die Honorarzone, desto anspruchsvoller ist in der Regel die Planungsaufgabe und desto höher fällt das Honorar aus. Diese Einteilung ermöglicht es, den unterschiedlichen Anforderungen von Projekten gerecht zu werden, von einfachen Standardlösungen bis hin zu hochkomplexen Spezialbauten.
Typische Beispiele für die Einteilung in Honorarzonen sind:
- —Honorarzone I (sehr geringe Planungsanforderungen): z.B. einfache Lagerhallen ohne besondere technische Anforderungen.
- —Honorarzone II (geringe Planungsanforderungen): z.B. einfache Wohngebäude oder Garagen.
- —Honorarzone III (durchschnittliche Planungsanforderungen): z.B. Reihenhäuser, Bürogebäude ohne besondere statische / technische Anforderungen.
- —Honorarzone IV (überdurchschnittliche Planungsanforderungen): z.B. Krankenhäuser, Laborgebäude, Gebäude mit komplexer Gestaltung.
- —Honorarzone V (sehr hohe Planungsanforderungen): z.B. Denkmalschutzobjekte, Forschungsbauten, Gebäude mit schwierigeren Gründungsverhältnissen.
Die Einstufung in eine Honorarzone wird in der Regel zu Beginn des Projekts in Abstimmung zwischen Bauherr und Planer festgelegt. Es ist ratsam, diese Einstufung sorgfältig zu prüfen, da sie maßgeblich das Honorar beeinflusst.
Beispielrechnung: So setzen sich die Kosten zusammen
Um die Komplexität der HOAI-Berechnung besser zu verdeutlichen, betrachten wir ein vereinfachtes Beispiel. Angenommen, es handelt sich um den Neubau eines Einfamilienhauses. Die anrechenbaren Kosten für das Gebäude (ohne Grundstück, Außenanlagen) werden auf 350.000 Euro geschätzt. Das Gebäude wird aufgrund seiner Gestaltung und technischen Ausstattung in Honorarzone III eingestuft. Der Architekt wird mit allen neun Leistungsphasen beauftragt.
Mithilfe der Honorartafeln (derzeit ist eine genaue Tabelle hier nicht mehr bindend, aber als Orientierung nutzbar), würde sich für diese Kombination ein Grundhonorar innerhalb einer bestimmten Spanne ergeben. Angenommen, nach Verhandlung und Vereinbarung mit dem Architekten liegt das vereinbarte Honorar bei einem mittleren Wert in dieser Spanne, beispielsweise bei 12% der anrechenbaren Kosten, was 42.000 Euro ergeben würde. Hinzu käme dann noch die gesetzliche Mehrwertsteuer, die das Endhonorar auf 49.980 Euro (bei 19% MwSt.) erhöhen würde.
Dieses Beispiel verdeutlicht, wie die anrechenbaren Kosten, die Honorarzone und die beauftragten Leistungsphasen das finale Honorar beeinflussen. Es ist wichtig zu beachten, dass dies ein stark vereinfachtes Beispiel ist und in der Realität weitere Faktoren, wie besondere Leistungen oder Umbauzuschläge, eine Rolle spielen können.
Besondere Leistungen und Nebenkosten
Neben den Grundleistungen, die durch die neun Leistungsphasen abgedeckt sind und über die Honorartafeln vergütet werden, kennt die HOAI auch sogenannte „Besondere Leistungen“. Dies sind Aufgaben, die über das übliche Maß der Grundleistungen hinausgehen und gesondert vereinbart und vergütet werden müssen. Auch Nebenkosten können das Gesamthonorar beeinflussen.
Beispiele für Besondere Leistungen sind:
- —Wirtschaftlichkeitsberechnungen vor dem Entwurf.
- —Ausführliche Visualisierungen und Modelle (über das notwendige Maß hinaus).
- —Umfassende Bestandsaufnahmen bei Umbauprojekten.
- —Beratungsleistungen zu speziellen Förderprogrammen.
- —Raum- und Funktionsprogrammbearbeitung.
- —Ingenieurtechnische Kontrolle von Fremdleistungen.
Nebenkosten umfassen in der Regel Reisekosten, Kosten für Vervielfältigungen (Pläne, Unterlagen), Post- und Telekommunikationskosten sowie Kosten für Notare oder Behördengebühren, die im Rahmen der Planungsleistung anfallen. Diese werden entweder pauschal oder nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Es ist unerlässlich, solche Leistungen und Kosten detailliert im Architektenvertrag festzuhalten, um nachträgliche Überraschungen zu vermeiden.
Vertragsgestaltung und Verhandlung des Honorars
Seit der HOAI-Novelle von 2021 sind die früheren verbindlichen Mindest- und Höchstsätze entfallen, was Bauherren und Planern mehr Freiheit bei der Honorarvereinbarung einräumt. Dennoch bildet die HOAI weiterhin eine wichtige Grundlage für faire und transparente Verhandlungen. Es ist nun umso wichtiger, das Honorar schriftlich und vor Beginn der Planungsleistungen zu vereinbaren.
Diese Aspekte sollten im Vertrag berücksichtigt werden:
- —Detaillierte Beschreibung der beauftragten Leistungen (Leistungsphasen).
- —Festlegung der anrechenbaren Kosten.
- —Definition der Honorarzone.
- —Klarer Stundensatz für zusätzliche Leistungen oder Nachträge.
- —Regelungen zu Nebenkosten und Zahlungsfristen.
- —Umgang mit Projektänderungen oder Bauzeitverzögerungen.
Eine offene Kommunikation über Umfang, Qualität und Kosten der Leistungen ist der Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Es empfiehlt sich, mehrere Angebote einzuholen und diese auf Basis der HOAI-Struktur zu vergleichen, um ein fundiertes Verständnis der Kosten zu entwickeln.
Fazit
Die HOAI ist ein komplexes, aber unverzichtbares Instrument zur Honorarfindung für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Obwohl die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze entfallen sind, dient sie weiterhin als wertvolle Orientierung und Rechengrundlage. Bauherren, die die Mechanismen der HOAI verstehen, sind in der Lage, transparente Verträge abzuschließen und die Kosten ihres Bauvorhabens realistisch einzuschätzen. Eine frühzeitige und detaillierte Abstimmung mit dem Planer über die anrechenbaren Kosten, die Honorarzone und den Leistungsumfang ist entscheidend für eine reibungslose Projektabwicklung und eine faire Vergütung. Das Wissen über die HOAI stärkt die Position des Bauherrn und trägt maßgeblich zum Erfolg seines Bauprojekts bei.

